Gewalt und Hass gegen Frauen müssen strafrechtlich geahndet werden

Medienmitteilung der SP Frauen vom 12. Dezember 2021

Diskriminierung und Aufrufe zu Hass aufgrund des Geschlechts sollen als Tatbestand ins Schweizerische Strafgesetzbuch aufgenommen werden: Das verlangt eine parlamentarische Initiative, welche die Zürcher SP-Nationalrätin Min Li Marti am Montag einreichen wird. Leider hat das Parlament bislang eine solche Erweiterung des Artikels 261bis StGB abgelehnt. Nun besteht die Möglichkeit, diese Lücke zu schliessen.

„Gewalt und Hass gegen Frauen sind leider weit verbreitet. Sie dürfen ebenso wenig toleriert sein wie Gewalt und Hass aus rassistischen, antisemitischen oder homophoben Gründen“ erklärt SP Nationalrätin Min Li Marti. „Es braucht hier ein deutliches Signal. Der Artikel 8 der Bundesverfassung hält klar fest: Niemand darf aufgrund seines Geschlechts diskriminiert werden. Mit meinem Vorstoss verlange ich eine entsprechende Anpassung des Strafgesetzbuches.“

„Frauen sind überdurchschnittlich oft Zielscheibe von Gewalt und Hass, sei dies im Netz, im familiären Umfeld, in Beruf, Schule, Freizeit oder auf der Strasse“ unterstreicht die Berner Nationalrätin und Co-Präsidentin der SP Frauen, Tamara Funiciello. „Dies führt zu massiven Einschränkungen der Freiheit und Würde von Frauen. Die Politik darf nicht länger wegschauen, sondern muss hier endlich Verantwortung übernehmen!“

In der Debatte über die parlamentarische Initiative „Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung“ von Mathias Reynard hat das Parlament leider darauf verzichtet, Diskriminierung und Aufrufe zu Hass nicht nur aufgrund der sexuellen Orientierung, sondern auch aufgrund des Geschlechts in den Artikel 261bis StGB aufzunehmen. Nun besteht die Möglichkeit, diese für viele Frauen verhängnisvolle Lücke zu schliessen.

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