Demokratie stärken – Teilhabe ermöglichen – gemeinsam gestalten: Eine «Partizipationsmotion» für Schaffhausen

Die Unterzeichnenden bitten Sie, folgende Motion auf die Traktandenliste des Grossen Stadtrates zu setzen:
Der Stadtrat wird eingeladen, dem Grossen Stadtrat eine Vorlage zu unterbreiten, welche ein Instrument zur Teilhabe für Personen ohne Stimmrecht schafft (Analog Volksmotion).

Begründung
In Schaffhausen leben mehr als 16’000 Menschen, die keinen Zugang zu politischen Rechten haben. Dazu gehören insbesondere Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ohne Stimmrecht, vorläufig Aufgenommene, Jugendliche unter 18 Jahren sowie weitere Bevölkerungsgruppen, die an der demokratischen Mitgestaltung bisher nicht partizipieren können. Seit dem Erhalt des UNICEF-Labels «Kinderfreundliche Stadt» hat sich die Stadt Schaffhausen ausserdem verpflichtet, die Mitsprache von Kindern zu stärken und damit «Die Sichtweisen, Bedürfnisse und Anliegen von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf die Gemeinde (…)» zu erheben.
Die Demokratie gewinnt an Legitimität, wenn politische Anliegen möglichst vieler Betroffener sichtbar und in den politischen Prozess eingebracht werden können. Genau aus diesem Grund wurden die Volksmotion und das Volkspostulat als neue politische Instrumente eingeführt. Diese Instrumente bieten niederschwellige Beteiligungsmöglichkeiten, fördern das Vertrauen in die Institutionen, ermöglichen das Einbringen politischer Anliegen und stärken das politische Interesse und die Demokratie. Sie sind jedoch stimmberechtigten Personen vorbehalten. Im Gegensatz zu vielen Kantonen und den meisten grösseren Gemeinden gibt es für Menschen ohne Stimm- und Wahlrecht in Schaffhausen keinerlei politische Teilhabemöglichkeiten. Die vorliegende Motion möchte dies ändern und fordert eine Partizipationsmotion, welche nach der Einreichung analog der Volksmotion vom städtischen Parlament behandelt wird. Der Grosse Stadtrat entscheidet danach über Annahme oder Ablehnung des Anliegens.
Dass Beteiligung ein Bedürfnis ist und Menschen ohne Stimm- und Wahlrecht ihre Anliegen einbringen möchten, betonen die eingeholten Stimmen:
«Aus meiner Sicht ist es sehr wichtig, dass es mehr Beteiligungsinstrumente gibt, die allen Menschen offenstehen – unabhängig von Staatsbürgerschaft oder Alter. Unsere Stimmen sind ein wichtiger Teil dieser Gesellschaft und sollten auch im politischen Prozess berücksichtigt werden.» Kawthar Yousef, in Ausbildung zur interkulturellen Dolmetscherin
«Politik betrifft uns alle und in Gesprächen mit Jugendlichen zu politischen Themen fällt leider zu oft der Satz ‘Ich kann ja sowieso nichts ändern’ oder ‘Auf uns hört sowieso niemand’. Junge Menschen werden am längsten von politischen Entscheiden betroffen sein, trotzdem finden ihre Forderungen und Ideen in der Politik wenig bis gar keinen Platz. Ein politisches Instrument um ihre eigenen Forderungen direkt einzubringen würde die Möglichkeiten für junge Menschen aktiv an unserer Demokratie teilzunehmen stärken.» Lara Damiano, Co-Präsidentin Jugendparlament Schaffhausen
«Oft wünsche ich mir, mehr auf der Welt bewirken zu können. Stattdessen können wir Jugendlichen meist nur zusehen. Politik ist besonders für uns junge Menschen wichtig, weil viele Entscheidungen unsere Zukunft betreffen. Wir haben kaum Möglichkeiten, unsere Anliegen und Ideen mit einzubringen. Mit mehr Beteiligungsmöglichkeiten entwickeln wir mehr Interesse, können etwas bewirken und unsere Zukunft besser mitgestalten.» Alina Osterwalder, Schülerin, 16 Jahre
«Als alleinerziehende Mutter eines Sohnes liegt mir viel daran, dass Kinder in einer Gesellschaft aufwachsen, in der Menschen Verantwortung übernehmen und sich einbringen können. Viele Menschen ohne Stimmrecht leben hier mit ihren Familien, gestalten ihren Alltag in unserer Gemeinschaft und sind von politischen Entscheidungen direkt betroffen. Deshalb ist es wichtig, dass auch sie Möglichkeiten haben, ihre Anliegen einzubringen und gehört zu werden. Das stärkt das Zugehörigkeitsgefühl und zeigt unseren Kindern, wie wichtig Mitwirkung, Zusammenhalt und gesellschaftliche Verantwortung für eine lebendige Demokratie sind.» Futuon Alassi, Deutschlehrerin SAH

