Auslegeordnung zu Leistungs- und Restkostenanteilen sowie Rahmenbedingungen ausserkantonaler Spitex-Anbieter im Kanton Solothurn

Der Regierungsrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie stellt sich die Situation im Kanton Solothurn dar bezüglich Leistungs- und Kostenanteilen von Spitexorganisationen mit Grundversorgungsauftrag (Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde) gegenüber kantonalen resp. ausserkantonalen Spitex-Anbietern ohne Grundversorgungsauftrag? Welcher Anteil der Leistungen und Kosten fallen bei den genannten Anbieterkategorien auf pflegende Angehörige?

2. Auf welcher rechtlichen Grundlage und nach welchen Anforderungen erhalten Spitex-Anbieter eine solothurnische Betriebsbewilligung? Welche konkreten Unterschiede bestehen zwischen inner- und ausserkantonalen Spitexorganisationen in Bezug auf Anforderungen, Ausbildungspflicht und Aufsicht?

3. Wie beurteilt der Regierungsrat die Restkosten-Tarifstruktur hinsichtlich der unterschiedlichen Aufgaben- und Kosten von Spitexorganisationen mit Grundversorgungsauftrag gegenüber Anbietern ohne Leistungsvereinbarung? Ergeben sich daraus Folgen bezüglich Versorgungsqualität und -Sicherheit?

4. Hat der Kanton Solothurn die Möglichkeit, auch bei ausserkantonalen Spitex-Anbietern Einsicht in Betriebsrechnungen zu nehmen? Falls ja, in welchem Umfang? Falls nein, was ist die Konsequenz daraus?

5. Welchen Handlungsbedarf und -Spielraum sieht der Regierungsrat in diesem Bereich?

Begründung

In den vergangenen Jahren hat die Anzahl ausserkantonaler Spitex-Organisationen mit solothurnischer Betriebsbewilligung deutlich zugenommen. Gemäss der publizierten Liste des Gesundheitsamtes verfügen über 80 private Spitex-Anbieter über einen ausserkantonalen Sitz und gleichzeitig über eine solothurnische Betriebsbewilligung, ohne eine Leistungsvereinbarung mit solothurnischen Einwohnergemeinden zu haben.

Diese Entwicklung wirft Fragen zur Gleichbehandlung, Qualitätssicherung, Ausbildungspflicht, Kontrolle und Finanzierung auf. Spitexorganisationen mit Leistungsvereinbarung erfüllen im Auftrag der Gemeinden die gesetzliche Grundversorgung. Sie tragen eine Versorgungspflicht, müssen Anfragen zeitnah umsetzen und sind auch für komplexe, kurzfristige und fachlich anspruchsvolle Einsätze zuständig. Diese Aufgaben erfordern qualifiziertes Fachpersonal, hohe Flexibilität und entsprechende organisatorische Strukturen.

Private und ausserkantonale Anbieter ohne Leistungsvereinbarung können demgegenüber teilweise stärker auf planbare, längere und weniger komplexe Einsätze fokussieren. Gleichzeitig können auch diese Anbieter Restkosten zulasten der Gemeinden abrechnen. Dadurch können Ungleichgewichte und Fehlanreize entstehen, wenn nicht für alle Anbieter vergleichbare Pflichten in Bezug auf Qualität, Ausbildung, Transparenz, Kontrolle und Finanzierungsvoraussetzungen gelten.

Erstunterzeicher:in

Ida Boos

Ersteinreichung

24. Juni 2026

Einreichungskanton

Solothurn

Einreichegemeinde

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