Haus im Ausland in Steuererklärung angeben!
Die SP Migrant*innen rufen dazu auf, wenn irgend möglich noch im Jahr 2017 die Schweizer Steuererklärung zu vervollständigen und den allfälligen Besitz einer Liegenschaft im Ausland den Schweizer Steuerbehörden zu melden. 2017 sammeln die Banken jene Daten, welche die Steuerverwaltungen ab 2018 im Rahmen des automatischen Informationsaustausches (AIA) europaweit weitergeben werden. Deshalb ist es wichtig, dass die Steuererklärung noch im laufenden Jahr um die internationale Dimension vervollständigt wird.
Zahlreiche Personen mit Migrationshintergrund, die in der Schweiz wohnen und arbeiten, besitzen in ihrem Herkunftsland ein Haus. Um die Stromrechnung zu bezahlen oder den Mietzins abzurechnen, ist mit einer solchen Liegenschaft meist ein Bankkonto verbunden. Die Schweizer Steuerbehörden werden 2018 automatisch über dieses Bankkonto informiert werden. Dann wissen sie in der Regel automatisch auch über den Liegenschaftsbesitz Bescheid.
Bevor es dazu kommt, sollten alle ihren Liegenschaftsbesitz im Ausland den Schweizer Steuerbehörden melden – sei es in Form einer einfachen Mitteilung oder mittels einer „straflosen Selbstanzeige“. Ist nicht viel Geld im Spiel, nehmen die Steuerbehörden solche Nachmeldungen oft ohne grosse Umstände entgegen. Maximal sind auf zehn Jahre zurück Nachsteuern zu bezahlen – etwa dann, wenn die Steuerpflichtigen aufgrund der Nachmeldung in eine höhere Progressionsstufe rücken.