Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV

Medienmitteilung des Initiativkomitees «Ja zur Erbschaftssteuerreform»

Am 14. Juni 2015 entscheiden Volk und Stände über die Eidg. Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)». Für das Initiativkomitee ist klar: Die Zeit ist reif für eine nationale Erbschaftssteuer. Im Rahmen einer Medienkonferenz haben die Präsidentinnen und Präsidenten der Trägerorganisationen EVP, SP, Grüne und Schweiz. Gewerkschaftsbund die Ja-Kampagne offiziell lanciert und ihre Argumente für eine nationale Erbschaftssteuer dargelegt.

Die Schweiz hat die höchste Vermögenskonzentration aller OECD-Länder. Die reichsten 2% der Steuerzahler besitzen gleich viel Vermögen wie alle anderen 98%. Und weil sie in der Schweiz ihre Riesenvermögen steuerfrei an ihre Nachkommen vererben können, nimmt die Vermögenskonzentration ständig zu. Eine Erbschaftssteuer auf hohe Vermögen, wie sie die Initiative vorsieht, gibt dieser für die Gesellschaft schädlichen Entwicklung Gegensteuer. Kleinere und mittlere Erbschaften werden nicht besteuert, damit die unteren und mittleren Gesellschaftsschichten weiterhin Vermögen bilden können.

Teil des schweizerischen Erfolgsmodells
Die meisten Kantone erheben seit jeher eine Erbschaftssteuer. Unter dem Druck des Steuerwettbewerbs haben die meisten in den letzten Jahren die Nachkommen davon befreit, während die Erbschaften von entfernt oder nicht Verwandten weiterhin mit bis zu 49% besteuert werden. Die Initiative beseitigt die intransparente und kantonal ungleiche Besteuerung, indem die Zuständigkeit für die Erbschaftssteuer von den Kantonen auf den Bund übergeht. Die Initiative fordert demnach nicht eine neue Steuer, sondern lediglich
eine Steuerreform. Die Kantone werden für den Verlust ihrer Erbschaftssteuern entschädigt, indem sie 1/3 des Ertrages aus der nationalen Erbschaftssteuer erhalten.

Alt Nationalrat Heiner Studer, Präsident des Trägervereins betonte im Rahmen der Medienkonferenz den liberalen Hintergrund der Erbschaftssteuer: «Der damalige Bundesrat Kaspar Villiger sprach bereits 2002 vom Vorschlag einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer, weil dies eine gerechte Steuer ist. Tatsächlich ist es ein liberales Anliegen, nicht vor allem die Arbeitsleistungen zu belasten, sondern auch die Einkommen aus anderen Quellen.»

Für Christian Levrat, Präsident der SP Schweiz steht denn auch die heutige ungleiche Vermögensverteilung im Vordergrund: «Wenn selbst die Credit Suisse die Schweiz als Land mit „sehr hoher Ungleichheit“ in Sachen Vermögensverteilung bezeichnet, müssen die Alarmglocken läuten.» Unter den entwickelten Wirtschaftsnationen sei der Reichtum nur noch in Hong Kong und den USA ähnlich ungleich verteilt. «Eine Spitzenposition, auf welche die Schweiz nicht stolz sein kann.»

Regula Rytz, Co-Präsidentin der Grünen sagte derweil: «Die Erbschaftssteuer-Reform will das heutige System nicht auf den Kopf stellen, sondern schlägt eine gezielte Anpassung vor. Vermögenswerte unter 2 Millionen Franken können weiterhin steuerfrei vererbt werden, neu nicht nur an direkte Nachkommen, sondern auch an weitere Verwandte. Grosse Vermögen über 2 Millionen Franken dagegen sollen einer Erbschaftssteuer unterliegen. Das Elternhaus oder die Goldschalenuhr des Onkels sind von der Initiative also nicht betroffen.»

EVP-Präsidentin Marianne Streiff räumte die viel zitierte Mär der wirtschaftsfeindlichen Initiative aus: «Die Initianten sind ganz bewusst darauf bedacht, mit der Erbschaftssteuerreform Familienunternehmen und Bauernhöfe – und damit natürlich auch deren Arbeitsplätze – zu schonen. Im Verfassungsartikel wird festgeschrieben, dass die Bundesversammlung für die genannten Betriebe einen höheren Freibetrag und einen reduzierten Steuersatz festzulegen hat. Beim Freibetrag geht das Initiativkomitee von 50 Millionen aus und beim Steuersatz von 5 statt 20 Prozent.»

Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund steht bei der Abstimmung über die Erbschaftssteuerreform das Argument der gestärkten AHV als wichtigstes Sozialwerk der Schweiz im Zentrum. SGB-Präsident Paul Rechsteiner: «Dass die reichsten der Erblasser mit der Erbschaftssteuer einen Zusatzbeitrag an die AHV leisten, sorgt für ein Stück Ausgleich innerhalb der betagten Generation der Bevölkerung, was umso wichtiger ist, als sich die finanziellen und sozialen Gegensätze im Alter verschärfen. Auch jüngere Generationen wissen dieses Stück sozialen Ausgleichs zu schätzen.»

Steuersatz ist vernünftig und fair
Die Erbschaftssteuer ist ohne Progression ausgestaltet und beträgt 20% auf dem steuerpflichtigen Betrag. Das schafft einfache und übersichtliche Verhältnisse. Der Steuersatz von 20% ist gegenüber den Steuersätzen in den wichtigsten OECD-Ländern (Deutschland 30%, Grossbritannien sowie USA 40% und Frankreich 45%) absolut konkurrenzfähig.

Die Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» wurde am 16. August 2011 lanciert. Am 15. Februar 2013 konnte das Initiativkomitee 110‘205 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei einreichen.

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