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Abstimmungspschiss bei der Unternehmenssteuerreform II: Das Bundesgericht pfeift den Bundesrat zurück

Der Bundesrat wollte kneifen. In seiner Stellungnahme vom 11. Juni 2011 betrachtete er das Bundesgericht als unzuständig für die eingereichten Abstimmungsbeschwerden. Der Bundesrat wollte selbst lediglich über die Wiedererwägungsgesuche der Kantonsregierungen aus Bern und Zürich entscheiden. Mit Schreiben vom 22. Juni 2011 setzt das Bundesgericht dem Bundesrat jetzt eine Nachfrist bis Mitte August, um zu den Vorwürfen in den Beschwerden Stellung zu nehmen.

Dieser Teilerfolg vor dem Bundesgericht freut mich als Beschwerdeführerin natürlich besonders. Die Dimension des Abstimmungspschisses beim Referendum, das SP und Gewerkschaften mit 49,5 Prozent knapp verpassten, ist gigantisch. Vor der Abstimmung 2008 hatte der Bundesrat von Steuerausfällen von 84 Millionen beim Bund und 850 Millionen bei den Kantonen gesprochen. Nach neusten Schätzungen betragen diese Ausfälle gegen 10 Milliarden Franken. Das Volk wurde vom damaligen Bundesrat in der Besetzung mit den Herren Blocher und Merz ums zehnfache getäuscht. Von den steuerfreien Milliarden profitieren Grossaktionäre und mindestens zu einem Drittel ausländische Aktiengesellschaften, die nach der Abstimmung ihren Sitz in die Schweiz verlegt haben ! Die Coiffeusen, Metzger und Malermeister lassen grüssen!

Von historischer Tragweite ist nicht nur die gigantische Irreführung des Volkes im Abstimmungsbüchlein des Bundesrates vor der Abstimmung vom Februar 2008. Auch das bevorstehende Urteil des Bundesgerichts in den Abstimmungsbeschwerden von Daniel Jositsch (SP/ZH), mir und einem Bürger aus dem Kanton Zürich wird für den Rechtsschutz der Stimmberechtigten auf Bundesebene eine historische Bedeutung haben. Neu gab es nämlich mit der kürzlichen Justizreform eine Zuständigkeitsverschiebung vom Bundesrat zum Bundesgericht. Dieses hat Unregelmässigkeiten mit falschen oder fehlenden Informationen bei Abstimmungen im Lichte der Bundesverfassung zu beurteilen. Mit der Garantie der politischen Rechte gibt die Bundesverfassung in Artikel 34 den Auftrag, die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe der Stimmberechtigten zu schützen.

Es ist daher folgerichtig, dass das Bundesgericht „in Aussicht nimmt, die Beschwerden in formeller und allenfalls materieller Hinsicht weiter zu prüfen“. Für das gute Funktionieren unserer Demokratie und das Vertrauen der Bürgerinnnen und Bürgern in unseren Rechtsstaat ist es entscheidend, dass das Bundesgericht unsere Beschwerden vertieft prüft.

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