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Doris Königer und Marlène Schürch sowie 27 mitunterzeichnende Mitglieder des Stadtparlaments reichten am 6. Juli 2021 die beiliegende Interpellation «Für alle Menschen, unabhängig vom Geschlecht: Gendergerechte Planung von öffentlichen Einrichtungen» ein.
Der Stadtrat beantwortet die Interpellation wie folgt:
Der Begriff «Gender» umfasst nicht nur die biologischen Unterschiede zwischen Frauen und Männern, sondern zeigt soziale Rollen und die Erwartungen der Gesellschaft an unterschiedliche Personengruppen. Das anerzogene Geschlecht und die entsprechenden gesellschaftlichen Erwartungen an Frauen und Männer sowie das Verhalten sind veränderbar und unterscheiden sich sowohl innerhalb als auch zwischen den Kulturen. Gendergerechte Planung will die Chancengleichheit durch räumliche Strukturen fördern und ermöglichen. Ungleichheiten in Bezug auf Geschlecht, Alter, Herkunft, Lebensweise und soziale Lage gilt es während der Planung aufzuzeigen. Gendergerechte Planung ist eine differenzierte Planungskultur, welche die Anliegen unterschiedlicher Personengruppen einschliesst. Bei einer Gendergerechten Planung ist daher die Kenntnis der Anliegen der Anspruchsgruppen (insbesondere der Minderheiten) unerlässlich.1
Bereits im Jahr 1998 wurde im Auftrag der Stadtplanung mit der Gruppe «Frauen-Stadt-Wohnen» der Bericht «Un-Orte» erstellt. Im Bericht ging es um städtische Räume und die Möglichkeiten, das Sicherheitsempfinden in diesen Räumen zu erhöhen. Der Frauenpavillon im Stadtpark, der von der Gruppe «Frauen-Stadt-Wohnen» initiiert wurde, bot die Gelegenheit, von Direktbetroffenen zu erfahren, warum sie gewisse Orte meiden und Angst haben, diese aufzusuchen. Innerhalb der Stadtplanung wurde daraufhin im Jahr 1999 die Fachstelle für Sicherheit im Stadtraum eingerichtet. Die Fachstelle befasste sich vorwiegend mit der Beurteilung von sicherheitsrelevanten Themen bei Planungen und Projektierungen und erarbeitete Beratungsgrundlagen. Die Arbeit der Fachstelle konnte mitbewirken, dass in der Bauordnung der Sicherheitsartikel (Art. 52) aufgenommen wurde. In der Folge wurde das Amt für Baubewilligungen zuständig für das Thema «Sicherheit in der gebauten Umwelt». Zudem wird im Rahmen von Sondernutzungsplanungen das Thema Sicherheit als Artikel in den «Besonderen Vorschriften» aufgenommen.
Die den Stadtrat beratende Kommission für Gender- und Familienfragen (KGFF) befasst sich mit den Themen der Chancengleichheit und der Gleichstellung der Geschlechter, der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie der Stärkung und Unterstützung von Familien in der Stadt St.Gallen. Im sogenannten Aktionsplan, welchen der Stadtrat im Jahr 2013 genehmigt hat, wurden verschiedene Themen aufgenommen und daraus Handlungsfelder abgeleitet. Der Aktionsplan stellt eine Empfehlung der KGFF an den Stadtrat dar. Dabei hat die KGFF verschiedene Schwerpunkte und Handlungsfelder festgelegt und entsprechend Ziele gesetzt. Ziele aus dem Aktionsplan sind unter anderem Sicherheit und Wohlbefinden der Bevölkerung der Stadt St.Gallen im öffentlichen Raum und die gerechte Verteilung der städtischen Ressourcen und Dienstleistungen zugunsten aller Bewohnerinnen und Bewohner. Zudem hinterfragt der von der Kommission erarbeitete Aktionsplan stereotype Rollenbilder mit der Absicht, diese aufzubrechen. Prävention und Abbau geschlechterspezifischer Diskriminierung und Gewalt sind ein weiteres Handlungsfeld der KGFF. Gleichzeitig nimmt die KGFF aktuelle Themen auf und prüft die Möglichkeiten der Stadt, Ungleichheiten abzubauen bzw. zu verhindern.
Der Stadtrat und das Stadtparlament haben im April 2020 ein neues Partizipationsreglement erlassen. Ziel des neuen Reglements ist der Aufbau einer Partizipationskultur in der Stadt St.Gallen. Im öffentlichen Raum oder bei partizipativ durchgeführten Verfahren erhalten diverse Anspruchsgruppen die Möglichkeit, ihre Anliegen zu äussern und auf ihre Bedürfnisse aufmerksam zu machen. Eine Herausforderung bleibt dabei die Berücksichtigung der Anliegen von Minderheiten. Sozialräumliche Analysen und Genderexpertisen könnten helfen, möglichst alle Anspruchsgruppen bei Bedarfsabklärungen zu berücksichtigen und eine gendersensible und gendergerechte Planung zu ermöglichen.
