Startseite / Medien / Communiqués / 2005 / Substanz erhalten - Demokratie einhalten

Substanz erhalten - Demokratie einhalten

«Die Verteilung des überschüssigen Goldes ohne gesetzliche Grundlage käme einem Diebstahl an den künftigen Generationen gleich», so der Präsident der SP Schweiz, Hans-Jürg Fehr, an der heutigen Medienkonferenz zur Frage der überschüssigen Goldreserven der Nationalbank. Dabei präsentierte die SP Schweiz ein von ihr in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, welches unzweideutig zum Schluss kommt, dass der Bundesrat mit der Verteilung der 21 Milliarden Franken aus den Goldreserven ohne gesetzliche Grundlage das Legalitätsprinzip und die Gewaltenteilung verletzen würde. Was die Verwendung der Zinserträge aus dem überschüssigen Gold betrifft, hat die SP mit ihrer Volksinitiative «Nationalbankgewinne für die AHV» die demokratischste und sinnvollste Lösung. Gleichzeitig verschliesst sich die SP nicht der Diskussion über einen allfälligen Gegenvorschlag zur Initiative - sofern ein wesentlicher Anteil der AHV zugute kommt.

«Die Verteilung des überschüssigen Goldes ohne gesetzliche Grundlage käme einem Diebstahl an den künftigen Generationen gleich», so der Präsident der SP Schweiz, Hans-Jürg Fehr, an der heutigen Medienkonferenz zur Frage der überschüssigen Goldreserven der Nationalbank. Dabei präsentierte die SP Schweiz ein von ihr in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, welches unzweideutig zum Schluss kommt, dass der Bundesrat mit der Verteilung der 21 Milliarden Franken aus den Goldreserven ohne gesetzliche Grundlage das Legalitätsprinzip und die Gewaltenteilung verletzen würde. Was die Verwendung der Zinserträge aus dem überschüssigen Gold betrifft, hat die SP mit ihrer Volksinitiative «Nationalbankgewinne für die AHV» die demokratischste und sinnvollste Lösung. Gleichzeitig verschliesst sich die SP nicht der Diskussion über einen allfälligen Gegenvorschlag zur Initiative - sofern ein wesentlicher Anteil der AHV zugute kommt.Der Bundesrat hat in der Vergangenheit wiederholt beteuert: Die Frage der Verteilung des überschüssigen Nationalbankgoldes braucht eine gesetzliche Grundlage, das Volk muss mitreden können. So bei der Abstimmung über die Solidaritätsstiftung im Jahre 2002 und bei der Botschaft zur Verwendung der Golderträge, auf welche der Ständerat im vergangenen Dezember nicht eingetreten ist. Unter dem massiven Druck der Kantone haben schliesslich der Finanzminister und der Ständerat eine argumentative Kehrtwende vollzogen: Entgegen früheren Versprechungen sollte der Goldschatz plötzlich nach dem selben Schlüssel wie die Nationalbankgewinne (1/3 Bund, 2/3 Kantone) verteilt werden. Das Rechtsgutachten von Professor Philippe Mastronardi kommt dagegen zu einem anderen Schluss: Es besteht keine hinreichende gesetzliche Grundlage dafür, die aus den Goldreserven stammenden freien Aktiven zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone zu verteilen. Was die Zinserträge aus dem überschüssigen Gold betrifft, hat die SP mit ihrer Initiative «Nationalbankgewinne für die AHV» die demokratischste und sinnvollste Lösung. Die SP Schweiz verschliesst sich der Diskussion über einen allfälligen Gegenvorschlag zu ihrer Volksinitiative dennoch nicht. Dabei muss aber ein wesentlicher Anteil aus Nationalbankgewinnen und Erträgen aus den überschüssigen Goldreserven in die AHV fliessen. Der Vorteil der Kosa-Initiative der SP liegt genau darin, dass die Erträge dauerhaft der AHV zugute kommen, wovon die gesamte Bevölkerung und auch künftige Generationen profitieren würden.

Wollen Sie die für Handys optimierte Version der Website ansehen?