Kohäsionsbeitrag ja – aber nicht zu Lasten der Entwicklungshilfe!
«Der Kohäsionsbeitrag an die neuen EU-Staaten ist unbestritten - unter der Voraussetzung, dass dafür bei der Entwicklungszusammenarbeit nicht gekürzt wird», fasst SP-Nationalrätin Vreni Müller-Hemmi die Beratung über den Kohäsionsbeitrag in der vorberatenden Kommission der grossen Kammer zusammen. Mit dem deutlichen Entscheid wurde die Linie der vorberatenden Kommission des Ständerates bekräftigt. Damit ist klar: Der Kohäsionsbeitrag geht nicht zu Lasten der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit. Die SP Schweiz ist hoch erfreut über diesen konsequenten Entscheid.
«Der Kohäsionsbeitrag an die neuen EU-Staaten ist unbestritten - unter der Voraussetzung, dass dafür bei der Entwicklungszusammenarbeit nicht gekürzt wird», fasst SP-Nationalrätin Vreni Müller-Hemmi die Beratung über den Kohäsionsbeitrag in der vorberatenden Kommission der grossen Kammer zusammen. Mit dem deutlichen Entscheid wurde die Linie der vorberatenden Kommission des Ständerates bekräftigt. Damit ist klar: Der Kohäsionsbeitrag geht nicht zu Lasten der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit. Die SP Schweiz ist hoch erfreut über diesen konsequenten Entscheid.Es ist unbestritten, dass die Schweiz von den Öffnungsschritten Richtung Europa profitiert - auch finanziell. Vom Zugang zu den Wachstumsmärkten in den neuen EU-Staaten durch die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit profitiert die Schweizer Wirtschaft. Es wird mit zusätzlichen Steuereinnahmen des Bundes in der Grössenordnung von 130 bis 150 Millionen Franken pro Jahr gerechnet. Hinzu kommen Einnahmen aus dem Zinsbesteuerungabkommen und bedeutende Minderausgaben aufgrund der Abkommen von Schengen/Dublin. An der EU-Erweiterung verdient auch die Schweiz, weshalb ein Beitrag zum Abbau der sozialen und wirtschaftlichen Disparitäten in den neuen EU-Staaten, der so genannte Kohäsionsbeitrag, mehr als rechtfertigt ist.
In der Frage, wie sich der Kohäsionsbeitrag während der angenommenen Laufzeit von acht bis zehn Jahren finanziert, hat die aussenpolitische Kommission des Ständerates bereits im vergangenen Oktober den Grundsatzentscheid gefällt, dass er nicht auf Kosten der öffentlichen Entwicklungshilfe gehen darf. Dank dem Druck der SP-Fraktion, welche die Unterstützung des Kohäsionsbeitrages davon abhängig macht, dass die Entwicklungszusammenarbeit verschont bleibt, hat die aussenpolitische Kommission des Nationalrates diesen Grundsatz an der heutigen Sitzung mit einem klaren Entscheid bekräftigt: Mit 14:7 Stimmen wurde ein Kommissionspostulat an den Bundesrat überwiesen, das festhält, den Kohäsionsbeitrag "nicht auf Kosten der öffentlichen Entwicklungshilfe zu finanzieren".







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