Stadt Luzern / Fraktion / Voten / Ambulante Pflege

Finanzierung der ambulanten und stationären Pflege in der Stadt Luzern

Der B&A „Finanzierung der ambulanten und stationären Pflege in der Stadt Luzern zeigt den aktuellen Stand der Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung, die Herausforderungen und ungelösten Punkte in diesem Zusammenhang, so wie die Finanzierung sehr gut auf.

Eine Schwierigkeit dieses B&A’s ist in unseren Augen, dass im Textteil viele wichtige und z.T brisante politische Aussagen gemacht werden, die man kommentieren möchte und zum Teil auch zwingend diskutieren muss. Im Antrag Entscheidet man aber nur über das Reglement und die Vorstösse.

Ich möchte zum Textteil jedoch trotzdem einige Bemerkungen machen:

Es ist erfreulich, dass die ersten Hochrechnungen zeigen, dass man sich, trotz der vielen Unbekannten, im budgetierten Rahmen bewegt . Dies wiederspiegelt die Kompetenz der einzelnen Verantwortlichen bei der Umsetzung der Pflegefinanzierung in der Stadt Luzern

Die SP teilt jedoch die Sorge des Stadtrates bezüglich der erwarteten Kostensteigerung in den nächsten Jahren infolge der demographischen Entwicklung, der Zunahme von chronischen Krankheiten und der Einführung der Fallpauschalen – und wir fragen uns ob die Gemeinden in der Lage sein werden, diese Kosten zu verkraften. Um die anstehenden Herausforderungen sinnvoll bewältigen zu können, ist es in unseren Augen unerlässlich, dass der Kanton eine Stärkere Rolle in der Steuerung und Finanzierung übernimmt. So könnten die Wechselwirkungen einzelner Massnahmen besser aufeinander abgestimmt werden.

Dass die Pflegekosten weiterhin zunehmen werden ist aber auch Fakt und ist einerseits das Resultat des medizinischen Fortschrittes in einer Wohlstandsgesellschaft, der uns mehr Lebensjahre – auch mehr Lebensjahre bei guter Gesundheit – gebracht hat und andererseits die Folge von veränderten Familienstrukturen, die es immer weniger Menschen ermöglichen, die Pflege von ihren Angehörigen zu übernehmen.
Ich finde, die Gesellschaft profitiert aber auch in grossem Masse von dieser Entwicklung und sie sollte endlich aufhören, sich darüber zu beklagen und akzeptieren, dass uns dieser Mehrwert etwas kostet.

Störend finden wir, dass die Pflegefinanzierung nicht Einkommens- und Vermögensabhängig ausgestaltet ist und die öffentliche Hand so auch die Restfinanzierung für vermögende Personen übernehmen muss. Leider ist dies jedoch nur auf nationaler Ebene zu korrigieren.
Im Gegenzug wird im Kanton Luzern dafür die maximal zulässige Selbstkostenbeteiligung auf die Klientinnen und Klienten der –Spitex überwälzt. Diese (sie) fangen so einen Teil der Mehrausgaben, die aus der neuen Pflegefinanzierung für die Stadt resultieren auf.

Unbefriedigend ist die Situation nach wie vor in der AÜP (dort sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich!)

Im stationären Bereich der AÜP vor allem wegen dem grossen administrativen Aufwand durch die doppelte Abrechnung (14 Tage nach der Spitalfinanzierung, anschliessend nach der Pflegefinanzierung)

Dass im ambulanten Bereich nach ¾ Jahren nach Inkrafttreten der Neuen Pflegefinanzierung immer noch keine Einigung im Tarifstreit erzielt werden konnte, und dadurch von den Spitälern nach wie vor keine AÜP verordnet wird ist ein Skandal. Klientinnen und Klienten der Spitex, welche ein Anrecht auf AÜP hätten werden so um den Erlass der Klientenbeiträge in den ersten 14 Tagen nach Spitalaustritt geprellt.

