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Der Stadtrat wird beauftragt, dem Gemeinderat eine Weisung vorzulegen, mit weicher eine Regelung im Personalrecht eingeführt wird, die zusätzlich zum bestehenden Mutterschaftsurlaub
von 16 Wochen einen bezahlten, vorgeburtlichen Urlaub von drei Wochen vorsieht.
Begründung:
70 Prozent der werdenden Mütter sind zwei Wochen vor der Geburt krankgeschrieben (Bericht
des Bundesrates 2018). Dies zeigt, dass die Erwartung, dass Frauen bis zur Geburt arbeiten
sollen,,nicht der Realität entspricht und gesundheitlich kaum haltbar ist. Nicht für alle Frauen
gibt es zwingende medizinische Gründe für eine Krankschreibung. Und trotzdem wäre es auch
für jene gesundheitlich besser, wenn sie möglichst erholt gebären könnten. Mit einem vorgeburt
lichen Mutterschutz kann dem anspruchsvollen Moment der Geburt stärker und ehrlicher Rech
nung getragen werden.
So kennen auch alle EU/EFTA-Staaten mit Ausnahme der Schweiz eine Urlaubslösung vorder
Geburt.
Ein vorgeburtlicher Urlaub stärkt zudem die Planungssicherheit. Stellvertretungen für den Mut
terschaftsurlaub müssen ohnehin organisiert werden, mit einem vorgeburtlichen Urlaub kön
nen diese auf einen Zeitpunkt geplant werden, der realistisch ist. Dies entlastet schwangere
Frauen auch vom Druck, aus Pflichtgefühl bis möglichst kurz vor der Geburt ihre volle Arbeits
leistung erbringen zu müssen.
Die Stadt Zürich ist eine grosse Arbeitgeberin und das Personalrecht der Stadt hat Signalwir
kung. Zur Verbesserung des vorgeburtlichen Urlaubs sind auch nationale Bestrebungen im
Gang, vgl. Motion 21 .3155 Mutterschutz vor Niederkunft von Flavia Wasserfallen (SP). Die
Stadt Zürich könnte hier einmal mehr vorangehen und den Schutz für werdende Mütter vor
Niederkunft signifikant verbessern.
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