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Familienpolitik

Grundsatzposition

Unser Land braucht nach wie vor eine moderne und sozialere Familienpolitik . Im Zentrum der Überlegungen der SP zur Familienpolitik steht die Chancengleichheit der Kinder und der Erwachsenen. Um diese zu fördern, müssen die Familien gestärkt  werden.
Ohne gezielte familien- und bildungspolitische Massnahmen wird diese Chancengleichheit in den kommenden Jahren massiv unter Druck geraten. Dabei anerkennt die SP die Vielfalt verschiedener Lebensformen und wehrt sich gegen jegliche Diskriminierung. Die Förderung der Familien darf nicht auf Kosten anderer Bevölkerungsgruppen gehen.

Ausgangslage

Die Analyse der Bereiche «Arbeitswelt» und «finanzielle Unterstützung» zeigt folgende Problembereiche :

  • Kinder werden zunehmend zu einem Armutsrisiko.
  • Die meisten Familien kommen mit einem Einkommen nicht mehr über die Runde. Rund 65 % der Mütter mit Kindern unter 15 Jahren sind (teil)erwerbstätig.
  • Die viel zu geringe Zahl an familien- und schulergänzenden Betreuungsplätzen (Krippen, Mittagstische, Tagesschule, Tagesfamilien) führt dazu, dass rund 40% der Schulkinder regelmässig unbetreut sind.
  • Immer mehr Frauen lösen das Dilemma, zwischen Familie und Beruf wählen zu müssen, indem sie auf Kinder verzichten. Jede dritte Frau bleibt heute kinderlos.
  • Die soziale Situation der Kinder hat sich verändert. 4 von 10 Kindern wachsen als Einzelkinder auf. Der Lebensraum der Kinder wird durch die dichte Besiedelung und vor allem durch den Verkehr massiv eingeschränkt.

Massnahmen

Für die SP stehen vier Massnahmen im Vordergrund , welche kurzfristig realisiert werden können und müssen:

  • Einführen einer Familien-Ergänzungsleitunstung (EL), um das Armutsrisiko gezielt zu reduzieren.
  • Steuerabzüge für Kinder bei der direkten Bundessteuer sind in Steuergutschriften umzuwandeln und weiter zu erhöhen.
  • Steuerabzüge für Kinder bei den kantonalen Staatssteuern sind in Steuergutschriften nach dem Beispiel des Kantons Genf umzuwandeln.
  • Vereinheitlichung der (minimalen) Familienzulagen in der Schweiz, sei es über ein Rahmengesetz zu den Familienzulagen, sei es über eine kompensatorische Ausgestaltung der Steuergutschrift bei der direkten Bundessteuer.

Kostenfolgen

Von den gesamten 4.35 Milliarden. Franken an Kosten dieser neuen Leistungen sind lediglich 500 Millionen Franken neu aufzubringende Finanzmittel. Bei 2.85 Mrd. Franken handelt es sich um reine Umwidmungen innerhalb des bestehenden Systems der familienpolitischen Transfers, bei 1 Mrd. Franken stellen Umwidmungen aus anderen bestehenden Einnahmen (durch Verzicht auf Reformpaket Familienbesteuerung) dar.Die Wirkungen der Ergänzungsleistungen können nur in Abhängigkeit der konkreten Einkommen- und Haushaltssituation angegeben werden. Maximal können für eine Familie Ergänzungsleistungen bis zu 49'000 Franken geleistet werden.Die mit den Kinderzulagen und Steuergutschriften verbundenen Schritte führen zu einem Kindergeld (Total aus Kinderzulage und Steuergutschrift) für jedes Kind von 4'900 Franken jährlich. Dies entspricht einem monatlichen Kindergeld von gut 400 Franken. Damit würde sich das Kindergeld der Grössenordnung des Existenzminimums (von durchschnittlich rund 450 Franken pro Kind, resp. 600 Franken für ein erstes und 300 Franken für weitere Kinder) annähern.

Hintergrund

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