Der B&A zeigt auch auf dass sich die Administration der neuen Pflegefinanzierung als höchst aufwendig erweist und viele Ressourcen bindet. Dies sowohl in den einzelnen Institutionen auch als im Stab der Sozialdirektion. Dass diese Aufgabe nicht auf die Dauer vom Stabschef der Sozialdirektion übernommen werden kann und dafür zusätzliche Stellenprozente geschaffen werden müssen scheint uns logisch.

Sorgen bereiten uns die Ausführungen auf S. 12 zu Heime und Alterssiedlungen . Wir werden dort dazu Stellung beziehen und auch je eine Protokollbemerkung einbringen.

Die Ausführungen zum Handlungsbedarf auf übergeordneter Ebene können wir nur unterstützen. Insbesondere muss die Pflege von Schwerstpflegebedürftigen von den Krankenkassen endlich dem Aufwand entsprechend abgegolten werden. Auch muss die Finanzierung von Palliativ Care, AÜP oder der Pflege von Menschen mit einer Behinderung sichergestellt werden.

Bezüglich des vorgeschlagenen Reglements haben wir sozusagen zwei Seelen in der Brust. Auf der einen Seite verstehen wir natürlich, dass der Stadtrat nicht mit jeder Leistungsvereinbarung vors Parlament kommen möchte. Dies würde den Ablauf zusätzlich komplizieren und verteuern. Andrerseits bedeutet dies aber auch einen Abbau der politischen Einflussmöglichkeiten. Das Reglement an sich, sowie die Unterteilung der Rahmenkredite in einen für die Restfinanzierung der Pflegekosten und einen für zusätzliche ambulante Leistungen scheint uns jedoch sinnvoll und stimmig.

Zur Motion 150 2010 / 2012:

Die SP JUSO Fraktion ist mit der Ablehnung der Motion nicht einverstanden.

Natürlich sehen auch wir, dass eine Aufhebung- oder Reduktion dieser unseligen Beteiligung auf Ebene Kanton angegangen werden müsste. Diesbezüglich sollten die Anstrengungen von allen Seiten her intensiviert werden.

Wir sind jedoch nach wie vor 100% überzeugt, dass diese Überwälzung auf die Klientinnen und Klienten der Spitex das Gesundheitswesen als Ganzes verteuert. Und dies macht einfach keinen Sinn. Bis der Kanton dereinst dann hoffentlich auch zur Einsicht kommt, beantragen wir deshalb die Abschaffung der Klientenbeteiligung auf Stadtgebiet.

Wir haben in der Kommission bereits mehrfach begründet, weshalb eine Klientenbeteiligung, über Selbstbehalt und Franchise hinaus, volkswirtschaftlich unsinnig ist. Ich möchte es hier jedoch einfach nochmals kurz wiederholen:

