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Eintreten zum B&A zum Begleiteten Suizid in den Betagtenzentren und Pflegewohnungen

B 22 / 2011 Regelung für Beihilfe zum Suizid in den Betagtenzentren und Pflegewohnungen der Stadt Luzern

 

Die SP/ Juso Fraktion dankt dem Stadtrat für den sorgfältig erarbeiteten B&A zum Begleiteten Suizid in den Betagtenzentren und Pflegewohnungen der Stadt Luzern.

In unseren Augen ist es wichtig, dass die Frage des begleiteten Suizids geregelt und transparent kommuniziert wird. Wie der vorliegende Bericht aufzeigt besteht in dieser Beziehung heute ein Vakuum.

Der Bericht zeigt sehr schön auf, welche Gründe für eine Liberalisierung - und welche dagegen sprechen. Der Stadtrat und das HAS haben diese heikle Thematik sehr sensibel und sorgfältig aufgenommen und bearbeitet und mit der Sozialkommission in mehreren Sitzungen diskutiert.

Bei der Entscheidungsfindung haben wir, wie vorher der Stadtrat, verschiedene ethische Grundsätze, Stellungnahmen und Empfehlungen diverser Organisationen beigezogen

Unsere Fraktion ist nach eingehendem Abwägen zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung der einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner und den möglichen Gefahren für die Betroffenen, die Mitbewohnerinnen und Mitbewohner, die Mitarbeitenden und die Gesellschaft zur Überzeugung gelangt, dass man den Begleiteten Suizid, unter Anwendung der beschriebenen guten Schutzbestimmungen, zulassen sollte.

Es ist mir jedoch wichtig, nochmals auf einen Punkt hinzuweisen, den ich bereits mehrfach in der Sozialkommission erwähnt hatte, dem man jedoch nicht genug Aufmerksamkeit schenken kann:

Nämlich dass die Gefahr besteht, dass das Zulassen der Sterbehilfe in den Betagtenzentren den gesellschaftlichen Druck auf die alten pflegebedürftige Menschen verstärken kann. Die Gefahr dieses Druckes steigt mit der demographischen Entwicklung und den steigenden Pflegekosten bei gleichzeitig sinkenden finanziellen Ressourcen der öffentlichen Hand an. Bereits heute fühlen sich viele pflegebedürftige Menschen als Last für ihre Angehörigen, für das Pflegepersonal oder die Gesellschaft. Dort besteht die Gefahr, dass sie sich zu einem Suizid gedrängt fühlen könnten!

Im Bericht wird schön aufgezeigt, dass durch die Verbesserung der Lebensqualität der Suizidwunsch weniger stark vorhanden ist oder gegebenenfalls auch wieder verschwindet. Er zeigt auch auf, dass nebst dem Lindern von Leiden die Rahmenbedingungen eine wichtige Voraussetzung dafür sind. Dazu gehört die Infrastruktur, gute Pflegequalität und genügend Personal mit dem entsprechenden Rucksack, das in der Lage ist, Bewohnerinnen und Bewohner in schwierigen Situationen zu begleiten und Krisensituationen zu managen.

Ich denke, dass alle Massnahmen, welche mittels eines Reglements getroffen werden können, um den Druck auf die Bewohnerinnen und Bewohner zu reduzieren, mit dem vorgeschlagenen Vorgehen ausgeschöpft worden sind. Wichtig ist jedoch, dass zukünftigen politischen Entwicklungen und Entscheidungen, z. B. in Bezug auf die finanziellen Rahmenbedingungen oder den Personalschlüssel sehr genau auf ihre Auswirkungen auf die Bewohnerinnen und Bewohner unserer Institutionen überprüft werden. Wir sind daher froh, dass in der Kommission unser Antrag, der Sozialkommission jährlich über die Erfahrungen und Entwicklung in diesem Bereich zu berichten, angenommen worden ist.

Wir danken auch für die Weiterbearbeitung der noch offenen Fragen im Sinne des StB’s 1021 der Sozialdirektion. Auch dieser zeigt, dass die eingebrachten kritischen Einwände und Fragen in Bezug auf die konkrete Umsetzung sehr ernst genommen werden.

Alles in Allem sind wir aber der Ansicht, dass die Gründe, welche für eine Zulassung von Begleitetem Suizid sprechen überwiegen. Wir unterstützen insbesondere die Haltung des HAS, dass der Wunsch einer Heimbewohnerin oder eines Heimbewohners nach Selbsttötung unter Beihilfe einer Sterbeorganisation als Ausdruck der Selbstbestimmung eines Menschen respektiert werden muss.

Wir treten auf den B ein und werden ihm zustimmen.

Theres Vinatzer, 1. 12. 11

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