Keine Untersuchung gegen Ospel & Co: Arbeitsverweigerung der Justiz – SP bringt die Frage ins Parlament
Die Zürcher Staatsanwaltschaft will die Rolle von Marcel Ospel und Peter Kurer beim Beinahe-Bankrott der UBS nicht juristisch untersuchen. Anstiftung und Beihilfe zur Verletzung von Steuerrecht und Höchstrisiko-Strategien bis zum Nahezu-Konkurs der UBS sollen im Dunkeln bleiben – die Beweisführung ist der Staatsanwaltschaft offenbar zu kompliziert. „Dies ist Arbeitsverweigerung!“ sagt SP-Präsident Christian Levrat, der im August im Namen der SP Schweiz Strafanzeige gegen die frühere UBS-Führung einreichte. „Die von Ospel und Kurer im Zusammenhang mit den US-Geschäften fast an die Wand gefahrene UBS konnte nur dank enormer Hilfe des Staates und der Steuerzahlenden gerettet werden. Dass jetzt die Vorwürfe an die Verantwortlichen nicht einmal eingehend untersucht werden, ist mehr als stossend.“
Die Zürcher Staatsanwaltschaft will die Rolle von Marcel Ospel und Peter Kurer beim Beinahe-Bankrott der UBS nicht juristisch untersuchen. Anstiftung und Beihilfe zur Verletzung von Steuerrecht und Höchstrisiko-Strategien bis zum Nahezu-Konkurs der UBS sollen im Dunkeln bleiben – die Beweisführung ist der Staatsanwaltschaft offenbar zu kompliziert. „Dies ist Arbeitsverweigerung!“ sagt SP-Präsident Christian Levrat, der im August im Namen der SP Schweiz Strafanzeige gegen die frühere UBS-Führung einreichte. „Die von Ospel und Kurer im Zusammenhang mit den US-Geschäften fast an die Wand gefahrene UBS konnte nur dank enormer Hilfe des Staates und der Steuerzahlenden gerettet werden. Dass jetzt die Vorwürfe an die Verantwortlichen nicht einmal eingehend untersucht werden, ist mehr als stossend.“Die SP Schweiz hat am 14. August eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich geschickt. Die darin erhobenen Vorwürfe der ungetreuen Geschäftsbesorgung und der Gehilfenschaft zum Steuerbetrug sind immer noch nicht aus dem Raum geschafft. Dass die Staatsanwaltschaft Zürich nun heute bekannt gibt, „dass kein Verdacht auf eine strafbare Handlung gegeben sei“, ist unverständlich. Gleichzeitig offenbart der heutige Entscheid der Staatsanwaltschaft auch eine ungeklärte Rechtslage. Es kann nicht sein, dass Beihilfe zu Steuerdelikten in einem Drittstaat in der Schweiz nicht grundsätzlich strafbar ist. Wenn UBS-Manager in den USA ihre Kunden dazu angeleitet haben, Gelder über fiktive Gesellschaften in Offshore-Finanzplätzen vor dem Fiskus zu verstecken und dabei auch vor Geheimdienstmethoden bei der Einreise in den USA nicht zurückschreckten, muss es möglich sein, diese Straftaten zu verfolgen. Denn schliesslich ist es die Schweiz, die den Schaden trägt. Auf diese Gesetzeslücke wies bereits vor einiger Zeit Peter Pellegrini von der Staatsanwaltschaft Zürich hin. Aus diesem Grund wird die SP mit einem Vorstoss fordern, diese Gesetzeslücke zu schliessen.







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