Ein Aspekt der Aufenthaltsbewilligung C
Resolution von Reto Barblan, freigewählter Delegierter der SP60+
«John Smith», der seit mehr als 40 Jahren in der Schweiz lebt, verlor seine Wohnung und danach wird ihm die C-Bewilligung entzogen. Aber ohne eine C-Bewilligung ist es ihm weder möglich, eine Wohnung zu finden noch zusätzliche Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Auch «Manuel», der seit Anfang der siebziger Jahre als Maurer in der Schweiz tätig ist, ist in sein Herkunftsland Portugal zurückgekehrt. Natürlich kann er sich wieder in der Schweiz niederlassen, wo er seine ganze Familie hat, aber er wird weder seine C-Bewilligung noch eine Wohnung, und noch die zusätzlichen Leistungen erhalten.
Unsere Forderung:
Grundsätzlich hat die Person, die eine C-Aufenhaltsbewilligung besitzt, diese für ihr ganzes Leben (ein grösseres Strafverfahren bleibt vorbehalten). Bei Abwesenheit vom Schweizer Hoheitsgebiet wird die C-Bewilligung provisorisch ausgesetzt. Bei der Rückkehr in die Schweiz wird sie automatisch wieder in Kraft gesetzt.
Ich fordere unsere Parlamentarierinnen, die SP60+, die SP Schweiz und ihre Führung auf, entschlossen in diese Richtung zu intervenieren.
Referenz: Observatoire romand du droit d’asile et des étrang-èrexs, le Courrier vom 12.04.2024
Vorschlag der Geschäftsleitung (GL):
Die Problematik, die in dieser Resolution aufgeworfen wird, ist wichtig. Die darin enthaltenen Fragestellungen betreffen den Bereich der Migration (Aufenthaltsrecht, Staatsangehörigkeit) wie auch den der Sozialpolitik.
Die GL schlägt vor, diese Forderung in der folgenden geänderten Form anzunehmen:
Die GL nimmt diese Forderung auf und wird in Zusammenarbeit mit der SP Migrant:innen Wege aufzeigen, wie kurz-, mittel- und langfristig eine politische Antwort darauf gefunden werden kann.