Haus im Ausland in Steuererklärung angeben!

Viele haben es nicht gewusst, viele sind – teilweise sogar von den Behörden – falsch informiert worden. Richtig ist aber: Wer im Ausland eine Liegenschaft besitzt, muss diese in jedem Fall in der Schweizer Steuererklärung deklarieren – und zwar selbst dann, wenn dafür bereits im Ausland Steuern bezahlt wurden.

Die SP Migrant*innen rufen dazu auf, wenn irgend möglich noch im Jahr 2017 die Schweizer Steuererklärung zu vervollständigen und den allfälligen Besitz einer Liegenschaft im Ausland den Schweizer Steuerbehörden zu melden. 2017 sammeln die Banken jene Daten, welche die Steuerverwaltungen ab 2018 im Rahmen des automatischen Informationsaustausches (AIA) europaweit weitergeben werden. Deshalb ist es wichtig, dass die Steuererklärung noch im laufenden Jahr um die internationale Dimension vervollständigt wird.

Zahlreiche Personen mit Migrationshintergrund, die in der Schweiz wohnen und arbeiten, besitzen in ihrem Herkunftsland ein Haus. Um die Stromrechnung zu bezahlen oder den Mietzins abzurechnen, ist mit einer solchen Liegenschaft meist ein Bankkonto verbunden. Die Schweizer Steuerbehörden werden 2018 automatisch über dieses Bankkonto informiert werden. Dann wissen sie in der Regel automatisch auch über den Liegenschaftsbesitz Bescheid.

Bevor es dazu kommt, sollten alle ihren Liegenschaftsbesitz im Ausland den Schweizer Steuerbehörden melden – sei es in Form einer einfachen Mitteilung oder mittels einer „straflosen Selbstanzeige“. Ist nicht viel Geld im Spiel, nehmen die Steuerbehörden solche Nachmeldungen oft ohne grosse Umstände entgegen. Maximal sind auf zehn Jahre zurück Nachsteuern zu bezahlen – etwa dann, wenn die Steuerpflichtigen aufgrund der Nachmeldung in eine höhere Progressionsstufe rücken.

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Häufige Fragen

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  • Häufig gibt es auch die Möglichkeit, ein partei-internes Amt, z.B. im Vorstand Deiner Sektion zu übernehmen.
  • Falls Du das möchtest, kannst Du mit Deiner Sektion auch Kontakt aufnehmen, um über eine Kandidatur für eine öffentliches Amt zu sprechen, z.B. in der Schulpflege Deines Wohnortes.

Um unsere Werte verteidigen zu können, braucht es finanzielle Mittel. Die SP ist eine Mitgliederpartei und schöpft ihre Stärke aus dem Engagement ihrer Mitglieder.
Die Mitgliederbeiträge werden von den Kantonalparteien und den Sektionen unterschiedlich festgelegt und sind abhängig von Deinem steuerbaren Einkommen. Wir folgen unseren eigenen politischen Forderungen: Wer wenig verdient, bezahlt wenig, und wer viel verdient, beteiligt sich mehr an den Kosten von Partei und Politik.
In der Regel fallen jährlich je nach Einkommen Kosten zwischen circa 80 und einigen Hundert Franken an. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben.

Ja, selbstverständlich! Du kannst der SP beitreten, ohne den Schweizer Pass zu haben. Denn alle Menschen, die in der Schweiz leben, sollen in der Politik mitdiskutieren können.

Du hast verschiedene Möglichkeiten, Dich einzubringen. Wenn Du an Deinem Wohnort aktiv werden möchtest, wendest Du Dich am besten an die Sektion Deiner Gemeinde oder Deines Quartiers. Diese ist auch die richtige Anlaufstelle für den Einsatz in einem öffentlichen Amt (Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde…).
Du kannst Dein Wissen und Können auch innerhalb der Partei einbringen. Die SP sucht immer Leute, die sich in der Parteiorganisation engagieren (Gemeinde, Bezirk, Kanton, Themenkommissionen).

Melde Dein Interesse bei den Verantwortlichen Deiner Ortssektion an. Die Sektion nominiert SP-Kandidierende für öffentliche Ämter, sei dies für den Gemeinderat oder die lokalen Schul-, Sozial- oder Finanzbehörden. Die Ortssektion bildet oft auch für Ämter auf übergeordneter Ebene (Kantons- oder Grossrat) den Ausgangspunkt des parteiinternen Nominationsprozesses.

Abgesehen von der Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrags gehst Du keine Verpflichtungen ein. Voraussetzung für den Beitritt ist eine inhaltliche Nähe. Dies bedingt jedoch nicht, dass Du in allen Fragen mit der SP gleicher Meinung sein musst.

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