{"id":153418,"date":"2024-10-08T11:37:51","date_gmt":"2024-10-08T09:37:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.sp-ps.ch\/vorstoesse\/massnahmen-gegen-unbewohnte-liegenschaften\/"},"modified":"2024-10-08T11:37:51","modified_gmt":"2024-10-08T09:37:51","slug":"massnahmen-gegen-unbewohnte-liegenschaften","status":"publish","type":"vorstoesse","link":"https:\/\/www.sp-ps.ch\/it\/vorstoesse\/massnahmen-gegen-unbewohnte-liegenschaften\/","title":{"rendered":"Massnahmen gegen unbewohnte Liegenschaften"},"content":{"rendered":"\n<p>Es herrscht Wohnungsnot: Die Leerwohnungsziffer ist heuer auf lediglich 0,88 Prozent gefallen. Gleichzeitig erf\u00e4hrt die \u00d6ffentlichkeit regelm\u00e4ssig durch Medienrecherchen oder Besetzungen, dass es in der Stadt ganz oder teilweise unbewohnte H\u00e4user gibt \u2013 weil sie von den Eigent\u00fcmerschaften leergehalten werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Dieser Zustand geh\u00f6rt beseitigt, damit H\u00e4user belebt werden und Menschen auf Wohnungssuche wieder f\u00fcndig werden k\u00f6nnen und nicht verdr\u00e4ngt werden. Deshalb wird der Stadtrat gebeten zu pr\u00fcfen, wie er folgende Massnahmen umzusetzen gedenkt. Wo die Kompetenzen bei der \u00fcbergeordneten politischen Ebene liegen, soll er sich dort konstruktiv f\u00fcr die entsprechende L\u00f6sung einsetzen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Einf\u00fchrung eines Leerstandsmonitorings:<\/strong> Was steht leer und wie lange schon? Von ungenutzten Wohnr\u00e4umen erf\u00e4hrt die \u00d6ffentlichkeit meist nur zuf\u00e4llig. Die Stadt soll deshalb f\u00fcr Transparenz sorgen und mindestens j\u00e4hrlich durch ein Monitoring auf bestehende Leerst\u00e4nde hinweisen und diese auf zug\u00e4ngliche Weise ver\u00f6ffentlichen. Dies schafft analog des Mietpreismonitorings bei Gesch\u00e4ftsmieten ein allgemeines Bewusstsein f\u00fcr diese Problematik und \u00fcbt \u00f6ffentlichen Druck auf betroffene Eigent\u00fcmerschaften aus.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Eigent\u00fcmerschaft in die Pflicht nehmen:<\/strong> Ob sie leer stehen soll oder nicht, entscheidet die Eigent\u00fcmerschaft einer Liegenschaft. Jedoch sollen die Beh\u00f6rden mit ihnen das Gespr\u00e4ch suchen und mit Nachdruck die Folgen ihrer Praxis f\u00fcr die einheimische Bev\u00f6lkerung aufzeigen bzw. L\u00f6sungen anbieten (bestehende Beratungsangebote f\u00fcr Sanierungen, Zwischennutzung, Kaufangebot usw.).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Belegungsvorschriften erlassen: <\/strong>Zwar scheute der Stadtrat vor zwei Jahren diesen Eingriff in die Eigentumsgarantie (vgl. <a href=\"https:\/\/www.stadtluzern.ch\/_docn\/2855945\/Antwort_auf_die_Interpellation_412.pdf\">Antwort auf Interpellation 412\/2020<\/a>). Die j\u00fcngste H\u00e4ufung von leerstehenden Liegenschaften sollte er aber zum Anlass nehmen, diese Haltung zu \u00fcberdenken und den Erlass von Belegungsvorschriften in Erw\u00e4gung zu ziehen. Eine M\u00f6glichkeit w\u00e4re dabei, dass die in der Bau- und Zonenordnung festgeschriebenen Nutzungen auch durchzusetzen sind. Also wenn beispielsweise eine Liegenschaft in der Wohnzone unbewohnt ist, w\u00fcrde dies als nicht zonenkonforme Nutzung gelten.<\/p>\n\n\n\n<p>Polizei als Teil von L\u00f6sungen: Die Z\u00fcrcher Stadtpolizei r\u00e4umt eine Liegenschaft nur, wenn neben einem g\u00fcltigen Strafantrag einer der drei folgenden Sachverhalte gegeben ist:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Abbruch-\/Baubewilligung: Eine rechtskr\u00e4ftige Abbruchbewilligung oder eine rechtskr\u00e4ftige Baubewilligung inkl. Baufreigabe liegt vor. Die unverz\u00fcgliche Aufnahme der Abbruch-\/Bauarbeiten muss belegt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Neunutzung: Die rechtm\u00e4ssige Nutzung der Liegenschaft f\u00fcr die Zeit nach deren R\u00e4umung kann durch Vertrag mit Drittpersonen oder vergleichbaren Unterlagen in Aussicht gestellt und belegt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Sicherheit\/Denkmalschutz: Die Besetzung gef\u00e4hrdet unmittelbar die Sicherheit von Personen oder denkmalgesch\u00fctzte Bauteile oder Einrichtungen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Im Falle der Besetzung an der Bruchstrasse 64 vergangenen Sommer