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Im Schnitt zahlen Mieter:innen heute rund 360 Franken pro Monat zu viel. Dieses Geld fliesst direkt in die Kassen grosser Immobilienkonzerne. Dabei verbietet das Mietrecht solche überhöhten Mietzinsen bereits heute. Weil kaum kontrolliert wird, bleibt das Gesetz wirkungslos. Hier setzt die Mietpreis-Initiative an: Sie fordert eine regelmässige Überprüfung der Mieten. Erlaubt ist das Verrechnen der tatsächlichen Kosten plus einer angemessenen Rendite. So wird das eigentlich längst geltende Recht endlich durchgesetzt – und Immobilienkonzerne können die Mieten nicht mehr laufend erhöhen.
Die Mieten in der Schweiz sind stark gestiegen – obwohl sie wegen der sinkenden Zinsen laut Gesetz hätten zurückgehen müssen. Heute zahlen Mieter:innen im Schnitt 32% zu viel. Dieses Geld fehlt am Ende des Monats im Portemonnaie und schwächt die Kaufkraft. Die Mietpreis-Initiative schützt die Mieter:innen und setzt überhöhten Mieten ein Ende.
Immobilienkonzerne verlangen oft Mieten, die deutlich über dem gesetzlich Erlaubten liegen. Eine neue Studie zeigt, dass Vermieter:innen allein 2023 über 10 Milliarden Franken an missbräuchlichen Renditen kassiert haben. Die Mietpreis-Initiative sorgt dafür, dass damit Schluss ist.
Bereits heute können missbräuchliche Mieten bekämpft werden – aber die Beweislast liegt bei den Mieter:innen. Die Folge: Überhöhte Mieten bleiben bestehen. Die Initiative verlangt eine regelmässige Überprüfung der Mietpreise, damit das geltende Gesetz endlich durchgesetzt wird.
Die Bodenpreise steigen immer weiter und Investor:innen zahlen immer höhere Preise für Bauland. Der Grund: Sie wissen, dass sie durch missbräuchliche Renditen viel Geld machen können. Die Mietpreis-Initiative setzt hier an: Mit kostenbasierten Mieten verschwindet dieser Anreiz zur Spekulation.
Art. 109 Abs. 1bis und 1ter
1bis Ein Mietzins ist missbräuchlich, wenn er die tatsächlichen Kosten für die Mietsache zuzüglich einer angemessenen Rendite übersteigt
oder wenn er auf einem übersetzten Kaufpreis beruht.
1ter Die Mietzinse müssen automatisch und regelmässig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Eine Überprüfung findet auch auf Verlangen der Mieterschaft statt.
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