2008
29.01.08 - Die Rechnung von Merz geht nicht auf
Die Steuervorlagen aus dem Finanzdepartement (EFD) haben gewöhnlich eine Besonderheit: Sie liefern kaum Zahlen dazu, wie viel der Staat verliert und wer in welchem Umfang profitiert. Bei den Steuergeschenken für Grossaktionäre (so genannte Unternehmenssteuerreform II) ist dies auch so. Immer wieder musste das Parlament Druck ausüben, um vom EFD Zahlen zu bekommen. Etwa 15 zusätzliche Berichte (!) mussten die Kommissionen erzwingen. Trotzdem bleibt vier Wochen vor der Abstimmung vieles unklar. Es ist offensichtlich, dass die EFD-Rechnung zu den Auswirkungen der Teilbesteuerung auf Dividenden falsch ist. Merz sagt, der Bund verliere nur 56 Millionen (bspw. Abstimmungsbüchlein S. 19). Doch SP-Berechnungen zu den Profiteuren zeigen: Allein die Steuergeschenke an Thomas Schmidheiny und Peter Spuhler (Zahlen bestätigt) bedeuten für den Staat Ausfälle von 6 Millionen Franken. Schlussfolgerung: Entweder sind also die Steuerausfälle für den Bund um ein Vielfaches höher, oder die Zahl der Profiteure der Teilbesteuerung ist sogar noch wesentlich kleiner als die von der SP errechteten 8'400 Grossaktionäre. Nationalrat Christian Levrat fordert deshalb Bundesrat Merz in einem offenen Brief dazu auf, für die Stimmberechtigten Klarheit zu schaffen.
24.01.08 - Steuergeschenke für Grossaktionäre: Beschwerde eingereicht – 20%-Unterbesteuerung von Dividenden
Die Teilbesteuerung der Dividenden ist verfassungswidrig. Das sagen auch öffentlich immer mehr unabhängige Steuerrechts- und WirtschaftsprofessorInnen. Setzt das Bundesgericht seine Rechtsprechung im Fall Obwalden konsequent fort, dürfte es die Teilbesteuerung der Dividenden in den Kantonen BL und ZH ablehnen. Beide Kantone haben eine ähnliche Lösung wie der Bund gewählt. Die steuerliche Begünstigung der ausgeschütteten Gewinne bei EigentümerInnen, die mindestens einen Anteil von 10% an einer Kapitalgesellschaft halten, verletzt die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Rechtsgleichheit und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die SP Schweiz hat zudem berechnet, dass der Dividendenbezug für Grossaktionäre bereits heute in den meisten Kantonen unterbesteuert ist. Würde auch der Bund die Teilbesteuerung einführen, wäre die Unterbesteuerung noch krasser. Mit jeder Senkung der Gewinnsteuer wird es noch schlimmer. Die angebliche "Milderung" der wirtschaftlichen Doppelbelastung durch die Teilbesteuerung der Dividenden ist also in Tat und Wahrheit eine flächendeckende Unterbesteuerung von über 20% (siehe Grafik im Anhang).
23.01.08 - Personenfreizügigkeit ist mit konsequenterem Vollzug der flankierenden Massnahmen weiterzuführen
"Die Personenfreizügigkeit ist eine Erfolgsgeschichte. Sie soll auf Bulgarien und Rumänien ausgedehnt werden. Dafür wird sich aber nur dann eine Mehrheit in der Bevölkerung finden lassen, wenn die Kontrollen auf dem Arbeitsmarkt intensiviert und die bisherigen Lücken im Vollzug beseitigt werden", erklärt SP-Nationalrat Mario Fehr. Bis anhin war die Europapolitik nur dann erfolgreich, wenn sie die Ängste in der Bevölkerung ernst genommen und Öffnungspolitik mit Sozialpolitik verbunden hat. Es wird 2009 nicht anders sein. Bei einem Nein wären die ganzen Bilateralen in Frage gestellt. Die SP wird in der bevorstehenden Europadiskussion die mittel- und langfristigen Perspektiven der Europapolitik wieder aufs Tapet bringen. Der bilaterale Weg wird früher oder später in die Sackgasse führen.
18.01.08 - SP-Geschäftsleitung unterstützt Erweiterung des Präsidiums
Die Geschäftsleitung der SP Schweiz schlägt dem ausserordentlichen Parteitag vom 1. März in Basel eine Erweiterung des Parteipräsidiums durch die Schaffung neuer Vizepräsidien vor. Ziel ist, eine breitere geografische Abstützung sowie eine optimale strategische Kompetenz des SP-Präsidums zu erreichen. Diese Anregung hatte Christian Levrat bei der Ankündigung seiner Kandidatur fürs SP-Präsidium Ende November vorgeschlagen. Wird die Anpassung von den Delegierten angenommen, soll anschliessend die Wahl der neu bis zu fünf VizepräsidentInnen erfolgen. Die Frist für die Kandidaturen wird bis am 16. Februar verlängert.