Die Stadt legt bei städtischen Varianzverfahren die Ausschreibungskriterien und die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums fest. Dabei wird bestmöglich auf eine ausgeglichene Verteilung der Geschlechter innerhalb der Beurteilungsgremien geachtet. Ebenso werden bei Offertanfragen oder Direktvergaben Planerinnen und Planer angefragt und sofern möglich ausgeglichen berücksichtigt. Bei Wettbewerbsverfahren, die von externen Bauherrschaften durchgeführt werden, gibt die Stadt Empfehlungen zur Zusammensetzung der Jury und bei eingeladenen Wettbewerben oder Studienaufträgen auch Empfehlungen betreffend möglichen einzuladenden Planerinnen ab. Weitergehende Massnahmen zur Gendergerechtigkeit wurden bislang nicht getroffen (siehe auch Antwort auf Frage 2).
Um Planungen gendergerecht durchführen zu können, müssen Mitarbeitende der Stadtverwaltung mit dem Thema der gendersensiblen Planung vertraut sein. Einen Beitrag zur Sensibilisierung kann die Kommission für Gender- und Familienfragen (KGFF) leisten. Referate und Diskussionen mit Fachpersonen können in der Kommission aufzeigen, wie Bedürfnisse von Minderheiten besser berücksichtigt werden können. Daraus lassen sich spezifische Handlungsempfehlungen ableiten, die dem Stadtrat im Aktionsplan beantragt werden können.
Weiteres Verbesserungspotential liegt in der Bedarfsklärung. Relevante Raumansprüche und Bedürfnisse von Minderheiten sollen dabei Gehör finden. Dabei können Partizipation und ein punktueller Beizug von Genderexpertinnen und Genderexperten hilfreich sein.
Die Organisation «Transgender Network Switzerland» (TGNS) geht von einer Dunkelziffer bei trans- identen und nichtbinären Menschen von 3 % der Bevölkerung aus.2 Respekt und Toleranz gegenüber Geschlechtsidentität gilt es bereits in frühen Jahren zu vermitteln. Internationale Studien belegen, dass Transpersonen in allen Bereichen des täglichen Lebens und in allen Altersstufen massiven Diskriminierungen ausgesetzt sind. Diese reichen von Benachteiligung und Ablehnung über Belästigungen bis hin zu Gewalt.3
Die Bedürfnisse von intersexuellen, transidenten und nichtbinären Menschen wurden bislang in Bedarfsanalysen und Planungsprozessen nicht berücksichtigt. Bedarfsklärungen im Zusammenhang mit Raumprogrammen für ein städtisches Gebäude erfolgen in der Regel gemeinsam mit den Nutzenden oder mit Nutzendenvertreterinnen und Nutzendenvertretern. Es wurden bislang keine Genderexpertisen für die Bedarfsklärungen durchgeführt. Der Beizug von Fachpersonen innerhalb eines Projektteams oder vorgängig zur Bedarfsklärung kann in Betracht gezogen werden.
Auch denkbar ist die Einrichtung eines runden Tischs. Verschiedene Positionen zum Thema gendersensible Planung könnten so zusammengebracht werden. Ziel dieses runden Tischs sollte eine Verbesserung der Lebensbedingungen der LGBTQIA+-Gemeinschaft4 sein. Ebenfalls kann ein runder Tisch zur Vernetzung von Akteurinnen und Akteuren vor Ort beitragen.
Das Betreten etwa eines Frauen- oder Männer-WCs wird für Menschen, die sich gänzlich oder zum Teil nicht dem bei der Geburt zugeschriebenen Geschlecht zugehörig fühlen oder sich nicht entscheiden wollen oder können, oft zum Problem. Zusätzliche genderneutrale Nasszellen könnten dabei hilfreich sein und das Sicherheitsempfinden erhöhen. Im öffentlichen Raum hat sich gezeigt, dass genderneutrale WC-Anlagen funktionieren, sofern sie regelmässig gereinigt werden und der Zugang sicher ist. Ausschliesslich genderneutrale WC-Anlagen oder Umkleidekabinen zu bauen, sollte indes nicht das Ziel sein.
Während bei Neubauprojekten eine gendersensible Bestellung die unterschiedlichen Bedürfnisse von Beginn an in den Planungs- und Bauprozess einbringen soll, kann im Bestand mit einfachen Massnahen unmittelbar reagiert werden. Beispielsweise wird zurzeit eine Toilettenanlage im Lagerhaus auf Anregung der Kunst Halle Sankt Gallen in eine genderneutrale Toilettenanlage umgerüstet und entsprechend signalisiert. Solche einfachen baulichen Massnahmen können wertvolle Erkenntnisse zum Nutzungsverhalten liefern, die künftig in den Bestell-, Planungs- und Bauprozess einfliessen können.
1 LARES, Verein für gender- und alltagsgerechtes Planen & Bauen, GenderKompass Planung, April 2021; Stadtentwicklung und Stadtplanung der Stadt Wien, «Gender Mainstreaming», 2013.
2 Telefonische Auskunft Alecs Recher von TGNS (Angaben aus Studie aus Deutschland), 23. August 2021.
3 J. Franzen / A. Sauer: Benachteiligung von Trans*Personen, insbesondere im Arbeitsleben, herausgegeben von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Deutschland, 2010.
4 Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Queer/Questioning, Intersex, Asexual/Aromantic und alle anderen.
Die Stadtpräsidentin:
Maria Pappa
Der Stadtschreiber:
Manfred Linke
Beilage:
Premier-ère signataire
Date de dépôt
Canton de dépôt
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