24.02.2010
Der Bundesrat verabschiedete heute die Botschaft zum ersten Teil der 6. IV-Revision, ohne die Auswirkungen der 5. IV-Revision abzuwarten, welche erst seit 2008 in Kraft ist. Die SP unterstützt Massnahmen und Anreize, die den Versicherten eine echte Chance bieten, sich wieder im Arbeitsleben einzugliedern. Dabei muss eine individuelle Abwägung der Eingliederungschancen vorgenommen werden. Und Behinderte dürfen nicht in die Sozialhilfe abgeschoben werden. Auch sind die Unternehmungen noch stärker in die Pflicht zu nehmen, damit diese Stellen für behinderte Personen schaffen. Angesichts der Wirtschaftskrise schätzt die SP aber den Abbau von rund 12‘500 gewichteten Renten über sechs Jahre als unrealistisch ein. Positiv wertet die SP die Einführung eines Assistenzbeitrags, welcher die Integration von Behinderten in die Gesellschaft unterstützt und die Selbständigkeit fördert. Indes darf dabei die Kostenneutralität nicht das primäre Ziel sein.