17.06.2010

Keine Belohnung für die Abzocker: Nationalrat muss für Steuergerechtigkeit sorgen

Nachdem der Nationalrat in den vergangenen zweieinhalb Sessionswochen die Abzocker mehrfach geschont hat, dürfen diese nun nicht auch noch mit Steuergeschenken belohnt werden. Der Nationalrat muss heute ein klares Zeichen für mehr Steuergerechtigkeit setzen: Zunächst Steuergerechtigkeit zwischen hohen und tiefen Einkommen und Vermögen, weil Superreiche gegenüber der restlichen Bevölkerung nicht mehr bevorzugt behandelt werden sollen. Und zweitens Steuergerechtigkeit zwischen den Kantonen, weil die Steuerunterschiede nicht immer noch grösser werden dürfen. Bei der Beratung der Volksinitiative „Für faire Steuern! Stopp dem Missbrauch im Steuerwettbewerb! (Steuergerechtigkeits-Initiative)“ der SP hat der Nationalrat heute die Chance, die Steuergerechtigkeit, wie sie die Bundesverfassung vorschreibt, wieder herzustellen.

„Wer den heute üblichen missbräuchlichen Steuerwettbewerb weiter schützt, schont die Superreichen und schadet vorsätzlich dem Zusammenhalt in der Schweiz!“, sagt SP-Nationalrat Hans-Jürg Fehr. Die Debatte über die Steuergerechtigkeits-Initiative wird damit zum Prüfstein für die bürgerlichen Parteien: „Heute jagen sich Kantone und Gemeinden mit Steuergeschenken für Multimillionäre die superreichen Steuerzahlenden ab. Die Steuerausfälle bezahlen wir anderen. Die Steuergerechtigkeits-Initiative schiebt diesem Missbrauch beim Steuerwettbewerb einen Riegel.“

Die Steuergerechtigkeits-Initiative der SP will:

  • ein Verbot von degressiven Steuermodellen.
  • einen fairen Mindeststeuersatz für sehr hohe Einkommen und Vermögen: 22 % für Einkommen über 250'000 Franken, 5 ‰ für Vermögen über 2‘000‘000 Franken.
  • dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb zu Lasten der tiefen und mittleren Einkommen einen Riegel schieben.
  • die Ausgestaltung ihrer Steuerpolitik weiterhin den Kantonen überlassen.

Die Steuergerechtigkeits-Initiative der SP sieht eine untere Grenze für die Steuern auf sehr hohen Einkommen und Vermögen vor. Betroffen sind die Steuerpflichtigen mit einem steuerbaren Einkommen über 250‘000 Franken oder einem Reinvermögen über 2 Millionen Franken. Dies ist eine sehr kleine Minderheit. Weil die Initiative nur einen Mindeststeuersatz für die Superreichen fordert, behalten die Kantone und Gemeinden weiterhin ihre Steuerhoheit.

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