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Sozialdemokratische Bewegung
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Menschen in der SP
Der Regierungsrat wird eingeladen, darauf hinzuwirken, dass der «Standard Nachhaltigkeit
Hochbau» nicht nur bei den eigenen Hochbauten gilt, sondern dass ein – im Minimum gleich-
wertiger Standard – auch bei den Bauten im Baurechtsmodell, also den kantonalen Spitä-
lern, den psychiatrischen Kliniken sowie den Gerichten und allen weiteren Institutionen, die
wesentlich vom Kanton beeinflusst sind, eingeführt wird.
Begründung:
In der Bauwirtschaft werden 10% des Bruttoinlandproduktes erwirtschaftet. Der Gebäude-
park beansprucht rund 50% des schweizerischen Energieverbrauchs und ist verantwortlich
für 40% des CO2–Ausstosses. Eine nachhaltige Entwicklung des Kantons Zürich ist ein zent-
rales Anliegen des Regierungsrates. In den Legislaturzielen ist die Nachhaltigkeit immer
wieder und in den verschiedensten Politikbereichen ein zentrales Thema. Der Kanton Zürich
steuert, baut und bewirtschaftet seine Immobilien wirtschaftlich, ganzheitlich und zukunftsbe-
zogen. Er hat dazu die Immobilienstrategie des Kantons Zürich 27. September 2017 sowie
den Standard Nachhaltigkeit Hochbau erarbeitet bzw. überarbeitet, welcher im RRB
601/2021 festgesetzt wurde.
Der Standard Nachhaltigkeit Hochbau gilt aber nicht für alle vom Kanton finanzierten bzw. in
seinem Wirkungsfeld liegenden Hochbauten. Keine Gültigkeit hat er für die Organe der
Rechtspflege, Immobilien, welche im Rahmen einer Eigentümerstrategie geführt werden,
sowie öffentlich–rechtliche Anstalten, die im Gesetz über die Organisation des Regierungsra-
tes und der kantonalen Verwaltung (OG RR § 34a OG RR; LS 172.1) ausgenommen sind.
Haben die Bauträger im weiteren Wirkungsfeld des Kantons (Spitäler, psychiatrische Kliniken
Gerichte, Gebäudeversicherung, Kantonalbank, EKZ usw.) eigene Standards? Wie gross ist
die Differenz zum Standard Nachhaltigkeit Hochbau gemäss RRB 601/2021?
Falls zu diesem grössere Abweichungen bestehen, mit welchen gesetzlichen Anpassungen,
Auflagen oder weiteren Instrumenten kann darauf eingewirkt werden, dass die übrigen Bau-
träger mindestens die gleichen Standards wie der Kanton anwenden?
Erstunterzeicher:in
Ersteinreichung
Einreichungskanton
Einreichegemeinde
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In der Regel fallen jährlich je nach Einkommen Kosten zwischen circa 80 und einigen Hundert Franken an. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben.
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Für mehr Informationen kannst Du Dich an die SP an Deinem Wohnort oder in Deinem Kanton wenden.
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