Ein Meilenstein für den öffentlichen Verkehr in der Schweiz

Evi Allemann, Nationalrätin BE, Präsidentin VCS

Evi Allemann, Nationalrätin BE, Präsidentin VCS
Am 9. Februar 2014 kann die Schweizer Stimmbevölkerung mit der ÖV-Vorlage FABI einen Meilenstein in der Bahngeschichte setzen: Der neue Bahninfrastrukturfonds sichert die Finanzierung von Betrieb, Unterhalt und Ausbau des Schienennetzes langfristig. Gleichzeitig beseitigen konkrete Ausbauschritte Engpässe und schaffen neue Kapazitäten.

Der VCS Verkehrs-Club der Schweiz hat zusammen mit über zwanzig Partnerorganisationen die Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr» (ÖV-Initiative) eingereicht. Die Initiative verlangte eine Umverteilung der zweckgebundenen Mineralölsteuereinnahmen. Der Bundesrat und das Parlament haben die Initiative zwar abgelehnt, ihr aber mit der Vorlage zur Finanzierung und dem Ausbau der Bahninfrastruktur einen Gegenvorschlag gegenübergestellt. Damit wurde der dringliche Handlungsbedarf bei der Bahn anerkannt. Das Initiativkomitee hat deshalb im Sommer 2013 einstimmig beschlossen, die ÖV-Initiative zurückzuziehen. 

Das Herzstück der Vorlage ist der Bahninfrastrukturfonds. Der unbefristete Fonds sichert sowohl den Unterhalt, den Betrieb, wie auch den Ausbau des Schienennetzes. Er ist das finanzielle Rückgrat des Ausbaus, aber auch des künftigen Unterhalts. Weiter sind konkrete, regional gut verteilte Ausbauprojekte in die Vorlage eingebunden. 

Die ÖV-Vorlage FABI ist ein Meilenstein in der Schweizer Bahngeschichte, eine Garantie für die Weiterentwicklung eines erfolgreichen Bahnsystems und damit wegweisend für kommende Generationen. Und das Bestechende daran ist, dass mit der ÖV-Vorlage FABI nicht nur der Ausbau der Bahninfrastruktur angepackt wird, sondern dass er im Einklang mit der Finanzierung und dem Unterhalt sowie Betrieb erfolgen kann. 

Wenn die Erfolgsgeschichte des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz weitergeschrieben werden soll, braucht es ein Ja zur Bahnvorlage FABI. Der heutige FinöV-Fonds, aus dem heute wichtige Investitionen für die Bahn finanziert werden, ist nämlich bis 2018 begrenzt. Für die Sicherung der Bahnfinanzierung über das Jahr 2018 hinaus ist es also zentral, dass eine Mehrheit der Bevölkerung und der Kantone am 9. Februar 2014 die Weichen für einen starken öffentlichen Verkehr richtig stellt.

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