Eidgenössische Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt»

Die Bevölkerung will den Umgang mit Schusswaffen strenger regeln. Die 2,3 Millionen Waffen, die heutzutage in der Schweiz praktisch unkontrolliert im Umlauf sind, stellen für die Gesellschaft und insbesondere für Frauen eine untragbare Gefahr dar. Unter dem Druck der Waffenlobby weigerte sich aber das Parlament, griffige Massnahmen gegen den Waffenmissbrauch zu ergreifen. Als einziger Ausweg blieb die Lancierung der Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt». Eine breite Koalition von Parteien und Organisationen will damit das Waffenrecht endlich in Einklang mit den Sorgen und Erwartungen der Bevölkerung bringen. Die InitiantInnen stiessen damit auf ein grosses Echo. Nun geht es darum, in einem Schlussspurt noch die letzten Unterschriften zu sammeln.

Das will die Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt»

  • Die Militärwaffe wird aus dem Kleiderschrank entfernt. Sie gehört in gesicherte Räume der Armee.
  • Wer Waffen besitzen, tragen und gebrauchen will, muss dafür den Bedarf nachweisen und die erforderlichen Fähigkeiten mitbringen.
  • Überflüssige Waffen, die in Estrichen und Kellern herumliegen, werden eingesammelt.
  • Alle übrigen Waffen werden registriert, was die Prävention und die Verfolgung von Verbrechen verbessert.

Die Sicherheit - besonders von Frauen - wird erhöht, das Drohpotenzial gesenkt und Suizide werden verhindert

Rund 70 Parteien und Organisationen unterstützen die Initiative: SP, Grüne und weitere Parteien (CSP, Juso, JEVP), GSoA und andere Friedensorganisationen, Frauenverbände, Ärzte, psychiatrische Fachgesellschaften, Organisationen für Suizidprävention, Menschenrechte, der Polizei, von Männern, der Kirchen und Gewerkschaften.

Wir meinen

  • Müller, Severin

    Müller, Severin

    Spätestens seit dem Mord in Zürich-Höngg muss klar sein, dass Dienstwaffen nicht in den Kleiderschrank gehören. Egal, wie stark die Tradition sein mag: Wenn eine Waffe nicht in unmittelbarer Nähe bereitliegt, sinkt die Gefahr, dass sie missbraucht wird. Ich fordere daher, die Armeewaffen ins Zeughaus zu "verbannen", weil ich der felsenfesten Überzeugung bin, dass dies unserer Sicherheit dient.

  • Bay, Jürg

    Auf die Gefahr hin, mich als SP-Mitglied unbeliebt zu machen: Es ist sicher eine Überlegung wert, die Armeewaffen im Zeughaus aufzubewahren, aber zum Nulltarif ist das nicht zu realisieren. Mir wäre allerdings lieber, wenn wir unsere Energie für weniger Verletzte und Getötete im Strassenverkehr einsetzen würden. Hier herrscht bei uns in der SP vornehme Zurückhaltung. Und wenn wir schon dabei sind: Wieso dürfen Fersehen und Film nonstop, ungestraft und ab Kleinkinalter frei zugänglich Mord- und Gewaltszenen aussenden? Hier sollten wir ansetzen. Ich beobachte mit dem Inkrafttreten des kürzlich revidierten Waffengesetzes, dass bisher gesetzestreue Bürger zunehmend in die Illegalität abdriften, indem sie Waffenverkäufe ohne Vertrag tätigen und gar nicht mehr melden. Gesetze vermögen nur in den wenigsten Fällen einen Gesinnungswandel herbeizuführen, insbesondere dann, wenn der Vollzug nicht oder nur ungenügend gewährleistet ist.

  • Manuel Tönz, parteilos

    Manuel Tönz, parteilos

    Schon seit Jahren ist dem VBS klar, dass die Ordonanzwaffe zuhause keiner militärstrategischer Argumentation unterliegt und daher nicht mehr haltbar ist. Das Klammern an der Militärwaffe zeigt auf, dass traditionsbewusster Kreise für logische Argumente nicht zu haben sind. Wenn nur ein Menschenleben gerettet werden kann, macht der Fall der Tradition Sinn.

  • Pascal Merz

    Pascal Merz

    Tradition - besser gesagt alte Zöpfe - scheinen wichtiger als Schutz und Sicherheit von Unschuldigen. Zumindest wenn es nach einer Mehrheit unserer Parlamentarier geht. Nach wie vor wird die private Lagerung der Armeewaffe als unerlässlich für unser Milizarmeesystem befürwortet. Allein die militärische Notwendigkeit ist dafür nicht mehr gegeben. Hier geht es stattdessen um falsch verstandene Tradition. Unschuldige Opfer werden dafür in zynischer Weise in Kauf genommen. Natürlich ist die Armeewaffe letztlich «nur» das Mittel zum Zweck, doch dieser besteht darin, zu töten. Darum gehören Armeewaffen nicht in private Haushaltungen. Wir alle haben es in unseren Händen, dies zu ändern.


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Material
Faltblatt [PDF 1 MB]
Argumentarium [PDF 314 KB]
Plakat [PDF 51 KB]
Medienkonferenz
Website schutz-vor-waffengewalt.ch
Hip-Hop-Song: "STGW 90" von "Bensch" als MP3
Vorstosspaket Waffen der SP Fraktion vom Dezember 2007 [PDF 193 KB]