In der Schweiz wird alle elf Tage eine Frau von einem Mann ermordet. Diese Situation ist alarmierend. Es ist deshalb dringend notwendig, den Opferschutz zu verbessern, eine wirksame Täterarbeit aufzubauen und die Präventionsarbeit auszubauen. Dies forderte die Petition mit mehr als 21’000 Unterschriften, die am 24. März dem Bundesrat übergeben wurde. Die SP Frauen begrüssen daher die vom Bundesrat vorgestellte Teilrevision des Opferhilfegesetzes und bekräftigen ihr Engagement für einen umfassenden und wirksamen Opferschutz, der mit den dafür notwendigen finanziellen Mitteln ausgestattet ist.
An einer Medienkonferenz hat der Bundesrat heute seinen Entwurf zur Änderung des Opferhilfegesetzes vorgestellt. Dieser zielt darauf ab, die Hilfe für Opfer sexueller und häuslicher Gewalt zu verstärken. Die Teilrevision geht insbesondere auf eine Motion der Nationalrätin und Co-Präsidentin der SP Frauen Schweiz, Tamara Funiciello, zurück. „Künftig wird die medizinische Versorgung verbessert und das Angebot an Schutzplätzen ausgebaut. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichstellung. Jedes Opfer muss Anspruch auf die notwendige Unterstützung haben”, erklärt Jessica Jaccoud, Nationalrätin und Co-Präsidentin der SP Frauen Schweiz.
Für die SP Frauen Schweiz ist klar, dass der Teilrevision nun weitere dringende Massnahmen folgen müssen. „Die Kantone müssen sich dafür einsetzen, dass diese Fortschritte korrekt umgesetzt und vor allem auch in der Bevölkerung bekannt gemacht werden”, so Funiciello. „Darüber hinaus müssen dringend Präventionsmassnahmen entwickelt, die Täterarbeit verstärkt und die Inbetriebnahme der zentralen Telefonnummer für Gewaltopfer ohne weitere Verzögerungen vorangetrieben werden. Dafür braucht es auch die erforderlichen finanziellen Mittel – sowohl auf Bundesebene als auch in den Kantonen.”