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Sozialdemokratische Bewegung
Menschen
Menschen in der SP
Der Regierungsrat wird beauftragt, einen Hitzeaktionsplan für den Kanton Solothurn zu erarbeiten.
Begründung: schriftlich 24.06.2026.
Hitzeperioden werden häufiger, intensiver und stellen ein Gesundheitsrisiko dar. Im Zentrum stehen dabei besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen: ältere Menschen, Kleinkinder, im Freien arbeitende Personen, Pflegebedürftige, Menschen mit chronischen Erkrankungen sowie Personen, die aufgrund ihrer Wohnsituation, ihres Gesundheitszustands, sozialer Isolation oder eingeschränkter Ressourcen weniger Möglichkeiten zur Eigenvorsorge haben.
Für diese Personen reichen allgemeine Verhaltensempfehlungen oft nicht aus; sie sind auf vorausschauende Information, klare Zuständigkeiten und erreichbare Unterstützungsangebote angewiesen.
In seiner Antwort auf die Interpellation «Gesundheitliche Auswirkungen von Hitze und Klimawandel» hält der Regierungsrat fest, dass der Kanton Solothurn derzeit über keinen eigenen Hitzeschutz- oder Hitzeaktionsplan verfügt. Gleichzeitig anerkennt er, dass Hitzeperioden auf nationaler Ebene zu Übersterblichkeit und zusätzlichen Notfall-Spitaleintritten führen und hält fest, dass dem Kanton keine kantonsspezifischen Daten zu hitzebedingten Gesundheitsfolgen und zu den gesundheitlichen Kosten hitzebedingter Erkrankungen vorliegen.
Auch die WHO empfiehlt Hitzeaktionspläne als zentrales Instrument der öffentlichen Gesundheit in Europa, um sich auf extreme Hitze vorzubereiten, Risikogruppen zu schützen und die Resilienz des Gesundheitssystems zu stärken.
Der beantragte Hitzeaktionsplan soll als Präventions- und Ereignisbewältigungsinstrument ausgestaltet werden. Er soll bestehende Strukturen, Datenquellen und Informationsangebote nutzen und insbesondere folgende Elemente umfassen:
a) Eine Zuständigkeits- und Koordinationsstruktur unter Einbezug der relevanten Stellen innerhalb und ausserhalb der kantonalen Verwaltung.
b) Nachhaltige Verankerung des HAP als Grundlage für die Entwicklung und Umsetzung
(e.g. in kantonale Klimastrategie oder Bevölkerungsschutz)
c) Abgestimmte Abläufe vor, während und nach Hitzeperioden, unter Einbezug der Hitzewarnungen von MeteoSchweiz sowie der Empfehlungen von Bund, Fachstellen und WHO;
d) Eine verständliche Information, Sensibilisierung und Risikokommunikation gegenüber der
Bevölkerung und den relevanten Multiplikatoren;
e) Massnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen, insbesondere in
Zusammenarbeit mit Gemeinden, Spitälern, Schulen, Kindertagesstätten, Alters- und Pflegeinstitutionen, Spitex, Hausärztinnen und Hausärzten, Apotheken sowie sozialen und
zivilgesellschaftlichen Akteuren;
f) Geeignete Datengrundlagen sowie eine angemessene Evaluation zur Beurteilung von Hitzebelastung, gesundheitlichen Auswirkungen, Umsetzung und Wirkung der Massnahmen.
Hitzewellen sind keine seltenen Ausnahmesituationen mehr, sondern eine verlässlich wiederkehrende Gesundheitsbelastung. Sie belasten das Gesundheitswesen, können Arbeits-, Lern und Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und schränken die Lebensqualität der Bevölkerung ein. Deshalb braucht es definierte Zuständigkeiten, abgestimmte Abläufe und Schutzmassnahmen, die vulnerable Bevölkerungsgruppen tatsächlich erreichen.
Viele Kantone und Städte sind im gesundheitlichen Hitzeschutz bereits aktiv. Gemäss den im Rahmen des Forums Hitze und Gesundheit 2026 vorgestellten Grundlagen verfügten 2024 acht Kantone über einen Hitzeaktionsplan, sechs weitere Kantone entwickelten einen solchen und zehn Kantone setzten einzelne Massnahmen um. Zudem wird aktuell ein nationaler Referenzrahmen bzw. Leitfaden für gesundheitlichen Hitzeschutz erarbeitet und die Finanzierung der Erarbeitung von kantonalen HAPs durch den Bund unterstützt.
Der Kanton Bern verfügt beispielsweise über einen Hitzeaktionsplan, der Gesundheitsprävention, Risikokommunikation, Ereignisbewältigung, kühle Rückzugsorte und Monitoring miteinander verbindet. Der Kanton Waadt verfügt seit Jahren über ein kantonales Dispositiv gegen starke Hitze, das Bevölkerung, Bildungsinstitutionen, Gemeinden sowie soziale und sozialmedizinische Institutionen einbezieht. Der Kanton kann auf bestehenden Grundlagen, Erfahrungen und Instrumenten aufbauen.
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