  • Es ist zu erwarten, dass es zu Reduktionen und Sistierungen von Spitexleistungen kommen wird (vor allem im Bereich der chronisch Kranken). Diese Entwicklung bestätigt sich. In welchem Ausmass diese Prognose eintrifft, wird zurzeit von der Spitex Stadt Luzern erhoben. !
  • Als Konsequenz davon wird es zu mehr Komplikationen und zu rascheren Wiedereintritten ins Spital kommen, was dann unter anderem das Kantonsbudget stärker belasten wird. Ich erinnere daran, dass die Gesundheitsdirektorenkonferenz, wohl wissend um die Folgen einer solchen zusätzlichen Klientenbeteiligung, den Kantonen empfohlen hatte, von einer Überwälzung abzusehen.
  • Verschärfen wird sich auch die Situation der pflegenden Angehörigen . Die vom Spitex Verband Schweiz in Auftrag gegebene Studie „Swiss Age Care 2010“ hat gezeigt, dass sich die Hälfte der Pflegenden Angehörigen bis zur totalen Erschöpfung verausgabt und oftmals selber krank wird. Mit der Einführung der Klientenenbeteiligung spitzt sich diese Situation weiter zu. Als Folge davon wird es zu verfrühten Eintritten in ein Betagtenzentrum kommen, was das Gemeindebudget in der Regel wesentlich mehr belastet als die Beiträge an die Spitex!
  • Die Spitex betreut zunehmend auch jüngere Klientinnen und Klienten , welche nicht auf Ergänzungsleistungen oder die neue Hilflosenentschädigung leichten Grades zurückgreifen können. Mit der Einführung von Swiss DRG wird diese Entwicklung sicher weiter zunehmen. Krankheit darf nicht zu Armut oder Sozialhilfeabhängigkeit führen! Es ist ausserdem nicht nachvollziehbar weshalb man in der stationären Langzeitpflege, mit der Einführung der neuen Pflegefinanzierung eine Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Sozialhilfe aus der Welt schaffen will, im ambulanten Bereich jedoch neue Abhängigkeiten schafft.
  • Notwendige und sinnvolle Entwicklungen , wie ambulante Palliativ Care werden gebremst.
  • Studien zeigen, dass eine höhere Patientenbeteiligung generell zu keinen Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen führt. Risikoarme Patienten reduzieren dadurch ihre Inanspruchnahme von medizinischen und pflegerischen Leistungen nicht. Dies im Gegensatz zu besonders verletzlichen Bevölkerungsgruppen, welche die Leistungen jedoch in besonderem Masse benötigen würden(z.B. Chronisch Kranke oder Menschen mit Migrations-hintergrund.).
  • Der Anreiz, Personen möglichst lange zu Hause zu pflegen wird durch die Klientenbeteiligung stark gemindert . Dies ist in einem Kontext, in dem die Politik in der jüngsten Vergangenheit alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente dafür eingesetzt hat, um den Grundsatz „ambulant vor stationär“ umzusetzen, ein absolut falsches Signal.

Zum Postulat Das Hauptproblem der neuen Klientenbeteiligung liegt nicht im Produzieren von sogenannten Härtefällen.

Das Hauptproblem liegt darin, dass Klientinnen und Klienten der Spitex Pflegeleistungen reduzieren und sistieren, weil sie diese zu teuer finden, unabhängig davon ob dies in unseren Augen zumutbar ist oder nicht. Viele sind schlicht nicht bereit, 5800.- jährlich zusätzliche Pflegekosten zu bezahlen,

Wir treten auf den B&A ein und werden

  • Dem Reglement unter I zustimmen
  • Bei II, der Ablehnung der Motion über die „Abschaffung der neuen Klientenbeteiligung in der Spitex der Stadt Luzern“, werden wir einen Gegenantrag stellen und dem Parlament die Überweisung der Motion empfehlen.
  • Mit der teilweisen Überweisung des Postulates 159 sind wir einverstanden.

Für die SP / Juso Fraktion, Theres Vinatzer

Protokollbemerkungen

S.: 12

Sollte sich beim Benchmark mit anderen Betagtenzentren zeigen, dass HAS seine Leistungen teurer erbringt, ist in den Jahren 2013 - 2015 eine schrittweise Reduzierung der Abweichung zum Mittelwert anzustreben.

Beim Benchmark muss beachtet werden, dass „Gleiches mit Gleichem“

verglichen wird! Insbesondere sollen folgende Punkte mit einbezogen

werden:

-      Angebot

-      Anzahl Ausbildungsplätze

-      Personalpolitik (z.B. Sozialleistungen)

-      Weiterbildungsangebot

-      Transparentes Ausweisen von eingeflossenen Mitteln (z.B. bei Stiftungen

 

II: Gegenantrag:

 „Die Motion 150, Theres Vinatzer, Ylfete Fanaj und Alice Hejman namens der SP / JUSO- Fraktion, vom 14. Februar 2011: „Abschaffung der neuen Klientenbeteiligung in der Spitex der Stadt Luzern“, wird entgegengenommen.

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