Verpasste Chance: Bundesgericht ermöglicht keine neue Volksabstimmung über die Unternehmenssteuerreform
Die SP Schweiz bedauert die Abweisung der Beschwerden gegen den Abstimmungsschwindel bei der Unternehmenssteuerreform II sehr. Dies ist eine verpasste Chance: Das Urteil hat historische Bedeutung und wird noch in vielen Jahren in den Lehrbüchern zu finden sein. Der Entscheid des Bundesgerichts lässt insbesondere die Frage offen, welche, wenn nicht diese gravierenden Informationsmängel es dem Bundesgericht ermöglicht hätte, eine mutige, den Rechtsschutz der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und somit die Demokratie besser berücksichtigende Interessenabwägung vorzunehmen.
Erfreulich ist jedoch immerhin, dass das Bundesgericht trotz Abweisung viel Verständnis für die Beschwerden aufbringt und sich die Urteilsfindung nicht leicht gemacht hat. Die harsche Kritik am Vorgehen des Bundesrates wurde in allen Referaten deutlich. Das zeigt, dass die mit der Beschwerde vorgebrachte Kritik inhaltlich berechtigt war, was sich auch darin äussert, dass den Beschwerdeführenden trotz Unterliegen keine Kosten auferlegt wurden.
Die SP, welche als Referendumsträgerin mit einer breiten Allianz linker Organisationen und den Gewerkschaften gegen die Unternehmenssteuerreform II antrat, ist weiterhin der Auffassung, dass die knappe Zustimmung (50.5 % Ja, 49.5 % Nein) am 24. Februar 2008 bei Kenntnis aller Fakten in einer klaren Ablehnung gemündet hätte.
Die SP wird sich in den Eidgenössischen Räten weiterhin vehement dafür engagieren, dass das Steuergesetz und das Aktienrecht so ausgestaltet werden, dass eine gerechte Besteuerung aller Erträge aus Aktien wiederhergestellt wird. Das Steuerschlupfloch Schweiz muss bei den Aktionärsdividenden dringend und endgültig gestopft werden.







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