Die Fleissigen und Sparsamen sind geschützt

In den letzten 15 Jahren wurde unser Steuersystem regelrecht umgepflügt. Kapital wurde auf mannigfache Weise entlastet, dafür die Lohneinkommen und der Konsum belastet. Wir brauchen eine Trendwende! Zumal die Schweiz, was unsere Vermögensungleichheit angeht, Weltmeisterin ist: 2 Prozent der Steuerpflichtigen besitzen gleich viel wie die restlichen 98 Prozent zusammen. Das ist bedenklich für eine Gesellschaft, die von sich behauptet, eine Leistungsgesellschaft zu sein.

Bis zur Jahrtausendwende hatten wir als gutschweizerischen Ausgleich überall (ausser im Kanton Schwyz) eine Erbschaftssteuer. Diese wurde nach und nach in allen Kantonen teilabgeschafft. Jedoch nur für direkte Nachkommen – also Kinder und Enkel. Wussten Sie, dass Sie in allen Kantonen Erb- und Schenkungssteuern zahlen, wenn Sie Schwester, Nichte, Freundin, Konkubinats-Partner oder Göttikind sind?

Ein Beispiel: Der Kanton Schaffhausen kennt einen lächerlich tiefen Freibetrag von maximal 10 000 Franken und Steuersätze bis 40 Prozent. Um diese unverschämte Steuer zu umgehen, hat der berühmte Volksschauspieler Walter Roderer sogar seine um 60 Jahre jüngere Grossnichte geheiratet. Diese ungerechten Erbschaftssteuern für indirekte Nachkommen und Nichtverwandte würden mit der Initiative ersatzlos abgeschafft.

Der Freibetrag der nationalen Erbschaftssteuer ist mit 2 Millionen Franken pro Nachlass sehr hoch. In den allermeisten Fällen – also bei Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften – beträgt der Freibetrag 4 Millionen Franken. Der Steuersatz von 20 Prozent ab 2 respektive 4 Millionen Franken ist im internationalen Vergleich äusserst moderat.

Damit ist sowohl das Dach über dem Kopf, als auch die Fleissigen und Sparsamen geschützt.

Auch die KMU sind geschützt und werden entlastet. Der Gesetzgeber ist hier durch die Verfassung verpflichtet, besondere Vergünstigungen zu geben, so dass die Weiterführung der KMU garantiert ist. Zum Beispiel durch die Gewährung eines sehr hohen Freibetrags und durch einen tiefen Steuersatz (z.B. 5%). Zudem wird die Vererbung von KMU an Nichtdirektverwandte, zum Beispiel an den Neffen oder Geschwister, massiv erleichtert.

Die Erträge fliessen zu einem Drittel an die Kantone, die ihre bisherigen Erbschaftssteuern ja verlieren. Zwei Drittel fliesst in die AHV zu deren Sicherung. Dies entlastet Lohnnebenkosten oder Mehrwertsteuer und damit die Einkommen des Mittelstands und die KMU um Milliarden.

Nur gerade 0,7 Prozent der Steuerpflichtigen haben ein Vermögen über 4 Millionen Franken. Alle anderen profitieren durch Entlastungen in Milliardenhöhe. Die sehr vermögenden Senioren stützen damit die weniger Vermögenden. So wie das die Tradition von Ausgleich und Balance in der Schweiz eigentlich vorsieht.

Quelle: Schaffhauser Nachrichten

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