SP-Geschäftsleitung beschliesst Abstimmungsparolen für den 7. März 2010
An ihrer letzten Sitzung im laufenden Jahr hat die Geschäftsleitung der SP Schweiz die Abstimmungsparolen für die Eidgenössischen Vorlagen vom 7. März 2010 gefasst. Einstimmig stellt sich die SP-Geschäftsleitung gegen die Senkung des Umwandlungssatzes. Dieser mündet in einen unsozialen und verantwortungslosen Rentenabbau. Der Volksinitiative „Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere“ und dem Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen stimmt die SP zu.
An ihrer letzten Sitzung im laufenden Jahr hat die Geschäftsleitung der SP Schweiz die Abstimmungsparolen für die Eidgenössischen Vorlagen vom 7. März 2010 gefasst. Einstimmig stellt sich die SP-Geschäftsleitung gegen die Senkung des Umwandlungssatzes. Dieser mündet in einen unsozialen und verantwortungslosen Rentenabbau. Der Volksinitiative „Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere“ und dem Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen stimmt die SP zu.Die zweite Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule innert weniger Jahre auf neu 6.4 Prozent ist ein Frontalangriff auf die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner. Die Verfechter dieses Rentenabbaus lassen sich von den Pensionskassen und Lebensversicherern instrumentalisieren und argumentieren fadenscheinig mit der Demographie, der Finanzkrise und den tiefen Zinsen. Dabei blenden sie aus, dass sich die Versicherungsgesellschaften 2008 über 1.3 Milliarden Franken für Verwaltungskosten abgezwackt haben und ihnen auch das Geld für Boni in Millionenhöhe nicht fehlte. Die SP wehrt sich dezidiert dagegen, dass nach schlechten Börsenjahren die Sätze zulasten der Rentnerinnen und Rentnern gesenkt werden, aber in guten Zeiten die Gewinne selbstverständlich die Kassen der Versicherungen füllen.Im Weiteren sagt die Geschäftsleitung Ja zur Tieranwalt-Initiative. Die SP hat sich seit jeher für einen wirksamen Tierschutz eingesetzt. Die Schaffung eines Tieranwalts schliesst in diesem Bereich eine Lücke. Ebenfalls Zustimmung beschliesst die Geschäftsleitung zum Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen. Dieser ist ausgewogen und wird dem ethischen Anspruch und dem Schutz der menschlichen Würde gerecht und ermöglicht gleichzeitig die Forschung zum Wohle des Menschen.







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