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Eidg. Volksinitiative "Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)"

Nationale Sammeltage:

Für das Jahr 2012 wurden vier nationale Erbschaftssteuer-Sammeltage bestimmt: 24. März, 28. April, 12. Mai, 30. Juni.

Die Inhalte der Initiative in Kürze:


  • Die  AHV  wird neu auch aus den Erträgen einer  Erbschafts- und Schenkungssteuer  finanziert (Ergänzung von Art. 112 BV)
  • Die  Kompetenz , Erbschafts- und Schenkungssteuern zu erheben, geht von den Kantonen auf den Bund  über (neuer Art. 129a BV). Die Kantone werden dafür entschädigt, indem sie  1/3 des Ertrages  erhalten.
  • 2/3 der Steuereinnahmen  gehen zweckgebunden  an die AHV .
  • Besteuert wird der  Nachlass  von natürlichen Personen, die ihren letzten Wohnsitz in der Schweiz hatten oder bei denen der Erbgang in der Schweiz eröffnet worden ist, nicht die einzelnen Erben. Die Schenkungssteuer wird  beim Schenkgeber erhoben .
  • Hohe Freibeträge  sorgen dafür, dass der Mittelstand nicht belastet wird:
    - Allgemeiner Freibetrag:  CHF 2 Mio .
    - Freibetrag für Gelegenheitsgeschenke:  CHF 20‘000  pro Jahr und beschenkte Person
  • Zuwendungen an  Ehepartner / registrierten Partner  sowie an steuerbefreite juristische Personen  sind  steuerfrei .
  • Die Steuer wird mit einem  einheitlichen Satz von 20%  ausgestaltet.
  • Gehört zum Nachlass oder zur Schenkung ein  Unternehmen  oder ein Landwirtschaftsbetrieb , werden bei der Bewertung und beim Steuersatz erhebliche Erleichterungen  gewährt, um deren Bestand und die Arbeitsplätze nicht zu gefährden.

Herzlichen Dank  für Ihre Unterstützung der Erbschaftssteuerreform.

Weitere Informationen

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