h\u00e4tte die Z\u00fcrcher Stadtpolizei nicht ger\u00e4umt, weil ausser dem Begehren der Eigent\u00fcmerschaft kein einziges der Kriterien erf\u00fcllt war. Das Objekt steht jetzt wieder wie die Jahre davor vollst\u00e4ndig leer. Ein analoges Vorgehen durch die Luzerner Kantonspolizei w\u00e4re daher angezeigt, zumal die Erfahrungen ihrer Z\u00fcrcher Kolleginnen und Kollegen seit der Einf\u00fchrung dieses Vorgehens sehr positiv ausgefallen sind. In diesem Sinne w\u00e4re es angezeigt, dass der Stadtrat seine ablehnende Haltung aus dem <a href=\"https:\/\/www.stadtluzern.ch\/_docn\/2231060\/Klare_Richtlinien_bei_der_Raeumung_von_besetzten_Haeusern.pdf\">Dringlichen Postulat 70\/2017<\/a> \u00fcberdenkt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Steuerliche Nachteile durch Leerstandsabgabe: <\/strong>Gest\u00fctzt auf das Leerstandsmonitoring sollen Eigent\u00fcmerschaften von leerstehenden Wohnungen zus\u00e4tzlich besteuert werden. Eine solche Leerstandsabgabe mit Lenkungswirkung gilt beispielsweise in mehreren \u00f6sterreichischen Bundesl\u00e4ndern oder den St\u00e4dten Hamburg und Vancouver. Damit wird dort bewusst der Wohnungsknappheit und dem Steuerausfall durch Leerst\u00e4nde Gegensteuer gegeben (vgl. <a href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/resource\/blob\/579568\/a0610021144843a562dd02fda3fbd68e\/WD-4-128-18-pdf-data.pdf\">Studie der wissenschaftlichen Dienste des deutschen Bundestages \u00abBesteuerung von leerstehenden Immobilien. Verfassungsrechtliche M\u00f6glichkeiten und Grenzen\u00bb vom 13. September 2018<\/a>).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>M\u00f6glichkeit einer Nutzungsenteignung:<\/strong> Mit seinem \u00abLoi g\u00e9n\u00e9rale sur le logement et la protection des locataires\u00bb sieht der Kanton Genf seit vielen Jahren vor, dass leerstehende Liegenschaften enteignet werden k\u00f6nnen. Die Erfahrungen damit sind gut: Wenn eine Nutzungsenteignung droht, beeilen sich Eigent\u00fcmerschaften, die Wohnnutzung wiederherzustellen. Auch der Kanton St. Gallen kennt eine Bestimmung, wonach der Gemeinde bei Nicht\u00fcberbauung innerhalb gewisser Fristen ein Kaufrecht an den betroffenen Grundst\u00fccken zusteht (vgl. Art. 8 und 9 des St. Galler Planungs- und Baugesetzes). In diese Richtung geht auch das Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern (vgl. \u00a7 38). Mit einem solchen rechtlichen Instrument w\u00e4re es dem Stadtrat m\u00f6glich, bei Gespr\u00e4chen und Verhandlungen mit Eigent\u00fcmerschaften mehr Druck zugunsten von g\u00fctlichen L\u00f6sungen aufzubauen.<\/p>\n","protected":false},"template":"","vorstossthema":[15897],"vorstosstyp":[15934],"vorstossstatus":[],"cpt-canton":[1579],"class_list":["post-153418","vorstoesse","type-vorstoesse","status-publish","hentry","vorstossthema-politica-abitativa-e-fondiaria-pianificazione","vorstosstyp-postulat-it","cpt-canton-lucerna"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.sp-ps.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/vorstoesse\/153418","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.sp-ps.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/vorstoesse"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.sp-ps.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/types\/vorstoesse"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.sp-ps.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/vorstoesse\/153418\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.sp-ps.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=153418"}],"wp:term":[{"taxonomy":"vorstossthema","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.sp-ps.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/vorstossthema?post=153418"},{"taxonomy":"vorstosstyp","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.sp-ps.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/vorstosstyp?post=153418"},{"taxonomy":"vorstossstatus","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.sp-ps.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/vorstossstatus?post=153418"},{"taxonomy":"cpt-canton","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.sp-ps.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/cpt-canton?post=153418"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}