Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) hat eine Vorlage von Bundesrat Beat Jans beraten, die den Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen mit Schutzstatus S und für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige verbessert. Die SP Schweiz begrüsst die vorgeschlagenen Massnahmen: Sie bringen Personen mit Status S der Gleichstellung mit vorläufig aufgenommenen Personen einen entscheidenden Schritt näher – und sie wirken dem Fachkräftemangel entgegen.
Der erste Teil der Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) zielt darauf ab, die Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S zu fördern. Die SP Schweiz begrüsst insbesondere den Wechsel von der Bewilligungs- zur Meldepflicht, den grundsätzlichen Anspruch auf einen Kantonswechsel sowie den stärkeren Einbezug der öffentlichen Arbeitsvermittlung. «Wer arbeiten will und arbeiten kann, soll nicht an administrativen Hürden scheitern», sagt SP-Nationalrätin Michèle Dünki-Bättig. «Mit dieser Vorlage werden Personen mit Status S – heute überwiegend Ukrainerinnen und Ukrainer – beim Zugang zum Arbeitsmarkt endlich weitgehend gleichgestellt mit vorläufig aufgenommenen Personen.»
Ebenso begrüsst die SP Schweiz den zweiten Teil der Reform: Drittstaatsangehörige, die in der Schweiz eine höhere Berufsbildung oder ein Postdoktorat abgeschlossen haben und deren Tätigkeit von hohem wirtschaftlichem oder wissenschaftlichem Interesse ist, sollen leichter Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. «Wer hier ausgebildet wurde, soll die erlangten Qualifikationen auch hier einbringen können», so Dünki-Bättig. «Die Massnahmen wirken dem Fachkräftemangel entgegen und stärken die Integrationspolitik. Die gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben ist eine zentrale Voraussetzung für soziale Integration, Selbstbestimmung und den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt.»


