Bundesrats-Volkswahl: Stimmvolk will keine Abkehr vom bewährten System – Bedauerliches Ja zur Asylgesetzrevision

Die SP Schweiz ist angesichts des klaren Resultats zur Volkswahl des Bundesrats zufrieden. Volk und Stände haben die Initiative mit aller Deutlichkeit abgelehnt. Die Volkswahl hätte populistische Entscheide gefördert, die Kollegialität geschwächt und überdies die korrekte Vertretung der lateinischen Schweiz gefährdet. Bei einer Volkswahl müssten die Kandidierenden einen Dauerwahlkampf betreiben und bei der Bevölkerung auf Stimmenfang. Solche Wahlkämpfe kosten jedoch viel Geld. Die Kandidierenden würden so zu Bittstellern und gerieten in Abhängigkeit von ihren Geldgebern und damit von Unternehmen, Lobbys oder reichen Einzelpersonen. Dies ist umso stossender, als in der Schweiz die Parteienfinanzierung nach wie vor äusserst intransparent ist. Der scheinbare Gewinn für die Demokratie bei einer Volkswahl des Bundesrats würde so eigentlich zu einem Verlust.

Die SP Schweiz bedauert hingegen das Ja der Bevölkerung zum Asylgesetz. Es hat unnötige Verschärfungen zur Folge. Etwa die Abschaffung des unbürokratischen Möglichkeit des Asylantrags auf Botschaften, was illegale und gefährliche Flüchtlingsströmen fördert. Dies trifft ausgerechnet die Schwächsten: Frauen, Kinder und Betagte. Darüber hinaus wird der Flüchtlingsbegriff eingeengt. Aus Sicht der SP ist dies ein Bruch mit der humanitären Tradition der Schweiz.

Weitere Revisionen des Asylgesetzes stehen in den kommenden Jahren an. Die SP Schweiz wird sich in den Eidgenössischen Räten dezidiert dafür einsetzen, dass die Verschärfungspolitik der Bürgerlichen mit dem heutigen Tag ihr Ende erreicht hat.

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