IV-Revision: Bürgerliche haben Abbau-Vorlage zu verantworten
Bei der Beratung der 6. IV-Revision (6a) ist der Nationalrat heute dem Druck von SVP und FDP erlegen. Grössere Firmen sollen demnach auch künftig nicht verpflichtet werden können, eine minimale Anzahl Stellen mit behinderten Menschen zu besetzen. „Nicht einmal eine moderate Quote unterstützen die Bürgerlichen.“, sagt SP-Nationalrätin Silvia Schenker. “FDP und SVP machen damit deutlich, wie gross ihr Interesse an der Integration von 17‘000 IV-Rentnerinnen und Rentnern in die Arbeitswelt wirklich ist. Mit sozialer Verantwortung hat dieser Entscheid nichts zu tun.“
Für die SP wird die IV-Revision ohne eine Anstellungsquote und mit der unklaren und höchstproblematischen Schlussbestimmung endgültig untragbar. Die Vorlage hat zur Folge, dass Renten von Menschen mit Schmerzstörungen, mit Schleudertraumata und ähnlichen Beschwerdebildern gestrichen werden sollen. Auch weitere psychische Leiden können von der Rente ausgeschlossen werden. Dieser Abbau geht zu Lasten der Rentnerinnen und Rentner. Daran ändert auch die Einführung des Assistenzbeitrags nicht.







Rentenreform
Samstag, 18. Dezember 2010 20:43:39
Alexandra Fellmann