Die Ansätze, die Teilhabe der Bevölkerung ohne Stimmrecht zu stärken, sind vielseitig:
In Winterthur gibt es den Jugendvorstoss. 50 Jugendliche (zwischen dem vollendeten zwölften und dem vollendeten 18. Altersjahr), die in Winterthur wohnen und ordentlich angemeldet sind. Auch Jugendliche ohne Schweizer Pass mit einer Bewilligung Ci, C, B, L und F sind unterschriftsberechtigt, wenn sie in Winterthur wohnen und ordentlich angemeldet sind. Genau wie bei der Volksmotion in Schaffhausen wird der Vorstoss danach an einer der nächsten Parlamentssitzungen traktandiert und das Stadtparlament entscheidet, ob der Vorstoss an den Stadtrat überwiesen oder sofort abgeschrieben wird.
Auch Uster kennt einen Jugendvorstoss, der ähnlich wie in Winterthur funktioniert. In Uster reichen bereits 20 Unterschriften von Jugendlichen von 12 bis 17 Jahren für eine Einreichung. Die Nationalität spielt dabei keine Rolle.
Bülach: 28 Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren, die in Bülach wohnhaft sind, können einen Jugendvorstoss einreichen. Auch hier spielt die Nationalität keine Rolle. Ein Jugendvorstoss wird in Form eines Postulats eingereicht, er muss in die Zuständigkeit des Stadtparlaments fallen und darf nur einen einzigen Gegenstand zum Inhalt haben.
Die Stadt Bern kennt die Partizipationsmotion. 200 ausländische Personen können eine solche unterzeichnen und einreichen, sofern sie seit mindestens drei Monaten Wohnsitz in der Stadt Bern haben und volljährig sind. Die Details sind im Partizipationsreglement geregelt. Nach einer im Februar 2025 angenommenen Motion werden bald die Hürden der Partizipationsmotion weiter gesenkt: Statt 200 sind nun nur noch 100 Unterschriften nötig und auch Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene sind unterzeichnungsberechtigt. Der entsprechende Vorstoss wurde von der Exekutive nicht nur begrüsst und unterstützt, sondern diese brachte im gleichen Zug noch weitere ausgeschlossene Gesellschaftsgruppen ins Gespräch und stellte in Aussicht, auch Sans Papiers und ggf. weitere Gruppen einzuschliessen.
Der Kanton Aargau hat seit 2022 als Partizipationsinstrument ein Flüchtlingsparlament, welches jährlich eine Session abhält und in Kommissionen Forderungen an die kommunale und kantonale Politik formuliert. Auch auf nationaler Ebene gibt es ein Flüchtlingsparlament, das sich seit 2021 trifft.
Dank der Bevölkerungsmotion in Aarau können 10 Einwohnende – ohne Beschränkung in Bezug auf das Alter oder den Aufenthaltsstatus – ein Anliegen dem Einwohnerrat vorlegen. Dieser beschliesst darüber, ob er das Bevölkerungsanliegen aufnimmt oder nicht. Eine Vertretung ist berechtigt, das Bevölkerungsanliegen vor dem Einwohnerrat zu begründen und an der Beratung teilzunehmen.
Die Stadt St. Gallen kennt den Bevölkerungsvorstoss. 15 in St. Gallen wohnhafte Personen über 13 Jahren unterzeichnen eine Idee, die als politischer Vorstoss der entsprechenden Kommission zugewiesen und – falls diese ihr zustimmt – im Stadtparlament eingereicht wird. Die Details sind im Partizipationsreglement geregelt.
Burgdorf kennt den Jugend- und Ausländerantrag. Für den Jugendantrag sind 30 Unterschriften von jungen, in Burgdorf wohnhaften Menschen zwischen 12 und 18 Jahren nötig. Das gleiche Antragsrecht steht mindestens 30 ausländischen Personen ab 12 Jahren zu, die in der Gemeinde wohnhaft sind und die Niederlassungsbewilligung (Ausländerausweis C) oder Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis B) besitzen.

Der Stadtrat wird beauftragt, einen Entwurf für einen revidierten Verfassungsartikel vorzulegen. Der revidierte Artikel sollte zusammenfassend folgende Punkte enthalten:

  1. Mittels einem neuen Instrument analog der Volksmotion können auch Personen ohne Stimmrecht einen Vorstoss im Parlament einreichen.
  2. Dies beinhaltet sowohl Personen unter 18 Jahren als auch Personen ohne Schweizer Pass.
  3. ggf. Bestimmungen, die den Zugang regeln, wie eine Mindestaufenthaltsdauer (z.B. 3 Monate) oder ein Mindestalter (z.B. 12 Jahre).
  4. Bei der Ausgestaltung ist darauf zu achten, dass die Hürden möglichst tief sind, da es sich um Menschen handelt, die im Gegensatz zu erwachsenen Schweizer:innen über keine anderen Partizipationsinstrumente verfügen.
  5. Ausserdem ist zu prüfen, ob bei der Stadt eine Anlaufstelle eingerichtet werden kann, welche die Initiant:innen bei der Ausarbeitung der Partizipationsmotion berät.

Der neue Verfassungsartikel könnte beispielsweise folgendermassen aussehen:

Art. 13b
1. 25 Unterzeichnende haben das Recht, dem Grossen Stadtrat schriftlich eine begründete Partizipationsmotion einzureichen.
2. Der Grosse Stadtrat behandelt diese sinngemäss wie eine Motion eines seiner Mitglieder.
3. Zur Unterzeichnung berechtigt sind alle Personen ab 12 Jahren, die seit mindestens 3 Monaten in der Einwohnergemeinde Schaffhausen wohnhaft sind und nicht über das Stimm- und Wahlrecht verfügen.

Erstunterzeicher:in

Nicole Silvestri

Ersteinreichung

11. Juli 2026

Einreichungskanton

Schaffhausen

Einreichegemeinde

Schaffhausen
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