Eine Motion der SVP-Ständerätin Esther Friedli fordert euphemistisch die «Anpassung der Mindest-Franchise» – im Klartext ihre Erhöhung – und künftig weitere automatische. Sie begründet den Vorstoss damit, dass bei den «Massnahmen zur Senkung der Gesundheitskosten» auch die Versicherten mit einer «vermehrten Eigenverantwortung» zur Kasse gebeten werden sollen.
von Inge Schädler, Präsidentin Arbeitsgruppe Sozialpolitik der SP60+
Seit der Implementierung des KVG 1996 werden Franchisen erhoben. Sie wurden seither in zwei Schritten, letztmals 2004, «angepasst». Eine Erhöhung der Mindestfranchise sei daher angezeigt, folgert die Motionärin daraus.
Nützt das was? Nein, finden wir, weil nach den bisherigen Franchisen-Erhöhungen die Kosten schliesslich auch nicht sanken. Eine Erhöhung der Mindestfranchise wird deshalb weder einen spürbar nachhaltigen Einfluss auf die Gesundheitskosten noch auf die Prämienhöhe haben.
Ein gutes Drittel der Grundversicherten hat schon heute eine höhere Franchise gewählt und ist deshalb von einer Erhöhung der Mindestfranchise gar nicht betroffen. Mehr bezahlen müssen vor allem behandlungsbedürftige Chronisch-Kranke sowie die allermeisten älteren Menschen, besonders Pensionierte mit tiefen Renten. Eine Erhöhung der Mindestfranchise von 300 auf 400 Franken trifft somit diejenigen hart, die keine Chance haben, durch «vermehrte Eigenverantwortung» die 100 Franken zu vermeiden. Sie müssen mehr zahlen, weil sie kränker sind.
Die Frist für Antworten auf die laufende Vernehmlassung zur Umsetzung der Motion 24.3636 endet am 22. Juni 2026.
Mehr darüber in der Medienmitteilung «Bundesrat schickt Erhöhung der Mindestfranchise in die Vernehmlassung» des BAG vom 13. März 2026