18.01.08 - MWSt: Die Zeche zahlen wir KonsumentInnen
Einmal mehr berücksichtigt Bundesrat Merz bei der Steuerpolitik einseitig die Interessen der Wirtschaft. Entsprechend ist die Stossrichtung der Mehrwertsteuer (MWSt)–Revision: Der Schaden für die Bevölkerungsmehrheit wird verharmlost und kleingeredet, der Nutzen für die Wirtschaft wird hochgejubelt und gibt den Takt vor. Das geht so weit, dass der Vernehmlassungsentwurf für das revidierte MWST-Gesetz trotz vorangeganfgenem intensivem Beizug der Interessenvertreter weitgehend nach der Eingabe der Treuhand-Kammer – also der direkt interessierten Lobby-Organisation! – umgearbeitet werden soll, wie die NZZ schon am 20. November 2007 gemeldet hatte. Die SP Schweiz befürwortet die Revision des Gesetzes, doch ist die Vorgehensweise schlicht skandalös.
16.01.08 - Auch Merz' Kronzeuge läuft ihm davon
"Die USR II ist weder effizient noch gerecht und zudem kompliziert. Die Reform ist deshalb abzulehnen", schreibt Prof. Christian Keuschnigg heute in der NZZ. Damit desavouiert nun selbst Merz' Kronzeuge die Unternehmenssteuerreform II. Noch am Montag berief sich der EFD-Chef öffentlich auf den St. Galler Professor, um kräftige Wachstumseffekte aus der USR II zu prognostizieren. Bereits das war sehr beschönigend: Keuschniggs Studie von 2002 beruht auf völlig anderen Annahmen und sagt auch nur ein Wachstum von 0,5% bis in 24 (!) Jahren voraus. 2006 folgte sogar eine noch pessimistischere Keuschnigg-Studie. Aber so unsicher die Langzeitprognosen, so klar das Urteil des Professors: Die Vorlage sollte daran gemessen werden, "ob sie zu einem effizienten, fairen und einfachen Steuersystem beitragen kann. Das ist nicht der Fall", schreibt Keuschnigg. Die USR II bringe „eine Verkomplizierung und neuen Aufwand“. Mehrere Steuerrechts-ProfessorInnen und der Präsident der Wettbewerbskommission (CVP-Mitglied) schätzten in den letzten Tagen die USR II als ineffizient und verfassungswidrig ein. Die Bürgerlichen stehen mit blossen Händen da; ihre gebetsmühlenartige, von Economiesuisse diktierte Propaganda droht ins Leere zu laufen.
14.01.08 - Nein, Herr Merz, der Bäcker hat nichts von der Teilbesteuerung der Dividenden
"Ein nervös wirkender Bundesrat Merz schaffte es nicht, die Kritiken zum Inhalt und zur Verfassungsmässigkeit der Unternehmenssteuerreform II zu entschärfen. Kein Wunder: Die Kritiken treffen zu", sagt SP-Präsident Hans-Jürg Fehr. Soeben erklärten SteuerrechtsprofessorInnen und der Präsident der Wettbewerbskommission öffentlich, die Vorlage sei verfassungswidrig, nutzlos und kontraproduktiv. Mit alten und neuen Halbwahrheiten versuchte es Merz heute vergeblich, diese Einwände zu zerstreuen. Fakt ist, dass die Teilbesteuerung der Dividenden nicht die KMU, sondern wenige Grossaktionäre entlastet. In ihrer ideologischen Fixierung wollen Merz und die bürgerlichen Parteien CVP, FDP und SVP keine Konsequenzen aus der zunehmenden Kritik ziehen.
08.01.08 - Teilbesteuerung der Dividenden entlastet nicht KMU sondern Grossaktionäre
"Die Teilbesteuerung der Dividenden entlastet nicht die KMU, sondern einige Tausend Grossaktionäre", erklärt Ständerätin Anita Fetz. Die meisten KMU schütten keine Dividenden aus: Sie sind Personengesellschaften. Auch das Gros der als Aktiengesellschaften und GmbH organisierten KMU zahlt keine namhaften Dividenden, weil sie keine oder nur wenig Gewinne ausweisen. Mit der USR II kommen in erster Linie 8400 Grossaktionäre in den Genuss exzessiver Steuerprivilegien. Bankier Martin Ebner, Autoimporteur Walter Frey oder Financier Viktor Vekselberg können Steuermillionen sparen. Das kurbelt das Wirtschaftswachstum nicht an. Hingegen werden Aktienpakete unter 10% sowie Löhne und Renten weiterhin voll besteuert, was gegen die Steuergerechtigkeit verstösst. Dieser verfassungswidrige Teil der USR II kostet die AHV 150 Millionen und Bund und Kantone 800 Millionen jährlich. Statt wenige Grossaktionäre steuerlich zu privilegieren, fordert die SP in einer Motion von Anita Fetz eine echte Vorlage zugunsten der KMU, u.a. mit einer tieferen Besteuerung von Liquidationsgewinnen bei Geschäftsaufgabe.







Social media
RSS abonnieren
Twitter