Bundesrat senkt BVG-Mindestzins
Der Bundesrat dreht erneut an der Schraube und senkt den Mindestzins für die Vorsorgekapitalien in der 2. Säule von bisher 2 auf neu 1.5 Prozent. Diese Zinssenkung hat zur Folge, dass die BVG-Renten gekürzt werden. Die SP anerkennt das schwierige Umfeld und die verminderten Erträge, welche derzeit auf den Anlagemärkten zu erreichen sind; stossend ist jedoch, dass Zinssenkungen immer sehr viel rascher beschlossen werden als Anpassungen nach oben. Damit garantiert der Bundesrat insbesondere den Versicherungskonzernen und Pensionskassenberatern ihre Gewinnmargen – die Zeche bezahlen die künftigen Rentnerinnen und Rentner, welche mit weniger Geld auskommen müssen.
Die neuerliche Senkung des Mindestzinses kommt ausgerechnet zu jenem Zeitpunkt, an welchem Innenminister Burkhalter und die bürgerlichen Parteien mit Hochdruck an weiteren Abbauplänen bei den Renten arbeiten. Die Krise soll als Vorwand für eine Senkung des Umwandlungssatzes und einen allgemeinen Angriff auf die Renten genommen werden. Dagegen wird sich die SP mit aller Kraft einsetzen. Insbesondere auch angesichts eines Berichts, der dem Bundesrat heute vorliegt und der im Bereich BVG jährliche Vermögensverwaltungskosten von 3.9 Milliarden Franken ausweist. Bevor erneut an der Rentenschraube gedreht werden darf, müssen zunächst diese Kosten massiv gesenkt werden.







Social media
RSS abonnieren
Twitter