SP Schweiz verzichtet auf Beschwerde gegen Obwaldner Steuergesetz
«Die SP Schweiz hat die Eigendynamik in Obwalden unterschätzt. Im Kanton Obwalden besteht derzeit die Freiheit nicht mehr, vom staatsbürgerlichen Recht auf Beschwerdeführung Gebrauch zu machen», sagte SP-Präsident Hans-Jürg Fehr an einem Point de Presse. Der öffentliche Druck in Obwalden war derart massiv, dass lediglich eine Person ihre Beschwerdezusage aufrechterhielt. In dieser aufgeladenen Stimmung war es für die SP Schweiz eine zwingende Voraussetzung, mindestens zwei Beschwerde führende Personen zu haben. Inhaltlich bleibt die SP Schweiz aber davon überzeugt, dass degressive Steuern nicht verfassungskonform sind. Sie bedauert, dass dies das Bundesgericht nun nicht prüfen kann. Auf politischem Weg setzt sich die SP Schweiz weiter für mehr Steuergerechtigkeit ein.
«Die SP Schweiz hat die Eigendynamik in Obwalden unterschätzt. Im Kanton Obwalden besteht derzeit die Freiheit nicht mehr, vom staatsbürgerlichen Recht auf Beschwerdeführung Gebrauch zu machen», sagte SP-Präsident Hans-Jürg Fehr an einem Point de Presse. Der öffentliche Druck in Obwalden war derart massiv, dass lediglich eine Person ihre Beschwerdezusage aufrechterhielt. In dieser aufgeladenen Stimmung war es für die SP Schweiz eine zwingende Voraussetzung, mindestens zwei Beschwerde führende Personen zu haben. Inhaltlich bleibt die SP Schweiz aber davon überzeugt, dass degressive Steuern nicht verfassungskonform sind. Sie bedauert, dass dies das Bundesgericht nun nicht prüfen kann. Auf politischem Weg setzt sich die SP Schweiz weiter für mehr Steuergerechtigkeit ein.Die SP Schweiz kündigte nach der Einführung degressiver Steuern im Kanton Obwalden vom 12. Dezember 2005 an, eine Beschwerde einzureichen, um die Verfassungsmässigkeit dieses Entscheides prüfen zu lassen. Nach Bekanntgabe der Beschwerdeabsicht entwickelte sich in Obwalden mit zunehmender Intensität eine Situation,, deren Eigendynamik die SP Schweiz massiv unterschätzt hat. In der hitzigen Debatte ging vergessen, dass Demokratie und Rechtsstaat siamesische Zwillinge sind. Deshalb müssen Volksentscheide im Einklang mit der Bundesverfassung stehen. Die staatsrechtliche Beschwerde ist das geeignete Instrument, dies zu überprüfen – wie seinerzeit bei der Frage des Frauenstimmrechtes in Appenzell Innerrhoden. Der öffentliche Druck wurde derart gross, dass sich kaum beschwerdeberechtigte – also in Obwalden wohnhafte – Personen finden liessen.
Für die SP Schweiz war immer klar, dass sich mindestens zwei Personen bereit erklären müssten, diese Beschwerde zu führen. Nachdem vor drei Tagen eine Person ihre Zusage zurücknehmen musste, weil sie befürchtete, ihre Arbeitsstelle zu verlieren, verblieb lediglich eine Person, die bereit war, die Beschwerde einzureichen. Die SP Schweiz kann es aber nicht verantworten, dass sich der gesamte öffentliche Druck und die zu befürchtenden Repressalien auf eine einzige Person konzentrieren. Deshalb verzichtet die SP Schweiz darauf, die ausgearbeitete Beschwerde einzureichen.
Die SP Schweiz ist betroffen über ein derartiges Klima der öffentlichen Repression und Einschüchterung, das die Ausübung staatsbürgerlicher Rechte verhindert.
Die von breiten Kreisen – darunter zahlreiche kantonale FinanzdirektorInnen - gewünschte Klärung der Verfassungsmässigkeit degressiver Besteuerung wurde damit leider verunmöglicht. Die Notwendigkeit, solchen Auswüchsen des Steuerwettbewerbs politisch einen Riegel zu schieben, ist nun offenkundig.
Deshalb es umso wichtiger, dass die SP auf politischer Ebene ihre beiden Projekte – SP-Fraktionsmotion 05.3791 (Keine degressive Besteuerung!) und Volksinitiative zur Steuer Deshalb es umso wichtiger, dass die SP auf politischer Ebene ihre beiden Projekte – SP-Fraktionsmotion 05.3791 (Keine degressive Besteuerung!) und Volksinitiative zur Steuerharmonisierung – weiter voran treibt.







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