Partei
Sozialdemokratische Bewegung
Menschen
Menschen in der SP
Der Regierungsrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie stellt sich die Situation im Kanton Solothurn dar bezüglich Leistungs- und Kostenanteilen von Spitexorganisationen mit Grundversorgungsauftrag (Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde) gegenüber kantonalen resp. ausserkantonalen Spitex-Anbietern ohne Grundversorgungsauftrag? Welcher Anteil der Leistungen und Kosten fallen bei den genannten Anbieterkategorien auf pflegende Angehörige?
2. Auf welcher rechtlichen Grundlage und nach welchen Anforderungen erhalten Spitex-Anbieter eine solothurnische Betriebsbewilligung? Welche konkreten Unterschiede bestehen zwischen inner- und ausserkantonalen Spitexorganisationen in Bezug auf Anforderungen, Ausbildungspflicht und Aufsicht?
3. Wie beurteilt der Regierungsrat die Restkosten-Tarifstruktur hinsichtlich der unterschiedlichen Aufgaben- und Kosten von Spitexorganisationen mit Grundversorgungsauftrag gegenüber Anbietern ohne Leistungsvereinbarung? Ergeben sich daraus Folgen bezüglich Versorgungsqualität und -Sicherheit?
4. Hat der Kanton Solothurn die Möglichkeit, auch bei ausserkantonalen Spitex-Anbietern Einsicht in Betriebsrechnungen zu nehmen? Falls ja, in welchem Umfang? Falls nein, was ist die Konsequenz daraus?
5. Welchen Handlungsbedarf und -Spielraum sieht der Regierungsrat in diesem Bereich?
In den vergangenen Jahren hat die Anzahl ausserkantonaler Spitex-Organisationen mit solothurnischer Betriebsbewilligung deutlich zugenommen. Gemäss der publizierten Liste des Gesundheitsamtes verfügen über 80 private Spitex-Anbieter über einen ausserkantonalen Sitz und gleichzeitig über eine solothurnische Betriebsbewilligung, ohne eine Leistungsvereinbarung mit solothurnischen Einwohnergemeinden zu haben.
Diese Entwicklung wirft Fragen zur Gleichbehandlung, Qualitätssicherung, Ausbildungspflicht, Kontrolle und Finanzierung auf. Spitexorganisationen mit Leistungsvereinbarung erfüllen im Auftrag der Gemeinden die gesetzliche Grundversorgung. Sie tragen eine Versorgungspflicht, müssen Anfragen zeitnah umsetzen und sind auch für komplexe, kurzfristige und fachlich anspruchsvolle Einsätze zuständig. Diese Aufgaben erfordern qualifiziertes Fachpersonal, hohe Flexibilität und entsprechende organisatorische Strukturen.
Private und ausserkantonale Anbieter ohne Leistungsvereinbarung können demgegenüber teilweise stärker auf planbare, längere und weniger komplexe Einsätze fokussieren. Gleichzeitig können auch diese Anbieter Restkosten zulasten der Gemeinden abrechnen. Dadurch können Ungleichgewichte und Fehlanreize entstehen, wenn nicht für alle Anbieter vergleichbare Pflichten in Bezug auf Qualität, Ausbildung, Transparenz, Kontrolle und Finanzierungsvoraussetzungen gelten.
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Um unsere Werte verteidigen zu können, braucht es finanzielle Mittel. Die SP ist eine Mitgliederpartei und schöpft ihre Stärke aus dem Engagement ihrer Mitglieder.
Die Mitgliederbeiträge werden von den Kantonalparteien und den Sektionen unterschiedlich festgelegt und sind abhängig von Deinem steuerbaren Einkommen. Wir folgen unseren eigenen politischen Forderungen: Wer wenig verdient, bezahlt wenig, und wer viel verdient, beteiligt sich mehr an den Kosten von Partei und Politik.
In der Regel fallen jährlich je nach Einkommen Kosten zwischen circa 80 und einigen Hundert Franken an. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben.
In einigen Kantonen wird zusätzlich ein Solidaritätsbeitrag erhoben.
Für mehr Informationen kannst Du Dich an die SP an Deinem Wohnort oder in Deinem Kanton wenden.
Ja, selbstverständlich! Du kannst der SP beitreten, ohne den Schweizer Pass zu haben. Denn alle Menschen, die in der Schweiz leben, sollen in der Politik mitdiskutieren können.
Du hast verschiedene Möglichkeiten, Dich einzubringen. Wenn Du an Deinem Wohnort aktiv werden möchtest, wendest Du Dich am besten an die Sektion Deiner Gemeinde oder Deines Quartiers. Diese ist auch die richtige Anlaufstelle für den Einsatz in einem öffentlichen Amt (Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde…).
Du kannst Dein Wissen und Können auch innerhalb der Partei einbringen. Die SP sucht immer Leute, die sich in der Parteiorganisation engagieren (Gemeinde, Bezirk, Kanton, Themenkommissionen).
Melde Dein Interesse bei den Verantwortlichen Deiner Ortssektion an. Die Sektion nominiert SP-Kandidierende für öffentliche Ämter, sei dies für den Gemeinderat oder die lokalen Schul-, Sozial- oder Finanzbehörden. Die Ortssektion bildet oft auch für Ämter auf übergeordneter Ebene (Kantons- oder Grossrat) den Ausgangspunkt des parteiinternen Nominationsprozesses.
Abgesehen von der Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrags gehst Du keine Verpflichtungen ein. Voraussetzung für den Beitritt ist eine inhaltliche Nähe. Dies bedingt jedoch nicht, dass Du in allen Fragen mit der SP gleicher Meinung sein musst.
Die Statuten der SP Schweiz verbieten die gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Schweizer Parteien.
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Ja. Auch im Ausland kannst du dich als Mitglied der SP Schweiz in die Politik einbringen. Wenn Du Deinen Wohnsitz im Ausland hast, wirst du automatisch Mitglied der SP International.
Für JUSO-Mitglieder besteht bis zum Alter von 26 Jahren die Möglichkeit einer kostenlosen SP-Mitgliedschaft. Ein entsprechender Antrag kann per Mail an [email protected] gestellt werden.
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