Partei
Sozialdemokratische Bewegung
Menschen
Menschen in der SP
Auftrag
Das Sozialgesetz soll dahingehend ergänzt werden, dass eine Teuerungsanpassung bei den Familienzulagen jeweils zum gleichen Zeitpunkt und in der gleichen prozentualen Höhe wie beim Bund erfolgt.
Begründung
Gemäss Art. 5 Abs. 3 Familienzulagengesetz (FamZG) passt der Bundesrat die Mindestansätze der Familienzulagen der Teuerung an, sofern der Landesindex der Konsumentenpreise seit der letzten Festsetzung der Ansätze um mindestens 5 Prozent gestiegen ist. Per 1.1.2026 wurde eine entsprechende Teuerungsanpassung auf Bundesebene vorgenommen.
Die Solothurner Bevölkerung hat am 8. März 2026 der Erhöhung der Familienzulagen über den Mindestsatz des Bundes zugestimmt. Der Kanton Solothurn gewährt entsprechend ab sofort Kinderzulagen, welche 7% und Ausbildungszulagen, welche 4.5% über den nationalen Mindestansätzen liegt. Damit diesem Volksentscheid langfristig Rechnung getragen werden kann, sollen die Zulagen analog und zum gleichen Zeitpunkt wie beim
Bund regelmässig der Teuerung angepasst werden, ohne dass dazu ein aufwendiges Gesetzgebungsverfahrung durchlaufen werden muss. Mit dieser Regelung würden die Familienzulagen an die Teuerung gebunden, wobei die Anpassung lediglich stattfindet, sofern die kumulierte Teuerung seit der letzten Anpassung über 5% liegt.
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