Ein Gesetz zur Rettung der Bilateralen, das auch soziale Fortschritte bringt

Zwei Monate vor Ablauf der Frist haben wir es geschafft, ein Umsetzungsgesetz zum Verfassungsartikel 121a zu verabschieden, das die bilateralen Verträge nicht gefährdet. Die vom Parlament vorgeschlagene Lösung setzt die MEI nur teilweise um. Die Umsetzung ist jedoch sinnvoll und wirksam, denn sie wird Menschen, die keine Anstellung finden, eine Chance bieten.
Zwei Monate vor Ablauf der Frist haben wir es geschafft, ein Umsetzungsgesetz zum Verfassungsartikel 121a zu verabschieden, das die bilateralen Verträge nicht gefährdet. Die vom Parlament vorgeschlagene Lösung setzt die MEI nur teilweise um. Die Umsetzung ist jedoch sinnvoll und wirksam, denn sie wird Menschen, die keine eine Anstellung finden, eine Chance bieten.

Das Parlament hat mit dem heute beschlossenen Gesetz umgesetzt, was vom Text des Artikels 121a umzusetzen möglich war, nämlich der Inländervorrang. Ein Detail musste dabei verändert werden, damit das neue Gesetz nicht mit den bilateralen Verträgen in Konflikt gerät: der Vorrang basiert auf dem Ort und nicht auf der Nationalität.

Diese Gesetzesvorlage beinhaltet keine Kontingente und keine Höchstzahlen, weil Artikel 5 der Bundesverfassung vorsieht: «Bund und Kantone beachten das Völkerrecht.» Um Kontingente und Höchstzahlen einzuführen, hätte man die bilateralen Verträge kündigen müssen. Selbstverständlich hätte das Parlament diesen Entscheid treffen können. Aber unser Entscheid, die Bilateralen beizubehalten, ist aus folgenden Gründen richtig:

  1. Die sogenannte Masseneinwanderungs-Initiative verlangt nicht die Kündigung der bilateralen Verträge, sondern nur deren Anpassung. Es ist also eine logische Voraussetzung, dass sie weiterexistieren. 
  2. Während der Abstimmungskampagne vor dem 9. Februar 2014 hat die SVP immer wieder gesagt, dass die Initiative das Fortbestehen der bilateralen Verträge nicht bestreite. Hätte die SVP gesagt, dass die Masseneinwanderungs-Initiative den Verzicht auf die bilateralen Verträge impliziert, hätte sie wohl die Abstimmung verloren. 
  3. Das Volk hat mehrmals für die bilateralen Verträge und deren Weiterentwicklung gestimmt. Der Volkswille ergibt sich nicht nur aus einer Abstimmung, sondern aus einem Gesamtbild.
  4. Die aktuellen bilateralen Verträge sind extrem günstig für die Schweiz. Es ist zu bezweifeln, dass eine Neuverhandlung nach einer Kündigung zu einem besseren Ergebnis führen würde, insbesondere im Kontext des Brexit. 
  5. Die Verfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft besteht nicht nur aus Artikel 121a. Ganz im Gegenteil, viele Artikel rufen nach einer engen Zusammenarbeit mit Europa: Zum Beispiel Artikel 54 zur Aussenpolitik, Artikel 64 zur Forschung, Artikel 94 zu den Grundsätzen der Wirtschaftsordnung und Artikel 101 zur Aussenwirtschaftspolitik. Die Abstimmung vom 9. Februar 2014 hat den Rest der Verfassung nicht gelöscht.

Wenn die SVP das Ziel verfolgt, die bilateralen Verträge aufzugeben und Kontingente und Höchstzahlen einzuführen, ist das ihr gutes Recht. Sie kann dazu eine Volksinitiative lancieren. Der Text soll aber explizit und nicht indirekt, konfus und widersprüchlich sein, wie das am 9. Februar 2014 der Fall war. Dann würde die Volksabstimmung klar folgende Frage stellen: Beibehaltung oder Verzicht auf die bilateralen Verträge. Dem Stimmvolk eine klare Frage zu stellen ist Voraussetzung, damit die direkte Demokratie gut funktioniert.

A propos direkte Demokratie: Im Ratssaal Plakate zu zeigen ist zwar eine lustige Geschichte. Aber ich möchte Ihnen kurz erklären, warum es eigentlich nicht dem Kern der direkten Demokratie entspricht. Dem Kern der direkten Demokratie, liebe SVPler, entspricht es, dass man das Referendum lanciert, wenn man mit einem Gesetz nicht zufrieden ist. Es geht da nicht einfach um „brassage d’air“, also darum, heisse Luft zu bewegen. Sie sprechen immer die demokratischen Grundrechte an. Dann üben Sie die Anwendung dieser demokratischen Grundrechte, und lancieren Sie das Referendum, wenn Sie wollen. Es geht um eine pragmatische Umsetzung. Es ist Ihr gutes Recht, damit nicht einverstanden zu sein. Lancieren Sie das Referendum! 

Eine Ablehnung dieser Gesetzesvorlage in einer Volksabstimmung würde automatisch die Einführung der Kontingente und Höchstzahlen per Verordnung bewirken. Dabei bestünde aber – das wissen Sie auch – das hohe Risiko, dass sie vor dem Bundesgericht einfach nicht standhalten, weil sie im Widerspruch zum Rest der Verfassung und zu den bilateralen Abkommen stehen. 
Das führt uns wieder zum Grundsatzproblem: Ihre Initiative war schlecht konzipiert. Um Kontingente und Höchstzahlen vorzusehen, hätten Sie im Initiativtext vorsehen müssen, dass die bilateralen Verträge gekündigt werden müssen.

Aus Sicht der SP, aber mehr noch aus der Sicht der Interessen unseres Landes ist das Resultat der Verhandlungen gut. Die bilateralen Verträge sind im Moment gesichert, was uns ermöglicht das Kroatienprotokoll zu unterzeichnen und das Forschungsprojekt Horizon 2020 zu bewahren. Mehr noch: Die flankierenden Massnahmen werden aufrechterhalten und durch einen Arbeitslosenvorrang ergänzt. Dies ist eindeutig ein sozialer Fortschritt, besonders für die älteren Arbeitslosen, die oft grosse Probleme haben, überhaupt an Vorstellungsgespräche eingeladen zu werden.

Die SP-Fraktion unterstützt geschlossen dieses Gesetz zur Rettung der Bilateralen, basierend auf dem traditionellen Rezept der Kombination von wirtschaftlicher Offenheit und sozialer Sicherheit. Keine Überraschung ist es, dass diese Koalition getragen wird von der FDP, der BDP, der GLP, den Grünen, der SP und ich hoffe, im Falle eines Referendums, von der CVP.

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