Mein engagiertes Ja zum Epidemiengesetz

Edith Graf-Litscher, Nationalrätin TG

Edith Graf-Litscher, Nationalrätin TG
Beim Epidemiengesetz geht es um den wichtigsten Schatz, den wir kennen: die Gesundheit der Menschen. Das bestehende Gesetz aus den 70er Jahren bietet zu wenig Schutz vor ansteckenden Krankheiten. Weil wir immer mobiler werden und in den Städten immer dichter zusammenwohnen, sind auch die Ansteckungsrisiken gestiegen. Probleme bei der Bewältigung von SARS und Schweinegrippe haben gezeigt, dass das heutige Gesetz ungenügend ist.

Die Gegner des Epidemiengesetzes gehen mit der Wahrheit fahrlässig um und fahren heftiges Geschütz auf. Das neue Gesetz würde die Grundrechte einschränken, schon bei leichten Grippen ein Impfobligatorium ermöglichen, ja sogar einen Impfzwang erwirken. Auch würden wir zum Spielball der UN-Gesundheitsorganisation WHO.

Ein Impfobligatorium kann im Krisenfall notwendig sein: Das Spital-Personal hat kein Recht, schutzbedürftige Patienten anzustecken. Ein wichtiger Grundsatz der Medizin ist, niemandem Schaden zuzufügen. Gleichzeitig hat das Personal das Recht, sich nicht impfen zu lassen. Die Angestellten müssen aber in Kauf nehmen, dass sie temporär an einem Ort arbeiten müssen, wo sie niemanden gefährden. Von einem Impfzwang zu sprechen, ist eine reine Irreführung der Stimmenden und schlicht und einfach falsch.

Impfkritiker müssen für das neue Gesetz sein, da die bestehenden Möglichkeiten von Impfobligatorien stark eingeschränkt werden. Heute können die Kantone ein generelles Impfobligatorium aussprechen. Permanente Impfobligatorien kennen die Kantonen Genf und Neuenburg gegen Diphterie. Mit dem neuen Gesetz sind Impfobligatorien nur noch für einzelne Personengruppen, bei effektiven Gefahren und zeitlich befristet möglich. Bestehende Obligatorien müssen abgeschafft werden.

Niemand bestreitet ernsthaft, dass die Bekämpfung von Epidemien international und national koordiniert werden sollten. Dem Bund mehr Kompetenzen zu übertragen ist sinnvoll, damit die Koordination der kantonalen Arbeiten überhaupt funktionieren kann. Bekanntlich machen Krankheiten nicht an den Kantonsgrenzen halt. Bei der WHO bleibt alles gleich: Sie gibt Empfehlungen ab, die für die Mitglieder nicht verbindlich sind.

Die Antibiotika-Resistenzen und Spitalkeime wurden in der Vergangenheit mit unterschiedlichem Erfolg gelöst. Die Zahl der Ansteckungen bleibt sehr hoch. Eine nationale Koordination ist wichtig, damit erfolgreiche Rezepte überall umgesetzt werden können. Öffentliche Gelder werden gesprochen, damit die Patientinnen und Patienten endlich besser geschützt werden können und weniger leiden müssen.

Bei rationaler Betrachtung sprechen die Fakten für das revidierte Epidemiengesetz. Es schafft die Voraussetzungen, damit die Menschen besser vor Epidemien geschützt sind und Bund und Kantone Krisensituationen besser meistern können.

Aus diesen Gründen empfehle ich, das revidierte Epidemiengesetz anzunehmen. 

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