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Mindestlohn-Initiative

In der Schweiz verdient jeder bzw. jede neunte Arbeitnehmende weniger als 3800 Franken. Trotz vollzeitlicher Beschäftigung können diese Menschen kaum für die stetig steigenden Lebenshaltungskosten aufkommen und gehören somit zu den „Working poor“. Bereits Adam Smith, der Begründer der liberalen Wirtschaftstheorie und des freien Marktes kam zu dem Schluss: „Ein Mensch muss von seiner Arbeit leben können und sein Lohn muss wenigstens existenzsichernd sein!“

Wer arbeitet hat ein Recht auf einen anständigen Lohn

Können Arbeitnehmerinnen und –nehmer ihren Lebensunterhalt nicht durch ihre Erwerbstätigkeit bestreiten, sind sie zu einem unwürdigen Dasein gezwungen oder trotz Arbeit auf Sozialhilfe angewiesen. Dann muss die Allgemeinheit der Steuerzahlerinnen und –zahler für die Konsequenzen der unwürdigen Tieflöhne gerade stehen.  Vor allem aber gerät durch die wachsende Klasse der „Working poor“ unsere Gesellschaft  aus dem Gleichgewicht und wird  die soziale Kohäsion gefährdet. Angesichts der Tatsache, dass die Unternehmens- und Aktionärsgewinne in den letzten zwanzig Jahren enorm gestiegen sind, ist dieser Missstand unverständlich und unverantwortbar. Wir fordern deshalb einen gesetzlichen Mindestlohn von 4000 Franken im Monat – kein Luxussalär, sondern eine existenzsichernde Lohnuntergrenze!

Nein zum Lohndumping

Für rund 60% der Arbeitnehmenden gibt es keine Lohnuntergrenze. Das führt in bestimmten Branchen immer wieder zu Fällen von Lohndumping: Einzelne schwarze Schafe unter den Arbeitgebern drücken die Löhne, um sich kurzfristige Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Dieses unfaire Wettbewerbsverhalten geht zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und –nehmer, der Qualität, der Kunden und schlussendlich schadet es auch der Mehrheit der Arbeitgeber, die schon jetzt einen fairen Lohn bezahlen.
Mindestlöhne sind das beste Mittel im Kampf gegen Lohndumping. Durch einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn werden gute Arbeitsplätze in Tieflohnbranchen geschützt, weil nicht immer noch billigere Arbeitskräfte eingesetzt werden können.  Sogar neue Stellen werden geschaffen, denn Arbeitende die einen anständigen Mindestlohn erhalten, müssen in ihrer Freizeit nicht Zweitjobs nachgehen. Diese werden somit für andere Stellensuchende frei. In Grossbritannien ist die Beschäftigung nach Einführung des Mindestlohns 1999 in einzelnen Branchen um 25% gestiegen.

Der Mindestlohn fördert die Familienplanung und die Lohngleichstellung

Ein gesetzlicher Mindestlohn schützt nicht nur die Arbeitnehmenden vor Armut, sondern auch deren Kinder. Eine Familie wird immer mehr keine Frage des „Wollens“, sondern eine Frage der finanziellen  Möglichkeiten: Es gibt Menschen, die können sich trotz Kinderwunsch eine Familie schlicht nicht mehr „leisten“ können.
Ausserdem ist der gesetzliche Mindestlohn ein wichtiger Beitrag zur Gleichstellung der Frauen im Erwerbsleben. Denn ein grosser Teil der Arbeitnehmenden in Tieflohnbranchen und ohne Mindestlohngarantie sind Frauen! Der gesetzliche Mindestlohn trägt deshalb auch zur Lohngleichstellung zwischen Frauen und Männer bei.

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