27.07.2010 | Editorial von Thomas Christen, Generalsekretär SP Schweiz
Die Fortführung des bilateralen Wegs ist „problematisch, wenn nicht unwahrscheinlich“, schreibt Avenir Suisse in ihrer europapolitischen Auslegeordnung. „Die zunehmende Tendenz, von der Schweiz die automatische Übernahme von bestehendem, aber auch künftigem EU-Recht zu verlangen, wirkt sich erschwerend auf die weitere Verfolgung des bilateralen Wegs aus.“, schreibt der Bundesrat in seinem Entwurf der Botschaft zum Bericht Markwalder. Zwei klare Aussagen zum Bilateralismus. Bestätigt, gemäss Tages-Anzeiger, von Schweizer Unterhändlern, die beklagen, dass die EU neuerdings fordere, dass die Schweiz auch die bisherige und künftige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes berücksichtigen müsse. Und bestätigt auch vom EU-Präsidenten, der die Grenzen des Bilateralismus erreicht sieht.
Endlich gibt es eine Diskussion über die negativen Auswirkungen des Bilateralismus. Das ist gut so. Die SP weist schon seit Jahren auf diese Probleme hin. Bilaterale Verträge sind grundsätzlich statisch. Statische Verträge sind eine momentane Antwort auf momentane Probleme. Probleme ändern sich aber bekanntlich mit der Zeit. Die EU passt ihr Recht entsprechend an. Die Schweiz zieht dann meist auf dem Weg des schönfärberisch "autonom" genannten Nachvollzuges nach. Mit Autonomie hat dies indes nichts zu tun, sondern mit einem massiven Verlust an Souveränität. Um diesen Nachteilen auszuweichen, hat die Schweiz mit Schengen erstmals ein bedeutendes dynamisches Abkommen abgeschlossen. Dies löst zwar einige Probleme, schafft aber gleichzeitig neue. Die Schweiz kann zwar bei der Weiterentwicklung des Schengen-Vertrags mitreden, aber weiterhin nicht mitbestimmen – übernehmen muss sie die Änderungen ohnehin. Dies ist eines souveränen Rechtsstaats unwürdig. Zudem ist der bilaterale Weg scheindemokratisch. In regelmässigen Abständen stimmt die Schweiz über bilaterale Verträge ab – allerdings immer ohne Auswahl. Denn die Schweiz kann nicht über die einzelnen Projekte abstimmen. Immer geht es um den Bilateralismus insgesamt, um alles oder nichts. Ein Nein zu allen Beziehungen mit der EU und damit die totale Isolation ist definitiv keine Option.
Die Diskussion über die Nachteile des Bilateralismus ist gut. Diese Nachteile müssen aber auch der Gradmesser für andere europapolitische Optionen sein. Der EWR-Beitritt würde zwar die Rechtsunsicherheit beseitigen und mehr Mitsprache schaffen. Das grundlegende Problem der fehlenden Mitbestimmung bliebe aber bestehen. Ein EWR-Beitritt höhlt die Souveränität der Schweiz wie der Bilateralismus aus. Vor allem aber ist der EWR eine rein wirtschaftliche Integration – und als solches ein Auslaufmodell. Avenir Suisse möchte mit dem EWR „der EU ein Modell gegenüberzustellen, das wirtschaftliche vor politische Integration stellt.“ Mittlerweile teilt mit Norwegen nur noch gerade ein Staat von ähnlicher Grösse wie die Schweiz diese Zielsetzung. Kein Wunder. Denn ein rein wirtschaftliche Integration ist ein Rezept von gestern und taugt nicht zur Lösung der Probleme von heute.
Wir leben in einer Zeit, die von der Globalisierung der Wirtschaft geprägt ist – ohne dass gleichzeitig auch die Politik globalisiert wird. Das stellt auch Avenir Suisse in ihrem Papier fest: Die Finanzkrise oder die Euro-Schwäche habe gezeigt, dass sich die nationalen Handlungsspielräume verkleinern. Das stimmt. Und solange die Politik im regionalen oder nationalen Rahmen verharrt, wird sie auch weiterhin zum Spielball der Wirtschaft und ihrer Global Players. Sie wird insbesondere zum Spielball der Finanzwirtschaft, wie die letzten Monate eindrücklich gezeigt haben. Und genau deshalb braucht es jetzt eine politische Integration. Die EU hat zu lange auf eine einseitige wirtschaftliche Integration gesetzt. Ausgerechnet im Moment, in welchem die EU nun stärker zu einer politischen Union wird, darf nicht die Schweiz den Fehler begehen, sich nur wirtschaftlich zu integrieren.
Es ist wichtig, dass mit der neu angestossenen Europadiskussion endlich die Grenzen des Bilateralismus klar aufgezeigt werden – auch von Seiten des Bundesrates. Die Alternativen können sich aber nicht in einer rein wirtschaftlichen Integration erschöpfen. Was es braucht, ist auch die Auseinandersetzung mit einer politischen Integration. Hier ist der Bundesrat im Hinblick auf seine Klausursitzung Mitte August gefordert. Er darf sich um die Diskussion eines EU-Beitrittes nicht drücken.