E-Voting jetzt!

Immer wieder erhalten Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen ihr Stimm- oder Wahlcouvert zu spät. Es ist schon vorgekommen, dass praktisch sämtliche Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer gar keine Chance erhielten, ihre demokratischen Rechte auszuüben, weil die Wahlunterlagen erst nach dem Wahltermin in ihren Briefkästen lagen. Das muss nicht sein. Längst wäre es technisch möglich, die politischen Rechte elektronisch wahrzunehmen. Steht die E-Voting-Technik zur Verfügung, so wird sie auch benutzt. E-Voting entspricht klar einem Bedürfnis der Auslandschweizerinnen und -schweizer. Umso enttäuschender ist es, dass die Einführung des E-Voting in den einzelnen Kantonen nur sehr schleppend oder gar nicht vorankommt.

Die SP Fraktion im Nationalrat forderte bereits 2011 in einer Motion das flächendeckende E-Voting für Auslandschweizerinnen und -schweizer bis 2015. Der Bundesrat versprach 2013 in seinem dritten E-Voting-Bericht: „Die grosse Mehrheit der Auslandschweizer Stimmberechtigten kann anlässlich der Nationalratswahlen 2015 elektronisch wählen.“ Dieses Ziel wurde jedoch gründlich verfehlt. Der Bundesrat erteilte am 12. August 2015 nur den vier Kantonen Genf, Luzern, Basel-Stadt und Neuenburg die Bewilligung, bei den Nationalratswahlen den elektronischen Stimmkanal anzubieten. Die SP forderte 2015 in einer weiteren Motion: „E-Voting bis spätestens 2019 für alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer“. Im April 2017 unterzeichneten die Bundeskanzlei und die Konferenz der kantonalen Staatsschreiber eine «Absichtserklärung zur Einführung des elektronischen Stimmkanals». Darin stand als Ziel, dass bis 2019 zwei Drittel der Kantone E-Voting einsetzen sollen. Im Wahlherbst 2019 bot jedoch kein einziger Kanton E-Voting an. Das war ausgesprochen enttäuschend! Zusätzlichen Gegenwind gibt die SVP, die mit einer Volksinitiative gar einen „Marschhalt“ für E-Voting fordert.

Für die SP International bleibt das Ziel klar: ein sicheres System von E-Voting für alle Auslandschweizerinnen und -schweizer jetzt! Die SP International lancierte bereits 2011 eine Petition für E-Voting, beantragte dem Auslandschweizerrat vom 16. August 2019 in Montreux die Verabschiedung einer Resolution und ebenso dem digital durchgeführten SP Parteitag vom 17. Oktober 2020, der zustimmte. SP Ständerat Carlo Sommaruga forderte im Sommer 2020 zudem in Form einer Motion „Neuer Schwung für die konsequente Umsetzung der elektronischen Tools zur Ausübung der politischen Rechte“.

Am 21. Dezember 2020 unterbreitete die Bundeskanzlei dem Bundesrat einen Bericht zur Neuausrichtung und Wiederaufnahme des Versuchsbetriebs. In Zukunft wird der Bund nur noch vollständig verifizierbare Systeme zulassen. Für Versuche sind kantonal höchstens 30 Prozent und national höchstens 10 Prozent aller Stimmberechtigten zur elektronischen Stimmabgabe zugelassen. Auslandschweizer Stimmberechtigte werden bei der Berechnung der Limiten nicht eingerechnet. Der Bundesrat beauftragt die Bundeskanzlei, bis Sommer 2021 eine Vernehmlassungsunterlage mit neuen gesetzlichen Grundlagen vorzubereiten.

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