Pour une valorisation des aides à la vie scolaire

Dans le contexte de l’enseignement spécialisé, des aides à la vie scolaire sont engagées dans diverses mesures renforcées d’enseignement spécialisé, notamment dans les appuis pédagogiques renforcés, les classes d’adaptation, et parfois, dans des écoles spécialisées. Ces personnes aident les élèves lorsque le handicap est important et également les enseignants dans la classe, en complément à l’action des enseignants spécialisés.

Contrairement au corps enseignant, les aides à la vie scolaire (AVS) ne portent pas de responsabilités pédagogiques. Leur disponibilité pour assurer un salaire de subsistance est donc limitée puisqu’elles sont payées uniquement lorsque les élèves sont présents (maximum 32 périodes et éventuellement un peu d’accompagnement sur le temps de midi dans quelques situations). Actuellement au nombre de 130 pour un équivalent de 60 EPT, elles perçoivent un salaire horaire moyen d’environ 25.- en Valais. Pour les 32 périodes, soit 24 heures effectives sur 38 semaines d’école, elles gagnent donc au maximum 22800 Sfr par année, à condition d’accompagner à plein temps les élèves, ce qui reste rare. Malgré les petites formations mises en place depuis 3 ans, la fidélisation demeure un défi, accentué par l’absence d’exigence de formation à l’entrée, ainsi que par des conditions de travail nettement plus attractives dans le canton de Vaud. Cette situation est exacerbée par le risque de pénurie d’enseignants spécialisés, soulignant ainsi l’importance cruciale du rôle des aides à la vie scolaire dans le contexte éducatif actuel pour des élèves nécessitant un accompagnement important.

En conséquence, le taux de rotation est significatif, et la fidélisation, souvent garante de qualité, se révèle complexe. Cela engendre également une charge administrative importante au niveau des Ressources Humaines pour les coordinateurs des centres pédagogiques spécialisés et les communes en charge de ces contrats, tout en augmentant le risque de ne pas trouver d’accompagnant pour certains élèves nécessitant un accompagnement.

Conclusion

A travers ce postulat, il est demandé au Conseil d’Etat de considérer une revalorisation salariale des aides à la vie scolaire. Cette revalorisation devrait refléter leur contribution essentielle à l’inclusion scolaire, garantissant ainsi une qualité continue des services fournis et assurant un soutien optimal aux élèves en situation de handicap

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Maxime Collombin

Ersteinreichung

13. Dezember 2023

Einreichungskanton

Wallis

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