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JA zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung im Thurgau

Wir brauchen die 115 Extrawürste für reiche Ausländer nicht!

Die Argumente:

Die Pauschalbesteuerung verletzt die Rechtsgleichheit.

Über 150 000 Thurgauer Steuerpflichtige deklarieren jährlich ihre Einkommen und Vermögen. Mit einigen wenigen ausländischen Staatsangehörigen, die in der Schweiz kein Einkommen erzielen, verhandelt die Steuerverwaltung über die gewünschte Höhe ihrer Abgaben. Das ist nicht gerecht. Die Zürcher Stimmbürger und Stimmbürgerinnen haben namentlich aus diesem Grund die Pauschalbesteuerung im Februar 2009 abgeschafft. Vorstösse zur Abschaffung dieser Art der Besteuerung sind in mehreren Kantonen hängig.

Die Pauschalbesteuerung verletzt unsere Verfassung.

Gemäss Verfassung sollten Steuern aufgrund der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erhoben werden. Der Pauschalbesteuerte hingegen gibt lediglich den Lebensaufwand an, wie zum Beispiel den Eigenmietwert seiner Liegenschaft. Aufgrund dieser Deklaration „berechnet" die Steuerverwaltung die Höhe der Steuer – bislang etwa den fünffachen Eigenmietwert.

Die Pauschalbesteuerung legalisiert Steuerhinterziehung.

Die Pauschalbesteuerung ermöglicht und legalisiert die Nicht-Deklaration von Vermögen. Damit fördert die Pauschalbesteuerung die Steuerhinterziehung im Herkunftsland der pauschalbesteuerten Ausländer.

Die Pauschalbesteuerung benachteiligt Schweizer Bürger und Bürgerinnen im eigenen Land.

Die Möglichkeit, dauernd pauschalbesteuert zu werden, steht nur Ausländerinnen und Ausländern zu. Pauschalbesteuerte Ausländer bezahlen bedeutend weniger Steuern als ihre Schweizer Nachbarn, auch wenn sie x-mal reicher sind. Die Pauschalbesteuerung diskriminiert auf krasse Weise die Schweizer Steuerzahler.

Die Erträge aus der Pauschalbesteuerung sind gering.

115 Pauschalbesteuerte im Kanton Thurgau bezahlen lediglich rund 7,4 Millionen Fr. Staats- und Gemeindesteuern – also pro Kopf rund 64 000.-Fr. Vergleicht man den Ertrag aus der Pauschalsteuer mit dem Gesamtsteuerertrag von rund 1200 Millionen, tragen die privilegierten Pauschalbesteuerten lediglich 0,6 % zum Gesamtertrag bei. Die Pauschalsteuer ist also unbedeutend.

Zürich beweist es: Der Wegzug einiger Pauschalbesteuerten ist für die Gemeinden ein Gewinn.

Im Kanton Zürich, wo die Pauschalsteuer abgeschafft wurde, hatten sich die Pauschalbesteuerten bis Ende 2010 den neuen Gegebenheiten anzupassen. Was ist geschehen? An der "Goldküste" zog rund die Hälfte weg, in der Stadt Zürich ein Viertel. Die Gemeindeschreiber sagen übereinstimmend, dass der Wegzug der Pauschalbesteuerten für die betroffenen Gemeinden ein Gewinn sei, rücken doch in die hochpreisigen Liegenschaften andere Besitzer nach, die dann regulär und damit in der Regel höher besteuert werden.

Die Pauschalbesteuerung fördert indirekt die Zersiedlung der Landschaft und treibt die Immobilienpreise in die Höhe.

Pauschalbesteuerte – Reiche und Superreiche – beanspruchen beste Wohnlagen, „Filetstücke" unserer Landschaft. Damit trägt die Pauschalsteuer zur Zersiedlung unserer Landschaft bei und treibt die Immobilienpreise - und damit die Mieten - in die Höhe. Wohin die Reise führt, zeigt uns Zug. Im Steuerparadies für Reiche wird das Wohnen für „normale" Zuger Familien unerschwinglich. Zug und Schwyz beabsichtigen neuerdings, Sonderzonen festzulegen, wo die Mietpreise eine gewisse Grenze nicht überschreiten dürfen!

Fazit:

Der Thurgau gewinnt den Standortwettbewerb dank intakter Landschaft und guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr. Ein fortschrittliches Bildungswesen und erschwingliche Bodenpreise bürgen für Qualität. Wir haben es nicht nötig, ausländische „Steueroptimierer" mit fragwürdigen Lockvogelangeboten anzuwerben.

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