15.01.2010
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat unlängst mitgeteilt, sie werde auf eine Strafuntersuchung gegen die Verantwortlichen der UBS verzichten, insbesondere weil davon ausgegangen werde, dass die Gehilfenschaft zu im Ausland verübten Steuerdelikten nicht strafbar sei. In der Zwischenzeit hat das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass die Herausgabe von Bankkundendaten unrechtmässig war. Bei seiner Begründung hält das Gericht implizit fest, dass die UBS in eine existenzbedrohliche Situation hineinmanövriert wurde. Ein Umstand, der offensichtlich als derart gravierend eingestuft wurde, dass indirekt vom Bundesverwaltungsgericht attestiert wird, dass der Bundesrat die Herausgabe der entsprechenden Daten aufgrund von so genanntem Notrecht hätte verfügen können. Verursacht wurde diese existenzbedrohliche Situation offensichtlich durch das Missmanagement der damaligen UBS-Spitze. Damit ist klar: Es braucht eine Strafuntersuchung gegen die seinerzeitigen UBS-Verantwortlichen wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 StGB). Die Geschäftsleitung der SP Schweiz hat aus diesem Grund an ihrer heutigen Sitzung entschieden, bei der Staatsanwaltschaft eine neue Strafanzeige einzureichen.
Der Zürcher SP-Nationalrat und Strafrechtsexperte Daniel Jositsch sieht juristischen Klärungsbedarf: „Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, auf eine Strafuntersuchung gegen die Verantwortlichen der UBS zu verzichten, ist meines Erachtens falsch. Dies zeigt sich insbesondere auch vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts. Die Unterstützungshandlungen gegenüber US-Kunden bei Steuerdelikten zum Nachteil der USA stellen in den USA rechtswidrige Handlungen dar. Und diese rechtswidrigen Handlungen haben in den USA immerhin ein Verfahren gegen die UBS ausgelöst.“
Die SP Schweiz sieht damit einen konkreten Verdacht, dass verschiedene Verantwortliche der UBS gegen Art. 158 Ziff. 1 StGB verstossen haben. Ob dies tatsächlich der Fall ist, muss im Rahmen einer Strafuntersuchung geklärt werden. Entsprechend hat die SP die Staatsanwaltschaft Zürich heute aufgefordert, auf ihren Entscheid zurückzukommen und die zuständige Staatsanwaltschaft anzuweisen, eine Untersuchung durchzuführen.