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IV-Revision: Bürgerliche haben Abbau-Vorlage zu verantworten

Bei der Beratung der 6. IV-Revision (6a) ist der Nationalrat heute dem Druck von SVP und FDP erlegen. Grössere Firmen sollen demnach auch künftig nicht verpflichtet werden können, eine minimale Anzahl Stellen mit behinderten Menschen zu besetzen. „Nicht einmal eine moderate Quote unterstützen die Bürgerlichen.“, sagt SP-Nationalrätin Silvia Schenker. “FDP und SVP machen damit deutlich, wie gross ihr Interesse an der Integration von 17‘000 IV-Rentnerinnen und Rentnern in die Arbeitswelt wirklich ist. Mit sozialer Verantwortung hat dieser Entscheid nichts zu tun.“

Für die SP wird die IV-Revision ohne eine Anstellungsquote und mit der  unklaren und höchstproblematischen Schlussbestimmung endgültig untragbar. Die Vorlage hat zur Folge, dass Renten von Menschen mit Schmerzstörungen, mit Schleudertraumata und ähnlichen Beschwerdebildern gestrichen werden sollen. Auch weitere psychische Leiden können von der Rente ausgeschlossen werden. Dieser Abbau geht zu Lasten der Rentnerinnen und Rentner. Daran ändert auch die Einführung des Assistenzbeitrags nicht.

Kommentare

Rentenreform

Mich entäuscht diese Haltung des Nationalrates. Die Schweiz hat nicht mehr IV-Fälle, wie die europäischen Länder um sie herum und es mag Betrug in unseren Sozialwerken geben, aber ob dies der richtige Weg ist, scheint sehr fragwürdig.
Die IV-Beiträge müssten seit Jahren erhöht worden sein und die Menschen heute, für die verfehlungen von früheren Zeiten so massiv büsen lassen, ist sehr unfair und entspricht nicht der schweizerischen Menschlichkeit.
Die Schweiz spendet lieber für das Ausland, als die Armut im eigenen Lande anzugehen...

Bedenklich / 6 IV - Revision

Es ist wahrhaftig bedenklich wie kleinlich und eingeengt unsere Regierung in dieser Frage denkt.
Klar ist, dass Armut in der Schweiz viel höher liegt als kommuninziert wird. Mit dieser Revision würde z.B. eine Person welche seit Jahren eine Rente bezieht mit folgendem Beispiel zusätzlich diskriminiert.
Die IV gliedert eine Frau nach 10 Jahren wieder in das Berufsleben ein. Nach einem Jahr im Berufsleben mit einem Arbeitsvertrag geht es Ihr wieder schlechter. Sie verliert die Arbeitsstelle. Das RAV wird diese Frau nicht vermitteln können, da sie aufgrund Ihrer Krankheit nicht vermittelbar ist. Der nächste Schritt ist der Gang zum Sozialamt, dort wird sie abgewiesen, weil sie verheiratet ist und Ihr Ehemann einer regulären Arbeit nach geht auch wenn der Lohn bei ihm sehr niedrig ist.
So betrachtet ist für diese Frau der letzte Weg auf die Strasse. Das schweizerische Auffangnetz ist absolut durchlöchert und straft IV Bezüger und uns Steuerzahler zusätzlich noch viel mehr.
Dazu kommt, dass IV - Bezüger auf Ihr Einkommen 100% Steuern bezahlen und somit Ihren Beitrag leisten. Dieser Steuerausfall auf 17'000 gestrichene Renten berechnet ginge dann zusätzlich wieder zu Lasten der Bevöllkerung.
Ich schäme mich als Schweizer zu sehen, dass sich unsere Regierung gegen aussen als Sozial und grosszügig zeigen möchte, jedoch die eigenen Mitmenschen im Lande mit harten Bandagen bestraft und unsozial verhaltet.
Ich würde es sehr begrüssen, wenn die SP sowie andere Parteien in Ihren Kampagnien versuchen würden ein dieses oder eins solches Beispiel der Bevöllkerung vor Augen zu führen. Denn die Bevöllkerung ist zum grossen Teil lediglich der Meinung, dass IV-Bezüger Kosten generieren. Praktisch keiner weiss, dass diese Personen auch Steuern etc. bezahlen.....


Die Armut im eigenen Land

Mit der Bekämpfung der Armut im eigenen Land ist es schwer Stimmen zu fangen. Mit grossen Erklärungen zu Entwicklungshilfe lässt sich wesentlich enfacher Aufmerksamkeit der Medien und das Wohlwollen der internatinalen Gremien erreichen. Es Fragt sich ledigklich wie lange der Schweizer-Steuerzahler, der die Miliardenlöcher schliesslich füllen muss, noch zusieht. Die entschlossene Bekämpfung der Armut im eigenen Land wäre eine dringende Aufgabe.

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