17.02.2010

Zürcher Justiz verweigert Untersuchung gegen die UBS

Die Zürcher Staatsanwaltschaft sieht noch immer keinen Anlass, eine Strafuntersuchung rund um die Verfehlungen von Marcel Ospel und weiterer Mitglieder der UBS-Spitze in den USA einzuleiten. Es bestehe kein „hinreichender Anfangsverdacht“ für ungetreue Geschäftsbesorgung. Es ist für die SP unverständlich, dass die Justiz sich nicht einmal die Mühe macht, in dieser brisanten Angelegenheit eine Untersuchung zu starten.

Die SP Schweiz hat am 14. August 2009 und erneut am 15. Januar 2010 eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich geschickt. Die darin erhobenen Vorwürfe der ungetreuen Geschäftsbesorgung und der Gehilfenschaft zum Steuerbetrug stehen noch immer im Raum, weil die Strafverfolgungsbehörden nicht aktiv werden wollen.

Die Beweisführung ist der Staatsanwaltschaft offenbar zu kompliziert. Diese Entscheide sind unverständlich. Umso mehr, wenn man sie in Beziehung zu den Folgen der Finanzkrise setzt – den tausenden Arbeitsplätzen, die verloren gingen sowie dem Rufschaden, den unser Land erlitten hat. Für die SP Schweiz ist klar, dass nun eine PUK zur Untersuchung der Vorfälle rund um den Fast-Bankenkollaps, umso dringender ist. Anders würden die Anstiftung und Beihilfe zur Verletzung von Steuerrecht und Höchstrisiko-Strategien bis zum Nahezu-Konkurs der UBS weiterhin im Dunkeln bleiben.

Gleichzeitig offenbart die Haltung der Staatsanwaltschaft auch eine ungeklärte Rechtslage. Es kann nicht sein, dass Beihilfe zu Steuerdelikten in einem Drittstaat in der Schweiz nicht grundsätzlich strafbar ist. Wenn UBS-Manager in den USA ihre Kunden dazu angeleitet haben, Gelder über fiktive Gesellschaften in Offshore-Finanzplätzen vor dem Fiskus zu verstecken und dabei auch vor Geheimdienstmethoden bei der Einreise in den USA nicht zurückschreckten, muss es möglich sein, diese Straftaten zu verfolgen. Denn schliesslich ist es die Schweiz, die den Schaden trägt. Die SP Schweiz wird einen Vorstoss einreichen, der diese ungeklärte Rechtslage beseitigt.

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