SGK-N duldet illegale Abstimmungspropaganda der Krankenkassen

Zahlreiche Krankenkassen handeln mit ihrem Eingreifen in den Abstimmungskampf um die öffentliche Krankenkasse illegal. „Als Institutionen mit öffentlicher Aufgabe und Finanzierung haben die Kassen laut Gesetz die Gebote der Ausgewogenheit und der Verhältnismässigkeit zu respektieren“, erklärt SP-Nationalrat Jean-François Steiert. Obwohl diverse Versicherungen diese Vorschrift offensichtlich missachten, ist die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) offenbar nicht dazu bereit, Massnahmen zur Durchsetzung des geltenden Rechts und gegen die Beeinträchtigung des Wählerwillens zu treffen.

Das Bundesamt für Gesundheit unter dem damaligen Gesundheitsminister Pascal Couchepin verfügte schon 2008 in einem Kreisschreiben, dass sich die Krankenversicherer analog zu Behörden „im Vorfeld von Abstimmungen politisch neutral verhalten müssen“. Was das bedeutet, führt das BAG klipp und klar aus: „Politische Propaganda durch Krankenversicherer ist demnach als unzulässig zu qualifizieren. Jede Äusserung durch Krankenversicherer darf nur der sachlichen und objektiven Information dienen“. Diese Regeln gelten explizit auch für Kassen, die Zusatzversicherungen anbieten, sowie für die Dachverbände der Krankenversicherer.

Leider zeigt sich bereits in der Frühphase des Abstimmungskampfs um die öffentliche Krankenkasse, dass sich eine Mehrheit der Kassen und ihrer Verbände um die Gesetze foutiert. Von ausgewogener und verhältnismässiger Information kann keine Rede sein, wenn zum Beispiel die CSS ihren 780‘000 Versicherten auf zwölf Seiten die Kontra-Argumente darlegt, während die Pro-Argumente auf wenigen Zeilen Platz finden müssen. Die SP wird gemeinsam mit ihren Partnern im Trägerverein für eine öffentliche Krankenkasse rechtliche Schritte gegen diesen illegalen Eingriff in die freie Meinungsbildung prüfen, wie Jean-François Steiert bestätigt. 

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