Einführung der Subjektfinanzierung bei der ausserfamiliären Kinderbetreuung

Der Gemeinderat von XXXXXX wird beauftragt, ein Konzept zur Subjektfinanzierung von Kinderbetreuungsangeboten auszuarbeiten. Die Subjektfinanzierung soll dabei einerseits in Kindertagesstätten, andererseits bei Tageseltern anwendbar sein. Die Ausgestaltung des Konzeptes berücksichtigt die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde, bezieht aber auch mögliche zusätzliche Steuereinnahmen als positiven Effekt der Subjektfinanzierung mit ein.

Ziel ist es, dieses Konzept auf den xx.xx.xxxx umzusetzen.

Begründung

Die Subjektfinanzierung wird heute aus verschiedenen Gründen von Fachpersonen, vom Amt für soziale Sicherheit Kanton Solothurn sowie von Ökonomen empfohlen. Der VSEG unterstützt bei einem Wechsel oder der Einführung mit der Softwarelösung kiBon, welche die Administration stark vereinfacht. Der Gesuchsprozess ist komplett digitalisiert und es müssen praktisch keine Daten von Hand nacherfasst werden.

Die Auswirkungen auf die Angebotsvielfalt und die Angebotsqualität sind als ausschliesslich positiv zu bewerten. Ebenfalls kann davon ausgegangen werden, dass Eltern eher bereit sind, ihre Kinder ausserfamiliär betreuen zu lassen, wenn sie die Qualität und die Art der Betreuung sowie die Institution selbst wählen können. Studien zeigen auch, dass eine verstärkte finanzielle Unterstützung der abgebenden Eltern deren Beschäftigungsgrad erhöht und somit einen positiven Einfluss auf die Steuereinnahmen der Gemeinde hat. Eine an der Universität St. Gallen verfasste Arbeit konnte bereits im Jahr 2014 eine Erhöhung der Einkommen der begünstigten Familien um 5 – 7% nachweisen. Diese Erhöhung der Einkommen schlägt sich unmittelbar in den Steuereinnahmen der Gemeinden nieder. Siehe dazu den Ecoplan Bericht “Familienergänzende Kinderbetreuung für den Vorschulbereich im Kanton Solothurn” ab Seite 51.

Die heutige Objektfinanzierung verhindert, dass Eltern ihre Kinder an einem Ort nach Wahl betreuen lassen können. Dies ist nicht zeitgemäss und schränkt vor allem Eltern, die auf subventionierte Plätze angewiesen sind, unnötig ein. Vermögende Eltern hingegen können ihre Kinder am Ort der Wahl betreuen lassen. Diese Regelung ist unfair und bringt für die Gemeinde keinen Zusatznutzen. Die Befürchtung, dass durch die Umstellung der Finanzierung ein “Wildwuchs” entstehen könnte, ist abwegig. Noch wenn durch die Umstellung verschiedene AnbieterInnen ermuntert würden, in Hägendorf ein Kinderbetreuungsangebot zu eröffnen, hätte dies für die Gemeinde keinerlei negative Auswirkungen. Der Betrieb einer Kindertagesstätte muss vom zuständigen kantonalen Amt bewilligt werden, es müssen entsprechende Auflagen in Bezug auf die Qualität der Kinderbetreuung eingehalten werden. Auch bei der Unterstützung von Eltern, die ihre Kinder bei Tageseltern betreuen lassen, könnte entschieden werden, dass nur Tageseltern von Betreuungsgutscheinen profitieren dürfen, welche Mitglied beim VTSO (https://www.tagesfamilien-so.ch/) sind und dessen Standards einhalten.

Erstunterzeicher:in

Nadine Vögeli

Ersteinreichung

17. Juli 2024

Einreichungskanton

Solothurn

Einreichegemeinde

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