Problem erkannt, aber auf halbem Weg ausgebremst
Die SP nimmt befriedigt zur Kenntnis, dass der Bundesrat mit der heute eröffneten Vernehmlassung zum Too-big-to-fail-Problem den entsprechenden Handlungsbedarf eingesteht. Die bundesrätlichen Vorschläge gehen allerdings zu wenig weit, sind zu vage und dauern in der Umsetzung zu lange. Es ist nun zwingend, dass die gesetzlichen Änderungen noch während dieser Legislatur durch beide Räte verabschiedet werden.
Nur wenn im Krisenfall Eigenkapital und wandelbare Schulden in genügendem Umfang vorhanden sind, wird der Staat glaubhaft machen können, dass es keine Staatsgarantie für die systemrelevanten Banken im Umfang von 4 bis 5 Milliarden Franken jährlich mehr gibt. Das ist die zentrale Aussage der Studie des Instituts für schweizerisches Bankwesen der Uni Zürich im Auftrag der SP.
Positiv gilt es zu erwähnen, dass im Sinne der langjährigen Forderung der SP endlich eine rechtliche Grundlage für eine sogenannte Leverage-Ratio (Verhältnis Kernkapital und Bilanzsumme) geschaffen werden soll, die es den Grossbanken nicht mehr erlaubt, mittels Tricks den Eigenmittelbedarf zu reduzieren. Ohne Gegenfinanzierung nicht akzeptabel ist indes die generelle Aufhebung der Emissionsabgabe.
„Mit den vorliegenden Vorschlägen stoppt der Bundesrat auf halbem Weg. Die Bilanzsummen und die Risiken der beiden Grossbanken bleiben für die schweizerische Volkswirtschaft zu gross, um eine nächste Grossbanken-Krise zu verhindern“, sagt Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer.
Die SP wird im Rahmen der bis März 2011 laufenden Vernehmlassung eine deutliche Verschärfung der Mindestanforderungen für die Eigenmittel sowie folgende ergänzende Massnahmen verlangen:
- Höhere Mindesthöhe Leverage Ratio/Wandelschulden . Die Erhöhung des Eigenkapitals muss weitergehend und klar beziffert sein. Es braucht für systemrelevante Banken eine Leverage-Ratio von mindestens 10 Prozent und zusätzlich Wandelschulden in der Grössenordnung des Marktanteils am Kundeneinlagengeschäft von ca. 29% UBS und ca. 20% CS der Bilanzsumme. Die Cocos müssen zwingend in der Schweiz emittiert werden.
- Einschränkung Eigenhandel : Die gefährlichsten Risikopositionen haben Investmentbanken vor der jüngsten Krise häufig im Eigenhandel aufgebaut. Diese Aktivitäten sind volkswirtschaftlich nicht notwendig. Die Geschäfte mit Wertpapieren, Derivaten und Devisen auf eigene Rechnung sind zu verbieten soweit sie nicht für die klassische Investmentbanking-Tätigkeiten (Platzierung von Anleihen für Kunden etc.) notwendig sind.
- Boni nur in Form von Eigenmittel oder Cocos: Bis zur Erreichung der für die systemrelevanten Banken notwendigen Eigenmittel sind alle Lohnbestandteile, die 500‘000 Franken im Jahr übersteigen, ausnahmslos in Form von neu zu schaffendem Eigenkapital oder Cocos auszurichten.
- Grössenbeschränkung als Ultima Ratio: Wenn es nicht gelingt, den Finanzplatz zu einem Aufbau von genügend Eigenmittel und Wandelschulden zu verpflichten, bietet sich als einzige Alternative noch eine direkte Grössenbeschränkung bzw. Aufspaltung der Grossbanken an. Ob das geeignete Kriterium dazu der Marktanteil oder die Grösse der Bankbilanz im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt ist, müsste im Detail noch geprüft werden.
- Abgeltung der faktischen Staatsgarantie : Solange der Staat weiterhin das Risiko für die Grossbanken tragen muss, soll das abgegolten werden. Vom Bundesrat zu prüfen ist, analog zum Konzept der Financial Responsibility Fee in den USA eine Abgabe von beispielsweise 0,15% der Bilanzsumme abzüglich Eigenmittel und Cocos. Das Geld würde einen Fonds äufnen, der im Krisenfall für die Einlagensicherung verwendet werden könnte.
Ferner begrüsste die SP die Wahl von Anne Héritier Lachat als Verwaltungsratspräsidentin der Finanzmarktaufsicht. Mit der fachlich sehr kompetenten Juristin bietet sich die Gelegenheit, nach der Ära Haltiner ein klares Zeichen der Unabhängigkeit gegenüber dem Finanzplatz zu setzen.







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