Die Gesundheitspolitik muss auf Bundesebene demokratisch diskutiert werden, um einen gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen zu gewährleisten.
Gesundheitsförderung, Krankheits- und Unfallprävention, medizinische und soziale Pflegeleistungen (Akut- und Langzeitpflege, ambulant und stationär, Betreuung) müssen dabei für alle Menschen, unabhängig von ihren biologischen und sozialen Merkmalen, ihrem Gesundheitszustand und ihrem Wohnort, zugänglich sein.
Das heisst für den Schwerpunkt 2025/2026 der SP60+:
- Gesundheitsleistungen sind öffentliche Aufgaben, die nicht profitorientiert sein dürfen. Die Finanzierung des Gesundheitssystems ist solidarisch und umverteilend zu gestalten.
- Die Organisation und die Kosten der Pflegeleistungen, einschliesslich der Betreuung, müssen also nach der Logik eines Service Public funktionieren.
- Um die Gesundheit der Menschen und der Bevölkerung zu erhalten, ist es unerlässlich, auf alle gesundheitsbestimmenden Faktoren einzuwirken und nicht zu vergessen, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der Menschen eine wesentliche Rolle spielt.
Wie die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) feststellt, ist die Aufnahme eines Gesundheitsartikels in die Bundesverfassung notwendig und vorrangig.Diese Verfassungsänderung wird Zeit brauchen und die politischen Akteur:innen nicht von der Pflicht befreien, Lösungen für die verschiedenen Probleme in den unterschiedlichen Bereichen des Gesundheitswesens zu finden.