Jetzt Internet-Initiative unterschreiben!

Die Plattform X von Tech-Milliardär Elon Musk zeigt exemplarisch, wie über soziale Netzwerke offen rassistische und sexistische Inhalte verbreitet werden. KI-Tools produzieren sexualisierte Deepfakes von Frauen und Desinformation beeinflusst politische Debatten. Die Internet-Initiative setzt hier an. Sie verpflichtet Plattformen und KI-Anbieter, Grundrechte zu schützen und demokratische Prozesse vor Manipulation zu bewahren.

Die Internet-Initiative fordert:

  1. Schutz von Frauen und Kindern vor digitaler Gewalt
    Sexualisierte Deepfakes, koordinierte Hasskampagnen und gewaltverherrlichende Inhalte treffen Frauen und Minderjährige besonders. Plattformen greifen oft erst ein, wenn der öffentliche Druck zu gross wird – oder gar nicht. Die Initiative verpflichtet Anbieter, solche Inhalte konsequent zu verhindern und Beschwerden wirksam zu prüfen.
  2. Schutz der Demokratie
    Demokratiefeindliche Akteure nutzen Plattformen gezielt, um Desinformation zu verbreiten und gesellschaftliche Spaltung zu vertiefen. Die Initiative verlangt, systemische Risiken wie Desinformation sowie deren algorithmische Verstärkung zu begrenzen.
  3. Klare Regeln für digitale Macht
    Plattformen sind keine neutralen «Pöstler». Ihre Algorithmen entscheiden, welche Inhalte Millionen Menschen erreichen. Wer diese Macht besitzt, trägt Verantwortung. Die Initiative schafft verbindliche Pflichten, Transparenz und Aufsicht.

Initiativtext:

Eidgenössische Volksinitiative «Zum Schutz der Grundrechte und der Demokratie im digitalen Raum (Internet-Initiative)»

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 93a Schutz im digitalen Raum

  1. Der Bund erlässt Vorschriften über den Schutz der Grundrechte sowie der demokratischen Entscheidungsprozesse im digitalen Raum.
  2. Er verpflichtet die Anbieter von Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen sowie Anbieter, die mittels automatisierter oder auf künstlicher Intelligenz basierter Systeme Inhalte erzeugen:
    a. die Menschen vor Verletzungen ihrer Grundrechte zu schützen;
    b. die Verbreitung von Inhalten zu verhindern, die sexualisierte Gewalt enthalten, zu Gewalt anstiften oder Gewalt verherrlichen;
    c. die systemischen Risiken im Hinblick auf Manipulationen der demokratischen Entscheidungsprozesse, namentlich durch Desinformation oder algorithmische Verstärkung, zu begrenzen;
    d. die Bevölkerung vor Cyberkriminalität zu schützen.
  3. Die Anbieter sind verpflichtet, Hinweise auf Verletzungen ihrer Pflichten nach Absatz 2 kostenlos zu prüfen, die erforderlichen Gegenmassnahmen zu treffen und darüber öffentlich Bericht zu erstatten. Der Bund regelt die Verfahren und die Aufsicht über die Anbieter.

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  • Die meisten Sektionen führen regelmässig Mitgliederversammlungen durch, um die aktuellsten politischen Themen und Aktivitäten zu besprechen. Die Teilnahme daran ist natürlich ebenfalls völlig freiwillig. Aber es kann ein guter Ort sein, um neue Leute kennenzulernen.
  • Falls Dich ein Themengebiet besonders bewegt, kannst Du Dich in einer Themenkommission der SP Schweiz oder Deiner Kantonalpartei engagieren, oder in einer der Unterorganisationen wie den SP Frauen, den SP Migrant:innen, der SP 60+ oder der SP queer.
  • Häufig gibt es auch die Möglichkeit, ein partei-internes Amt, z.B. im Vorstand Deiner Sektion zu übernehmen.
  • Falls Du das möchtest, kannst Du mit Deiner Sektion auch Kontakt aufnehmen, um über eine Kandidatur für eine öffentliches Amt zu sprechen, z.B. in der Schulpflege Deines Wohnortes.

Um unsere Werte verteidigen zu können, braucht es finanzielle Mittel. Die SP ist eine Mitgliederpartei und schöpft ihre Stärke aus dem Engagement ihrer Mitglieder.
Die Mitgliederbeiträge werden von den Kantonalparteien und den Sektionen unterschiedlich festgelegt und sind abhängig von Deinem steuerbaren Einkommen. Wir folgen unseren eigenen politischen Forderungen: Wer wenig verdient, bezahlt wenig, und wer viel verdient, beteiligt sich mehr an den Kosten von Partei und Politik.
In der Regel fallen jährlich je nach Einkommen Kosten zwischen circa 80 und einigen Hundert Franken an. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben.

In einigen Kantonen wird zusätzlich ein Solidaritätsbeitrag erhoben.

Für mehr Informationen kannst Du Dich an die SP an Deinem Wohnort oder in Deinem Kanton wenden.

Ja, selbstverständlich! Du kannst der SP beitreten, ohne den Schweizer Pass zu haben. Denn alle Menschen, die in der Schweiz leben, sollen in der Politik mitdiskutieren können.

Du hast verschiedene Möglichkeiten, Dich einzubringen. Wenn Du an Deinem Wohnort aktiv werden möchtest, wendest Du Dich am besten an die Sektion Deiner Gemeinde oder Deines Quartiers. Diese ist auch die richtige Anlaufstelle für den Einsatz in einem öffentlichen Amt (Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde…).
Du kannst Dein Wissen und Können auch innerhalb der Partei einbringen. Die SP sucht immer Leute, die sich in der Parteiorganisation engagieren (Gemeinde, Bezirk, Kanton, Themenkommissionen).

Melde Dein Interesse bei den Verantwortlichen Deiner Ortssektion an. Die Sektion nominiert SP-Kandidierende für öffentliche Ämter, sei dies für den Gemeinderat oder die lokalen Schul-, Sozial- oder Finanzbehörden. Die Ortssektion bildet oft auch für Ämter auf übergeordneter Ebene (Kantons- oder Grossrat) den Ausgangspunkt des parteiinternen Nominationsprozesses.

Abgesehen von der Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrags gehst Du keine Verpflichtungen ein. Voraussetzung für den Beitritt ist eine inhaltliche Nähe. Dies bedingt jedoch nicht, dass Du in allen Fragen mit der SP gleicher Meinung sein musst.

Die Statuten der SP Schweiz verbieten die gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Schweizer Parteien.
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Ja. Auch im Ausland kannst du dich als Mitglied der SP Schweiz in die Politik einbringen. Wenn Du Deinen Wohnsitz im Ausland hast, wirst du automatisch Mitglied der SP International.

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